Das steht natürlich ganz klar und ich wollte dem auch keinen Abspruch tun, ich wollte lediglich erklären, warum man überhaupt den Laserstrahl "dicker" macht.
Wenn man die zulässige Strahlstärke berechnet spielt der Durchmesser des Strahls eben auch eine Rolle und da man manche "große Anlagen" eben nicht so ohne weiteres in eine kleinere Halle reinbekommt wird das halt gemacht um den Showplus-Mega-XXXXL-Laser in der Halle überhaupt betreiben zu dürfen.
Ich würde dir sofort alles unterschreiben, auf dem steht Sicherheit geht vor, gar keine Frage. Ich wollte es halt einfach nicht so unerklärt stehen lassen. (Das betrifft auch die ganzen Posts zum Thema Auge und quer sehen und so weiter.)
Und ich bleibe nach wie vor bei meinem Statement von vor ein paar Seiten:
Ich habe die Sachkenntnis zum LSB nach BGV B2 und setzte deshalb keine Laser ein!
P.S.: Nochmal zum Spooky Blue: Der hat zwar dieses Mustergutachten dabei, aber angemeldet muss er trotzdem werden. Es kann halt nur sein, dass die zuständige Behörde sagt: "Nachdem ich mir ihre Ausführungen und ihre Zeichung von der Halle (Bemaßung!), sowie ihre Berechnungen zu den MZB-Werten angesehen habe komme ich zu dem Schluss, dass der Laser wie im Mustergutachten beschrieben aufgebaut wurde und werde deswegen von einer weiteren Prüfung vor Ort absehen."