Kleingewerbe & Folgen für den VA?

D

Dowi

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
9 Aug 2011
Beiträge
83
Reaktionen
0
Ich habe letztens mit einem Veranstalter geredet. Dieser meinte, dass die Umsatzsteuer unbedingt ausgewiesen werden muss, wenn man in diesem Club auflegt.
Jetzt meine Frage: Ist dann nicht ein Kleingewerbe als DJ vollkommen unnütz?
Bzw. welchen Unterschied macht es für den Veranstalter, ob die Steuer jetzt auf der Rechnung steht oder nicht?

Tut mir leid, aber ich habe wirklich noch nichts gefunden, überall liest man nur, wenn man nicht über 17.500€ kommt, kann man ein Kleingewerbe anmelden, aber die Aussage des oben genannten VAs hat mich doch etwas verwirrt.

lg
 
Wer ein Gewerbe nach der Kleinunternehmerregelung betrieibt und dabei auch noch §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz anwendet, darf keine Vorsteuer auf den Rechnungen ausweisen, ansonsten erlischt die Befreiung von der Umsatzsteuervoranmeldung. Die muss dann monatlich ans Finanzamt geschickt werden.
Das lohnt sich nicht für einen DJ, denn er hat ja kaum Wareneinsatz, deren Steuer er gegen die Vorsteuer aufrechnen könnte.

Da kann der VA noch so jammern, er bekommt keine Ausweisung, denn so ist eben das Gesetz. Wer das macht als DJ oder sonstiger Kleinunternehmer, der macht also entweder gewaltigen Jahresumsatz und entsprechend Gewinn, investiert gewaltig oder ist doof!

Hier auch nochmal ne ganz nette Seite:
Kleingewerbe und deren Regelungen
 
Zuletzt bearbeitet:
Also kann es dem VA doch prinzipiell egal sein, ob auf der Rechung 119€ steht und er die Steuer absetzten kann, oder da 100€ draufstehen und er sie nicht absetzen kann?
 
Also kann es dem VA doch prinzipiell egal sein, ob auf der Rechung 119€ steht und er die Steuer absetzten kann, oder da 100€ draufstehen und er sie nicht absetzen kann?
Korrekt. Eigentlich hat er sogar einen Vorteil, wenn da nur 100 Euro steht. Schließlich kann er dann 19 Euro direkt in der Kasse behalten, anstatt sie dem DJ zu geben und sie später vom FA zurück zu holen.
 
Korrekt. Eigentlich hat er sogar einen Vorteil, wenn da nur 100 Euro steht. Schließlich kann er dann 19 Euro direkt in der Kasse behalten, anstatt sie dem DJ zu geben und sie später vom FA zurück zu holen.

Wenn ich sowas lese, muss ich lachen :D
Also erstmal: Der Betreiber nimmt Umsatzsteuer durch z.B. Getränke ein. Diese muss er an das FA abführen abzüglich der sogenannten Vorsteuer (z.B. wenn ein DJ Umsatzsteuer in Rechnung stellt). Mit zurückholen ist da normalerweise nichts, wenn man Gewinn erwirtschaftet und nicht gerade größere Investitionen mit großen Vorsteuerbeträgen erwirtschaftet.

Und nochwas: Ich bin auch in erster Linie DJ und weise auf meinen Rechnungen die Umsatzsteuer aus. Ab der Freigrenze von 17500€ Gewinn muss man zwingend die Umsatzsteuer ausweisen. Darunter KANN man durch die Kleinunternehmerregelung davon befreit sein. Ich für meinen Teil habe mich damals freiwillig dafür entschieden von der Kleinunternehmerregelung befreit zu werden. Das geht nämlich auch und bringt unter Umständen finanzielle Vorteile
 
@nimda: aus deinem Post entnehme ich, dass das was oben geschrieben wurde nicht so ganz stimmt.
Aber was heißt das dann letztendlich für meine Frage?
Ist es für den VA relavant, ich ich ein kleingewerbe habe oder ein normales?

Die Möglichkeit mit dem normalen Gewerbe würde ich allerdings gerne liegen lassen, da ich keine Anschaffungen geplant habe, in dem Maß dass sich das rechnen könnte.
Auserde würde ich mir gerne diese Steuererklärung sparen und über 17500€ werde ich mit Sicherheit nicht kommen


Eine andere Frage hätte ich allerdings noch:
Ich werde am 3. Dezember 18 (Samstag)
Wenn ich an diesem Tag das Gewerbe anmelde, kann ich dann schon am Abend auflegen und eine Rechnung schreiben?

bzw. wenn ich das erst am Montag darauf anmelde, dann geht das auch rückwirkend, oder?

lg und danke schonmal
 
Zuletzt bearbeitet:
Nimda hat das ganz gut erklärt.
Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist an das FA abzuführen. Dafür setzt man die Vorsteuer aus Aufwandsrechnungen dagegen. Macht man Gewinn zahlt man Steuer nach, macht man Verlust gibt es Steuer zurück.

Dem Veranstalter ist das Rille, da die 19% Umsatzsteuer eh ein Durchlaufposten sind. Im "Privatbereich" bringt eine Rechnung nach Kleinunternehmerreglung - meiner Meinung nach - Vorteile, da die Rechnungsempfänger die nicht "absetzen" können. Und da sind 100 Euro für den DJ weniger, als 119 Euro für den DJ, der 19 Euro an FA abführt. Das ist das, was Los Mintos wohl meinte.

Eine Rechnung muss ein Leistungsdatum enthalten, kann aber nach der Leistung erstellt werden. Insofern kein Problem. Bei Barauszahlung am Abend der VA wird der Veranstalter u.U. auf eine vorgelegte Rechnung bestehen. Das solltest Du abklären.
 
Wenn ich sowas lese, muss ich lachen :D
Das freut mich ungemein! Kleinvieh macht auch Mist, es gibt Konten mit Guthabenverzinsung. Da ist es halt ein Unterschied, ob man morgens 119 Euro oder 100 Euro einzahlt. Und man kann nur das einzahlen, was man in der Hand hat. Mir ist klar, das dieser Vorteil grenzwertig klein ist. Ich wollte damit nur aufzeigen, wie dumm der Wunsch ist, auschließlich DJs zu akzeptieren, die Umsatzsteuer ausweisen.

The ox hat es auf den Punkt gebracht: Durchlaufposten.

@Domi Ykert, auf einer ordentlichen Rechnung sollte Deine Steuernummer stehen. Vielleicht kannst Du eine vorläufige bekommen und damit Deine Rechnung stellen. Am besten, Du fragst beim Finanzamt nach, wenn Du die Steuernummer beantragst (Gewerbe seh ich weniger kritisch). Ansonsten reich die Rechnung später nach, mit einem seriösen Club sollte es da keine Probleme geben (Du forderst das Geld natürlich dann auch später).
 
Hallo!

Die steuerrechtliche Seite wurde ja nun von allen seiten sehr gut beleuchtet und das ist sehr allgemeinverständlich erklärt.

aaaaaaber.....

Der Kollege scheint es mit einem VA´ler zu tun zu haben dem diese steuerrechtliche geschichte noch nicht mal extra peripher tangiert. Will sagen: Das geht dem Typen 5 Kilometer am Arsch vorbei.
Der will eine Rechnung auf der 19% MwSt. ausgewiesen sind. Und wer das nicht kann bekommt den job nicht. So einfach ist das für den Menschen.
Aus meinen nun mehr doch schon fast 20 Jahren Berufserfahrung mit Wirten, Discothekern und Veranstaltern in freier Laufbahn kann ich euch nur eins sagen. Wenn so einer so was will, dann ist das so, da ändert keine noch so tolle basisdemokratische geführte Diskussion etwas.


Und noch etwas... wenn ihr anfragen bekommt für Industriejobs und da steht im Angebot von "Dieser Preis ist Laut §19 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer ausgenomm" oder so ähnlich. Dann liest der gute Mensch der aus den angeboten den Dienstleister auswählen soll der den zuschlag bekommt "Dieser preis ist ohne umsatzsteuer weil wir nur ein ganz kleiner fisch im teich sind und nur ganz wenig umsatz machen, deswegen ist diese nummer schon eigentlich zu groß für uns"

Wenn man nur private kunden hat ist das völlig wurscht ob man mwst abführt oder nicht. Soll es aber in den B2B bereich gehen mit dem gewerbe sollte man sich nicht von der Umsatzsteuer befreien lassen, außendarstellung ist manchmal wichtiger als die reine leistung die man anbietet.
 
Beim Kleingewerbe kann man sich aussuchen, ob man die Vorsteuer ausweisen möchte oder nicht, man muß dann nur bei einer Steuerart bleiben - entweder ohne MWST optieren oder eben mit.

Bei geringen Investitionen lohnt es wie gesagt kaum

Aber wieso will der Club partout bei wohl 119 € für den DJ die Paar € Vorsteuer wiederhaben ?

Klar möchte er bei der Eingangsrechnung die Vorsteuer ziehen, aber bei der Summe ?

Kann er Dich nicht als 400 € Mini-Jobber einstellen ? So muß er dann allein für die 30% Sozialversicherung aufkommen, Du legst dann 5 x pro Monat auf. DJ mit Gewerbe ohne Anlage klingt in Clubs eher nach Schein-Selbständigkeit
 
Zuletzt bearbeitet:
Am besten Rede nochmal mit dem Veranstalter.

Nur dort aufzulegen zu dürfen, wenn man die 19% Umsatzsteuer ausweißt, ist völliger blödsinn.
Klingt wie eine Ausrede......

Außer es ist ein Club, der eventuell nicht in Deutschland ist? (Firmensitz oder so?)
Vielleicht wollen se dich einfach nicht? *scherz*
 
Zuletzt bearbeitet:
ER hat ja bei mir angerufen, ob ich nicht nochmal lust hätte aufzulegen -.-
Das letzte mal lief das aber ohne Bezahlung ab (noch unter 18 blbalbalba..)


@Jameson74
stimmt schon, dass es vll mit UmSt professioneller rüberkommt, aber ich bin dann gerade 18, mach bald mein Abi und bin sowieso noch nicht so ganz durchgestiegen, wie diese Steuererklärungen etc funktionieren, sodass ich vorerst mal den bürokratischen Aufwand so niedrig wie möglich halten will :)

Langsam glaube ich, dass derjenige in dem Club der für die Bookings zuständig ist, einfach nur keine Ahnung hat von steuern etc.. ein bisschen so verplant kommt er nähmlich auch rüber..


@kric11: Ich will ja nicht nur in einem Club auflegen. ist momentan nur der anfang :D
 
@Jameson74: genau so sind auch meine Erfahrungen und die reichen noch in die 90er zurück.

@Domi Ykert: Wenn du Gewerbe haben möchtest, dann musst du auch eine Buchhaltung haben. Ob du die nun mit oder ohne Umsatzsteuer/Vorsteuer etc führst oder nicht ist nun wirklich ein geringer Unterschied. Denn der Aufwand steckt ja eher in Fahrtwege-, Kommunikations- oder Werbekosten etc. Wenn dir der Jungle der Steuergeschichten zu dicht ist, dann würde ich mir z.B. das Sparbuch Programm von WISO holen. In vielen dieser Programme ist eine Hilfefunktion, z.T. sogar mit Videos, integriert und es wird dir alles erklärt. Zwei Tage Arbeit im Jahr damit und gut ist.

Versuche nun um Gottes Willen nicht dem Typ das Steuereinmaleins zu erklären, dann bist nämlich ganz raus aus dem Rennen. Egal ob der eine Ahnung hat oder nicht, er bucht dich oder eben nicht.
 
ok, danke bis dahin erstmal.

eine Frage wäre da allerdings noch: Wenn ich das anmelde, bekomm ich dann noch weitere Infos (In Form von Broschüren oder ähnlichem), oder muss ich mich da alleine Informieren?
Ist ja irgendwie relativ kompliziert zu durchschauen... :(


und 2.:

Jetzt prallen hier 2 Meinungen aufeinander:

Wer das macht als DJ oder sonstiger Kleinunternehmer, der macht also entweder gewaltigen Jahresumsatz und entsprechend Gewinn, investiert gewaltig oder ist doof!

Und auf der anderen Seite, die Meinung, dass es doch klüger ist, MIT MwSt zu handeln.

Mir ist klar, dass es auch hier wohl kein Patentrezept gibt, allerdings habt ihr doch auch sicher Erfahrungen gemacht :)
Mal davon ausgehend ich habe im Monat 2 Bookings zu je 150€ und gebe alles in allem durchschnittlich 100€ pro Monat aus.
Was empfehlt ihr mir lieber? Wo bleibt an Ende mehr übrig im Verhältniss Aufwand/Gewinn?
 
Wo bleibt an Ende mehr übrig im Verhältniss Aufwand/Gewinn?

Übrig bleibt immer gleich viel, weil die Steuer ja der Staat einstreicht.
Es soll Leute geben, die sind verblüfft, wenn das FA auf einmal die vereinnahmte Umsatzsteuer des Vorjahres einfordert. Selbst bei Deinem Beispiel wären das ca. 700 Euro.

Kleinunternehmerreglung bedeutet etwas weniger Aufwand (nur paar Zeilen / Zahlen in der Umsatzsteuererklärung).

Das Argument, dass der ausgewiesene §19 UstG nicht nach Unternehmen von Weltruf klingt, kann man mal durchspielen ... wenn man denn nach Weltherrschaft strebt. Sonst ist es weitgehend egal.

Wenn man viele Anschaffungen tätigen will, die vom FA auch anerkannt werden(!), macht eine ausgewiesen Umsatzsteuer durchaus erstmal Sinn (mehr Ausgabe als Einnahme) ... da biste dann aber., trotz sofortiger Abzugsmöglichkeit der Vorsteuer, beim nächsten Mysterium: Poolbildung und Abschreibung.

Kurz gesagt - bei den paar Zahlen: nimm die Kleinunternehmerreglung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Langsam glaube ich, dass derjenige in dem Club der für die Bookings zuständig ist, einfach nur keine Ahnung hat von steuern etc.. ein bisschen so verplant kommt er nähmlich auch rüber..

Genau das habe ich gemeint.

Und ob man glaubt oder nicht. Auf solche vollpfosten wirst du immer wieder stoßen.
 
Sollte man nicht als Club - DJ so oder so nen Gewebre laufen haben ?!
 
Ob Gewerbe oder nicht, hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Das geht so oder so. In der Regel wird DJ-Tätigkeit als Gewerbe verstanden muss so angemeldet werden, manche (wenige?) sehen es als freiberufliche Tätigkeit ("künstlerisch"), die keine Gewerbeanmeldung erfordert. Das hat aber nichts mit der Umsatz- oder Einkommensteuer zu tun.

Bei 2 x 150 Euro/Monat Einnahmen bist Du weit weg von der Kleinunternehmergrenze (17 500 Euro). Also selbst wenn sich Dein Geschäft deutlich besser entwickelt als erwartet, könntest Du bei der Regelung bleiben.

Bei 100 Euro Ausgabe pro Monat, die nehmen wir mal an, normal mit Umsatzsteuer versehen sind, zahlst Du im Jahr 191,60 Mehrwertsteuer bei Gesamtausgaben von 1200 Euro. Deine Einnahmen betragen 3600 Euro, bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 2400 Euro mit Kleinunternehmerregelung. Ohne sie würdest Du Deinen Kunden jeweils 150 zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Du würdest 684 Euro Umsatzsteuer einnehmen, wovon Du 191,60 abziehen dürftest. Den Rest schuldest Du dem Finanzamt. Dein eigener Gewinn erhöht sich aber, da Du auf der Ausgabenseite nur noch Nettobeträge führst (neu: 2591,60 Euro). Was das für Deine tatsächliche Einkommenssteuerschuld bedeutet, kannst nur Du wissen (vermutlich nichts).

Korrigiert mich, wenn ich damit falsch liege ...

Der Punkt, dass jemand, der mit seiner DJ-Tätigkeit weniger als 17 500 Euro im Jahr umsetzt (=einnimmt), von manchen Auftraggebern weniger ernst genommen werden wird, mag in vielen Fällen zutreffen. Da muss jeder entscheiden, was er will. Wenn das Auflegen eine *Nebentätigkeit* bleiben soll, spricht IMHO nichts gegen die Kleinunternehmerregelung. Immerhin erspart man sich die mindestens vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung. Wenn man langfristig damit wirklich Geld verdienen will, sollte man auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, dann können größere Investitionen am Anfang auch günstiger werden (Vorsteuerabzug).
 

Neue Themen


Zurück
Oben