dj rubber
Oldschooler
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Für gelegentliche kleinere Partys als mobiler DJ ist es mir zuviel vom Verleiher komplette PA mit Lichttechink zu leihen. Ich habe selbst Sound und mir einige kleine Lichteffekte gekauft, nur um nicht ganz ohne Licht zu sein.
Unter anderem beim Thomann den Mini Laser Starville picoLase PinStripe
Nun mal eine Frage. Das ist ein Mini Laser, so groß wie zwei Zigarettenschachteln. Beispiel Video hier:
http://www.youtube.com/watch?v=vg1-ePrf0UA
In der Produktbeschreibung steht:
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Achtung: Dieses Gerät beinhaltet einen Laser ab der Klasse 3B (entsprechend der Klassifizierung nach DIN EN 60825-1:2007)
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Im Nahdbuch steht dazu:
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Grundsätzliche Anforderungen
zur Lasersicherheit
Zu Grunde liegt die DIN EN 60825-1. Die entsprechende Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft in Deutschland ist die BGV-B2.
Dieses Gerät beinhaltet einen Laser der Klasse 3B.
Als Betreiber sind Sie für die Sicherheit aller anwesenden Personen verantwortlich. Machen Sie sich mit den geltenden Vorschriften vertraut. Für einen sicheren Betrieb müssen Sie die nachfolgenden Hinweise beachten.
Der Unternehmer/Betreiber hat vor der Inbetriebnahme einen Sachverständigen als Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen und den Betrieb der Lasereinrichtung der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei öffentlichem Einsatz muss die gesamte Laseranlage vor der Benutzung von einem Sachverständigen (z.B. TÜV) abgenommen werden.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Muss man denn da wirklich den TÜV vorher anrufen und einen Laserschutzbeauftragten schriftlich ernennen? Warscheinlich lacht sich der TÜV Mitarbeiter (der Sachverständige) kaputt wenn er dann die kleine Alu-Kiste (die gesamte Laseranlage) sieht.
Dazu habe ich einige Fragen
1) muss man wirklich so einen Aufriss deswegen machen?
2) kräht (k)ein Hahn danach?
3) was kostet so eine TÜV Abnahme?
4) muss das jedes mal erfolgen? Auf jeder Party?
5) kann ich auch selbst dieser Laserschutzbeauftragter sein?
6) Wie funkioniert das mit der Berufsgenossenschaft ?
7) Wer ist die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt?!?)
Mir leuchtet es ja ein dass es gewisse Sicherheitsauflagen im Umgang mit Lasern gibt. Aber ist das denn nicht ein wenig übertrieben für so ein kleines Teil?
Wie macht ihr das denn?
lg rub
Unter anderem beim Thomann den Mini Laser Starville picoLase PinStripe
Nun mal eine Frage. Das ist ein Mini Laser, so groß wie zwei Zigarettenschachteln. Beispiel Video hier:
http://www.youtube.com/watch?v=vg1-ePrf0UA
In der Produktbeschreibung steht:
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Achtung: Dieses Gerät beinhaltet einen Laser ab der Klasse 3B (entsprechend der Klassifizierung nach DIN EN 60825-1:2007)
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Im Nahdbuch steht dazu:
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Grundsätzliche Anforderungen
zur Lasersicherheit
Zu Grunde liegt die DIN EN 60825-1. Die entsprechende Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft in Deutschland ist die BGV-B2.
Dieses Gerät beinhaltet einen Laser der Klasse 3B.
Als Betreiber sind Sie für die Sicherheit aller anwesenden Personen verantwortlich. Machen Sie sich mit den geltenden Vorschriften vertraut. Für einen sicheren Betrieb müssen Sie die nachfolgenden Hinweise beachten.
Der Unternehmer/Betreiber hat vor der Inbetriebnahme einen Sachverständigen als Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen und den Betrieb der Lasereinrichtung der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei öffentlichem Einsatz muss die gesamte Laseranlage vor der Benutzung von einem Sachverständigen (z.B. TÜV) abgenommen werden.
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Muss man denn da wirklich den TÜV vorher anrufen und einen Laserschutzbeauftragten schriftlich ernennen? Warscheinlich lacht sich der TÜV Mitarbeiter (der Sachverständige) kaputt wenn er dann die kleine Alu-Kiste (die gesamte Laseranlage) sieht.
Dazu habe ich einige Fragen
1) muss man wirklich so einen Aufriss deswegen machen?
2) kräht (k)ein Hahn danach?
3) was kostet so eine TÜV Abnahme?
4) muss das jedes mal erfolgen? Auf jeder Party?
5) kann ich auch selbst dieser Laserschutzbeauftragter sein?
6) Wie funkioniert das mit der Berufsgenossenschaft ?
7) Wer ist die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt?!?)
Mir leuchtet es ja ein dass es gewisse Sicherheitsauflagen im Umgang mit Lasern gibt. Aber ist das denn nicht ein wenig übertrieben für so ein kleines Teil?
Wie macht ihr das denn?
lg rub
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