Kommerzielle BYOB Party legal?

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Technodrom

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BYOB = "Bring your own booze".
Zu deutsch = Bring deinen eigenen Alkohol mit.

Ist das erlaubt wenn es sich um eine kommerzielle Party handelt (Wo dementsprechend auch Eintritt verlangt wird)?
Ich hab jetzt nichts gefunden das dagegen sprechen würde, allerdings auch keine Bestätigung das es erlaubt ist.
Gesehen hab ich das hierzulande auch noch nie.

Grund wäre den Aufwand/Personal/Schanklizenz für die Bar zu sparen. (Dafür halt der Eintritt teurer)
Gleichzeitig wäre es natürlich auch ein Anreiz für die Leute da sie damit Geld sparen könnten. Das zieht Erfahrungsgemäß immer. (Sicherheitshalber ggf. nur Plastikflaschen)
 
Warum sollte das verboten sein?
Wird nur keiner so machen, weil durch den hohen Eintritt z.b. die GEMA richtig teuer wird und weil der Veranstalter trotzdem die volle Verantwortung für die Gäste und die Venue hat, aber ohne die Gewinnaussichten durch den Getränkeverkauf.
Kann mir höchstens vorstellen, dass man dazu extra einen Verein gründen müsste, der als Veranstalter auftritt. Das Präsidium haftet dann.
So kann der "Billig saufen bei lauter Mucke e.V" dann das Ausrichten von BYOB Besäufnissen als Vereinszweck haben. Man würde es natürlich etwas harmloser zu nennen versuchen, irgendwas mit Brauchtumspflege oder so. Man könnte dann die Parties nur für Mitglieder machen, so den Eintritt senken und die Kosten über den Beitrag finanzieren.
 
Wird nur keiner so machen, weil durch den hohen Eintritt z.b. die GEMA richtig teuer wird

Ich hab jetzt bei der Gema Webseite mal "Disco" als Verwendungszweck der Veranstaltung ausgewählt:

Wenn ich jetzt als Beispiel eine 300qm Halle habe und 25€ Eintritt verlange wäre der Gema Beitrag also 615,30€ Netto (+7% Steuer)?

Gut Gema ist mehr aber dafür sparst du Personalkosten und die einzige unbekannte in der Kalkulation ist wieviele Leute kommen.
 
plus Veranstalterhaftpflichtversicherung
plus Security
plus Sanitätsdienst
plus Verkehrswegeanordnung (wenn nötig, je nach Location)
plus Technikmiete / DJ Gagen (das soll wahrscheinlich aber alles umsonst da stehen wie ich annehme)
plus Schallpegelmessungen bei den Anwohnern (wenn vom Ordnungsamt vorgeschrieben)
plus Schallpegelmessungen nach DIN15905-5 (als Nachweis, falls es hinterher Schadenersatzansprüche geben sollte)

Bei der GEMA gibt es so Härtefallregelungen, wenn das noch korrekt ist, dann stehen denen 10% der Eintrittserlöse maximal zu, das müsste man im Zweifelsfall offenlegen, aber wenn wirklich keiner kommt, dann kann man da was sparen.
Ebenso, wenn man Mitglied irgendwo ist, wo ein Rahmenvertrag besteht, da gibt es auch manchmal 20% Nachlass.
Die GVL-Gebühr kommt da aber noch oben drauf und ggf. eine Abgabe an die Künstlersozialkasse.

Der springende Punkt ist aber die Verantwortung, die der Veranstalter trägt, für alles was die Gäste so anstellen in und unmittelbar um die Location.
Ich möchte mir die nicht ans Bein binden, wenn ich keine Kohle verdiene mit der VA.
Falls was passiert kommt auch niemand und sagt: Der wollte uns das eben ermöglichen, günstig zu saufen und Party zu machen, wir leisten dafür jetzt unseren Beitrag bei der Haftung.
Nö, wenn was is hängst du (der Veranstalter) alleine!

Die Kernaussage bleibt aber bestehen. Warum sollte es verboten sein eine Tanzveranstaltung abzuhalten bei der die Gäste Getränke mitbringen dürfen?
Außer eben der Sicherheitsaspekt z.B. wegen Glasflaschen, oder Gläsern, die man als Wurfgeschosse nutzen könnte oder es tritt jemand in Scherben.
Das wäre aber Sache des Veranstalters, dessen Versicherungsbedingungen und ggf. des Ordnungsamtes.
Du hast ja schon selbst eingeschränkt, Plastikflaschen und so...
 
Immer wieder erstaunlich, dass es überhaupt noch Veranstaltungen gibt.
 
Leider werden es immer weniger. Vor allem die kleineren, meist von örtlichen Vereinen / Dorfjugend / Freiwillige Feuerwehr und ähnlichen orgnaisierten Feste sterben ziemlich aus.
Das liegt zum einen daran, dass den Vereinen die wirklich aktiven Mitglieder, also diejenigen, die konkrete Arbeit machen immer mehr wegaltern und dass die behördlichen Auflagen stetig weiter ausufern.
Außerdem wurden einige "öffentliche" Locations saniert, was dazu führte, dass dort nunmehr keine bis nur noch solche Events durchgeführt werden können, die wir hier nicht meinen.
Das liegt daran, dass die Ausschreibungen äußerst mangelhaft ausgearbeitet und z. B. Gewerke zusammengefasst wurden, für die es eigentlich unterschiedliche Fachleute bräuchte.
So wurde in der hiesigen Mehrzweckhalle die PA / "ELA"-Anlage für die Warn-und Entfluchtungsdurchsagen in die Ausschreibung vom Elektriker gepackt.
Dieser hat einfach eine riesige Anzahl an fragwürdigen Plastik-PA Lautsprechern mit dem Gitter nach unten an die Hallendecke geklatscht.
Am Boden kommt bei den entsprechenden Durchsagen nun eine Lautstärke an, die es leider nur noch erlaubt Veranstaltungen bis 75dB Lärmentwicklung durchzuführen.
Jeder kann sich ausmalen, was das für den Konzertbetrieb bedeutet...
Naja, zumindest war die Modernisierung billig. Wobei, eigentlich nicht wirklich...

Was bleibt sind noch die kommerziellen Organisatoren, die das Ganze aus reinem Gewinninteresse betreiben. Dementsprechend wird hier alles auf Masse und Umsatz getrimmt. Kosten gespart, wo es nur irgendwie geht.
Dazu kommt der überall viel zitierte Personalmangel über ziemlich alle Branchen der Veranstaltungswelt. Selbst "Garagenverleiher" die früher jeden Billig-Gig abgegrast hatten den es nur aufzutreiben gab haben jetzt den Anspruch nur noch solche Veranstaltungen zu betreuen, bei denen "es sich rentiert". Man will einfach nicht mehr so unbedingt sein Material jedes Wochenende aufstellen als "Nebenjob".

Klar, im Moment wird auf Biegen und Brechen jedes Event "nachgeholt" was in den letzten zwei Jahren ausgefallen ist, aber das führt ebenfalls nicht zum Erfolg, weil die Leute gar nicht mehr wissen wo sie überhaupt hingehen sollen. Also gibt es wieder Enttäuschungen und es gehen weitere z. B. jährliche Veranstaltungen verloren, weil sich der Aufwand in 2022 nicht lohnte.

Ich hoffe das bessert sich zukünftig wieder und pendelt sich ein!
 
Eine normativ geforderte Sprachalarmanlage würde ich auch nicht so dimensionieren, dass sie für Konzerte geeignet ist. Damit vermischt man unnötig zwei Gewerke was einem dann bei Wartung und Instandhaltung wieder auf die Füße fallen könnte. Auch sollte man für SAAs nicht die Planung für Konzertbeschallung heranziehen. SAAs haben klare normative Vorgaben, die "müssen" so gebaut werden. Für Konzert und Party sind die einfach nicht da. Wichtig ist, dass für ein etwaige PA ein Abschaltrelais vorhanden ist, damit man sie überhaupt betreiben darf.
 
Das hast du falsch verstanden.
Es wurde eine irgendwie geartete "Anlage" für (Entfluchtungs-)Durchsagen an der Decke installiert.
Da diese völlig ungeeignet ist gibt es als "Lösung", damit im Ernstfall diese Durchsagen noch hörbar sind eine Lautstärkeauflage für Veranstaltungen von der z.B. die zusätzlich eingebrachte PA betroffen ist.
Diese PA darf dann nicht lauter spielen als 75dB, damit die Durchsagen das noch übertönen können.
Schaltausgänge für eine Stummschaltung der Konzertbeschallung sind z. B. nicht vorgesehen. Das wäre eine saubere technische Lösung gewesen.

Ich dachte bis dato immer, dass es für ELA-Anlagen sehr genaue Normvorgaben gibt, die diese bei Installation und Abnahme erfüllen müssen.
Naja, wenn die Behörden bzw. die öffentliche Hand selber der Betreiber sind, dann geht oft viel mehr, als wenn das jemand dort beantragen muss.
 

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