Kleingewerbeanmeldung -> Fragen zum Fragebogen

K

Krabbe91

Aktives Mitglied
Dabei seit
7 Dez 2008
Beiträge
27
Reaktionen
0
Hallo zusammen,
ich bin momentan Azubi und habe angefangen nebenbei auf kleinen Veranstaltungen aufzulegen, sprich als DJ. Nun habe ich die Möglichkeit bald auf einem Event aufzulegen, allerdings benötige ich ein Kleingewerbe, da ich für dieses Event eine Rechnung (ohne Steuern) schreiben muss mit einer gültigen Steuernummer, sonst bekomm ich die Gage nicht (knapp über 300euro inkl. Anfahrtskosten etc.) also nichts Großes...

Ich habe schon beide Dokumente (GeWa 1 sowie Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) ausgedruckt und fast komplett ausgefüllt. GeWa 1 war eigentlich kein Problem. Das einzige wo ich nicht weiterkomme (und mir auch keiner beim Finanzamt irgendwie helfen kann, da werde ich ständig von einer Person zur anderen verbunden) ist dieser Fragebogen.

Welche Punkte muss ich ausfüllen beim Kleingewerbe? Vorallem ganz wichtig bei Punkt 3,4 und 7, da blick ich nich ganz durch. Punkt 3 Voraussichtliche Einkünfte: was schreib ich da rein? Muss ich was reinschreiben? Ich meine das was ich mit Auflegen verdiene ist nur Taschengeld, aufkeinenfall mehr als 400euro pro Monat, wenns hoch kommt evtl. 200euro im Monat. Dann Nr 4 Angaben zur Gewinnermittlung...what? Und Nr 7 eigentlich alle Unterpunkte...

Ich hoffe ihr könnt mir gut weiterhelfen! Braucht ihr noch mehr Infos von mir?

Grüße!
 
Also wenn du deine Fragen so ausführlich beschreibst kann man Dir wirklich super helfen :rolleyes:

Du musst eben angeben wie viel Geld du damit verdienen willst/kannst. Es gibt Grenzen für max. Umsatz und max. Gewinn die dann zwischen Kleingewerbe und normalem Gewerbe mit USt + MwSt. trennen. Somit wird eben sichergestellt, dass nicht jeder einfach ein Kleingewerbe anmeldet und das ganz große Geld macht aber keine Umsatzsteuer abführt.

Wenn ich mich jetzt da mal zurück erinnere, bin ich damals aufs Rathaus meiner Stadt, dort war eben ein Anmeldung auszufüllen und eine Gebühr von 15 € fällig. Das wars dann auch schon mit der Anmeldung.

Bei voraussichtliche Einkünfte gibst du eben an wie viel du im Jahr mit deinem Gewerbe verdienen willst, wenn du sagst ca. 400 € dann sind es eben 400 € x 12 = 4.800 € im Jahr. Wenn's dann am Ende vom Jahr weniger ist, ist es dann auch kein Problem.

Gewinnermittlung ist im Kleingewerbe "formlos", soll heißen du machst eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Dazu findest du viel im Internet. Bleibst du mit deinen Einnahmen unter 17.500 € reicht es am ende des Jahres dies mit in der Steuererklärung anzugeben. Ich hab einfach eine Excel Datei wo ich Eintrage was ich Einnehme und was ich z.B. für Hardware, Musik und Fahrtkosten ausgebe. Formlos bedeutet hier vor allem das du Dir die doppelte Buchhaltung, wie es normalerweise sein sollte, ersparst - Kleingewerbe eben.

Zu jedem Begriff auf deinem Formular wirst du im Internet fündig - Google ist dein bester Freund, du scheinst jetzt nur erstmal geschockt und überfordert aber das legt sich dann. Du kannst auch mit dem Zettel direkt zum Finanzamt gehen die helfen Dir dann weiter.
Falls du noch unter 18 Jahre alt bist brauchst du auch die Einwilligung deiner Elter - da du ja geschrieben hast, dass du noch Schüler bist.

Lese Dir mal das hier durch, da wird einige erklärt und ist weiterführend gut verlinkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay danke! Die meisten Punkte hab ich jetzt ausgefüllt, wenn man es einmal macht dann versteht man das auch besser.

Ich bin über 18 und wohne auch nicht mehr bei meinen Eltern...

Die Zeiten beim Finanzamt sind halt sehr kurz, ich arbeite 8Std pro Tag und deswegen kann ich da nicht mal eben vorbeischauen. Hab mehrmals angerufen und so wirklich helfen konten die mir nicht...

Ich habe jetzt nur noch zwei Fragen.

1. verdiene ich in meienr Ausbildung soviel dass ich schon Lohnsteuern zahlen muss. Hat das irgendeine Bedeutung wenn ich jetzt noch im Kleingewerbe z.B. 300euro pro Monat dazuverdiene. Muss ich dann damit rechnen dass ich direkt was abgeben muss von den 300euro? Oder haben die Lohnsteuerabgaben mit den Abgaben vom Gewerbe nichts am Hut?

2. zu Punkt 3.1 in welcher Zeile trage ich die 4800euro ein? Gewerbebetrieb oder Selbstständiger Arbeit? Punkt 3.2 Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge, was trag ich da ein bzw. welceh Ausgaben sind damit gemeint? Schallplatten die ich mir monatlich kaufe? Fahrtkosten? Neue Nadeln?
Und Punkt 7.1 Summe der Umsätze, ist das ebenfalls dann 4800euro so wie bei Punkt 3.1?
 
zu 1:

Wenn Du vom Einkommen her bereits über dem Grundfreibetrag bist, wirst Du auf erzielte Gewinne aus Deiner Kleingewerbetätigkeit auch Einkommensteuer zahlen müssen. D. h. von den geschätzten 300 Euro/Monat Gewinn wirst Du Einkommensteuern abführen müssen.

zu 2:

"Sonderausgaben" sind klar definierte Dinge im Steuerrecht, wie z .B. außergewöhnlich hohe Belastungen durch Krankheit, wo nicht alles von der Krankenkasse bezahlt wird. Das ist nicht zu verwechseln mit üblichen Betriebskosten.

Überhaupt solltest Du vor dem Abliefern des Fragebogens nochmal genau überlegen, wie es bei Dir mit UMSATZ einerseits und GEWINN andererseits aussehen wird. Das sind nämlich zwei völlig unterschiedliche Zahlen.

Machen wir's mal an einem konkreten Beispiel:

Nehmen wir an, Du hast 1x pro Woche eine VA, wo Du wöchentlich 250 Euro Umsatz machst. Also grob gerechnet 1000 Euro/Monat bzw. 12000 Euro/Jahr. Dann ist das der UMSATZ.

Gehen wir jetzt mal davon aus, dass Du monatlich Betriebsausgaben hast durch Erwerb neuer Tonträger in Höhe von 150 Euro. Das sind Betriebsausgaben, weil Du die Tonträger ja brauchst, um Deinem Gewerbe nachgehen zu können. Dann sind das 12*150 = 1800 Euro/Jahr.

Gehen wir weiterhin davon aus, dass Du jeweils 100 km Fahrtweg pro Richtung hast und das mit dem privaten Pkw machst, wofür Du Kilometergeld ansetzt. Bei 30 Ct/km (ist der Satz noch aktuell? war mal so, nicht mit Pendlerpauschale verwechseln!) sind das dann 800 km pro Monat bzw. 240 Euro/Monat, oder eben auch 2880 Euro/Jahr.

So, und dann bist Du noch lange unterwegs. Nämlich mehr als 8 Stunden pro Woche, was Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 6 Euro pro Gig bedeutet. Sind 24 Euro/Monat bzw. 288 Euro/Jahr.

Und dann Strich drunter und rechnen:

Umsatz 12000 Euro
- Ausgaben Platten 1800 Euro
- Fahrtkosten 2880 Euro
- Verpflegungsmehraufwand 288 Euro
= Betriebsgewinn 7032 Euro

Da ist natürlich noch nicht drin, dass Du vielleicht noch Equipment kaufen musst. Das sind weitere Betriebsausgaben, die aber anders gerechnet werden. Investitionsgüter müssen nämlich über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Damit solltest Du Dich auf jeden Fall auch vertraut machen.

So, und jetzt viel Spaß beim Rechnen und Fragebogen basteln...
 
Habe auch eine Frage.

Punkt 3 Voraussichtliche Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit: Soll ich da reinschreiben was ich vermutlich dieses und nächstes Jahr durch meinen normalen Beruf verdiene? Bei Steuerabzugsbeträge dann die Lohnsteuer und Abzüge für Versicherungen eintragen?
 
Punkt 3 Voraussichtliche Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit: Soll ich da reinschreiben was ich vermutlich dieses und nächstes Jahr durch meinen normalen Beruf verdiene?

Hey Shape of D,

genau bei Punkt 3, "Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit" gibts du dein Brutto-Jahresgehalt,
das du von deinem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen hast an.

Gruß,
Tobi
 

Zurück
Oben