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maxe
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Hallo zusammen,
vor ca 4 wochen habe ich mir ein neues macbook unibody bei saturn (später ist man immer schlauer) gekauft.
Daheim angekommen war auch alles prime und funktionierte, deshalb habe ich das produkt auch bei apple registriert um meinen 30-tägigen support warnehmen zu können. Nach 2 tagen is schließlich die "airport" (wlan) karte ausgefallen, woraufhin ich gleich zum Saturn bin. Dort wurde mir dann gesagt sie können es mir nicht umtauschen (14 tägiges rückgaberecht auf garantie) da ich es bereits registriert habe, boten jedoch eine reparatur bei apple an. So nun war es dann in reperatur und letzten sa hab ichs abgeholt. doch das problem besteht (nur nicht so oft) weiterhin, zusätzlich hängt sich der mac andauernd auf und lässt sich nicht ohne "automatischen" ungewollten neustart herunterfahren.
Natürlich will ich das Teil nicht schonwieder in reperaur geben, besonders weil ichs jetzt für abi brauch (kein weiterer computer), sondern umtauschen lassen oder mein geld wieder haben.
Im internet hab ich bei der zentrale für verbraucherschutz folgendes gefunden:
_________________________________________________________________
Doch auch bei einer Reparatur stehen dem Verkäufer keinesfalls unbegrenzte Versuche zu. Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer die Nachbesserung in der Regel höchstens zweimal dulden muss, bevor er von seinen weiter gehenden Rechten Gebrauch machen kann.
In der Praxis kommt es auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass bei technisch komplizierten Geräten wie zum Beispiel einem Computer allenfalls drei Versuche akzeptiert werden müssen. Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,
* wenn der Kunde dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen ist,
* wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss;
* wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster;
* wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat.
http://www.vz-bawue.de/UNIQ123599105410450/link7058A.html
_________________________________________________________________
d.h. ich würde meine rückgabe gerne "erzwingen" und mich darauf stützen das es
1. eingeschickt werden muss und
2. ich es dringend benötige
Meine fragen:
welche rolle spielt dabei die produktregistrierung von apple?
habe ich recht auf einen ersatz während der reperaturzeit?
bin ich juristisch im recht?
vielen dank im voraus
max
vor ca 4 wochen habe ich mir ein neues macbook unibody bei saturn (später ist man immer schlauer) gekauft.
Daheim angekommen war auch alles prime und funktionierte, deshalb habe ich das produkt auch bei apple registriert um meinen 30-tägigen support warnehmen zu können. Nach 2 tagen is schließlich die "airport" (wlan) karte ausgefallen, woraufhin ich gleich zum Saturn bin. Dort wurde mir dann gesagt sie können es mir nicht umtauschen (14 tägiges rückgaberecht auf garantie) da ich es bereits registriert habe, boten jedoch eine reparatur bei apple an. So nun war es dann in reperatur und letzten sa hab ichs abgeholt. doch das problem besteht (nur nicht so oft) weiterhin, zusätzlich hängt sich der mac andauernd auf und lässt sich nicht ohne "automatischen" ungewollten neustart herunterfahren.
Natürlich will ich das Teil nicht schonwieder in reperaur geben, besonders weil ichs jetzt für abi brauch (kein weiterer computer), sondern umtauschen lassen oder mein geld wieder haben.
Im internet hab ich bei der zentrale für verbraucherschutz folgendes gefunden:
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Doch auch bei einer Reparatur stehen dem Verkäufer keinesfalls unbegrenzte Versuche zu. Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer die Nachbesserung in der Regel höchstens zweimal dulden muss, bevor er von seinen weiter gehenden Rechten Gebrauch machen kann.
In der Praxis kommt es auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass bei technisch komplizierten Geräten wie zum Beispiel einem Computer allenfalls drei Versuche akzeptiert werden müssen. Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,
* wenn der Kunde dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen ist,
* wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss;
* wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster;
* wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat.
http://www.vz-bawue.de/UNIQ123599105410450/link7058A.html
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d.h. ich würde meine rückgabe gerne "erzwingen" und mich darauf stützen das es
1. eingeschickt werden muss und
2. ich es dringend benötige
Meine fragen:
welche rolle spielt dabei die produktregistrierung von apple?
habe ich recht auf einen ersatz während der reperaturzeit?
bin ich juristisch im recht?
vielen dank im voraus
max
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