Kann man als Beamter DJ sein?

S

Schlumpi

Mitglied
Dabei seit
18 Aug 2010
Beiträge
8
Reaktionen
0
Hi Leute,

hab nach langer Suche leider nichts genaues dazu gefunden. Ich hoffe ihr zerfetzt mich jetzt nicht gleich weil ich dieses Thema evtl nochmal aufwärme :D

Werde wahrscheinlich ein Studium als Beamter- Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) beginnen.

Kann ich meine Tätigkeit als DJ weiter fortsetzen? Habt ihr da vllt eine Idee?

Das ganze lief bisher auf das Gewerbe eines Familienangehörigen mit den Rechnungen(war bis jetzt nur Schüler, Azubi und Student). Müsste ich dann ein Kleingewerbe anmelden??

Wäre sehr dankbar für Antworten, da ich das Auflegen nicht aufgeben möchte :)

Gruß
 
Informier dich zum Thema Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst einmal genauer, dann setze dich mit deinem Dienstherren auseinander. Und außerdem, ganz ehrlich. Du wirst in der Ausbildun später kaum Zeit finden für solche Späße nebenbei.
 
Hi Leute,

hab nach langer Suche leider nichts genaues dazu gefunden. Ich hoffe ihr zerfetzt mich jetzt nicht gleich weil ich dieses Thema evtl nochmal aufwärme :D

Werde wahrscheinlich ein Studium als Beamter- Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) beginnen.

Kann ich meine Tätigkeit als DJ weiter fortsetzen? Habt ihr da vllt eine Idee?

Das ganze lief bisher auf das Gewerbe eines Familienangehörigen mit den Rechnungen(war bis jetzt nur Schüler, Azubi und Student). Müsste ich dann ein Kleingewerbe anmelden??

Wäre sehr dankbar für Antworten, da ich das Auflegen nicht aufgeben möchte :)

Gruß

Künstlerische Nebentätigkeit als Beamter … google hilft. Gewerbe anmelden musst ohnehin, es sei denn du verdienst nix. :d
 
... Du wirst in der Ausbildun später kaum Zeit finden für solche Späße nebenbei.

Ich hab zwei bekannten die als Beamte (sehr unterschiedliche Stellen) im gehobenen Dienst arbeiten. Einer macht nebenher viel Veranstaltungstechnik und der andere hat nicht gerade wenig Freizeit. Meiner Meinung nach kann man das sehr wohl machen, Freizeit an sich ist nicht das Problem - eher die Planung der freien Tage.
 
Das musst du mit deinem Vorgesetzten absprechen und dir von ihm genehmigen lassen. Wenn der nichts dagegen hat, dann kannst du natürlich eine Nebentätigkeit ausüben.

Danach interessiert es keinen mehr, ob du ein, zwei oder drei (bei deinem Vorgesetzten angemeldete) Nebengewerbe hast. ;-) Das ist dem Beamtengesetz egal und muss nur dem Finanzamt plausibel gemacht werden....
 
Weiß nicht genau, wie es sich bei Beamten verhält, aber bei normalen Arbeitsverhältnissen sieht es so aus:

Eine Nebentätigkeit muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Allerdings darf dieser die Genehmigung nur verweigern, wenn dem wichtige betriebliche Gründe entgegen stehen.

Die zwei wichtigsten Dinge sind:

1. Deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob darf nicht unter der Nebentätigkeit leiden. Unter der Woche auflegen und dann mit 0-3 Stunden Schlaf in den Knochen in der Arbeit auftauchen ist also problematisch, genauso wenn Du dauerhaft übermüdet bist, weil Du Dir die Wochenenden hinter den Turntables um die Ohren schlägst, statt dich zu erholen. In beiden Fällen könnte Dein Arbeitgeber die Genehmigung verweigern bzw. entziehen.

2. Darf es zu keinen Interessenskonflikten kommen. Das könnte z.B. bei Dir der Fall sein, wenn Du in irgendeiner Weise mit dem Thema Regulierung im Nachtleben (Sperrzeiten, Rohestörungen, Kontrolle Rauchverbot; also alles rund ums KVR) zu tun hast und auf der anderen Seite als DJ selbst im Nachtleben tätig bist.

Gerade auf Wikipedia gesehen, es gibt für Beamten wohl noch einige Sonderregelungen:

Es gibt zudem spezielle beamtenrechtliche Regelungen in §§ 97 bis §§ 105 Bundesbeamtengesetz (BBG), in § 40 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und der Bundesnebentätigkeitsverordnung. Die Bundesländer haben entsprechende Gesetze in Form von Beamtengesetzen und Nebentätigkeitsverordnungen erlassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebentätigkeit



Was ich, je nachdem wie sauber ihr das gelöst habt, vielleicht nicht überall rumposaunen würde ist die Sache mit dem Gewerbe des Familienangehörigen... ;)
 
Das musst du mit deinem Vorgesetzten absprechen und dir von ihm genehmigen lassen. Wenn der nichts dagegen hat, dann kannst du natürlich eine Nebentätigkeit ausüben.

Danach interessiert es keinen mehr, ob du ein, zwei oder drei (bei deinem Vorgesetzten angemeldete) Nebengewerbe hast. ;-) Das ist dem Beamtengesetz egal und muss nur dem Finanzamt plausibel gemacht werden....

FALSCH!

1. es gibt Nebentätigkeiten verschiedener Art! Daher schrieb ich von künstlerischer Nebentätigkeit und nicht von ehrenamtlicher oder allgemeiner.

2. danach interessiert es sehr wohl immer dann, wenn eine gewisse Summe überschritten wird, der Zeiteinsatz zu hoch ist, etc. TCMuc schreibt es ja schon. Selbst künstlerische sollte man immer mal wieder angeben auch wenn sie genehmigungsfrei sind.

3. zwei oder drei wird man nicht genehmigt bekommen, egal ob höherer oder niederer Dienst.

4. Das alles steht im Gesetzestext drin, wenn man es als 'egal' bezeichnet hat man sich da wohl noch nicht ausreichend auseinandergesetzt. Es ist Länderabhängig und schnell zu finden.

5. Ab einer gewissen Summe auch an die Sozialversicherung denken, die greift dann nämlich plötzlich beim Nebenerwerb auch wenn du als Beamter keine Abgaben hier zu zahlen hast.

Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man besser nichts sagen, als anderen Empfehlungen zu geben, die sie teuer zu stehen kommen können. Im Zweifelsfall hier eine Abmahnung und Nachzahlung und dann hat man es beim Chef versch…….

Als Beamter MUSS alles zu 100% safe sein, also erkundige dich sonst bist den Beamtenstatus am Ende schneller los als dir lieb ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die klasse Antworten !!!
Ihr habt mir echt geholfen :) Super Leute hier !!!
Mhm scheint wohl schwieriger zu sein als ich gedacht habe.
Werde ich wohl gleich beim Bewerbungsverfahren ansprechen.
Das DJing aufzugeben wäre echt schade, gerade weil es mittlerweile mein letztes Hobby ist. Wenn dann würde ich sowieso nur Fr + Sa auflegen, also eben Wochenende.
Hoffe das geht klar aber was kann groß dagegen sprechen. Als Polizist würde ich es nachvollziehen können...aber im Inneren Dienst sollte es, finde ich, schon klargehen können :-/
 
Also beim Bewerbungsverfahren würde ich das besser nicht ansprechen, außer du möchtest dich unnötig in Stolperfallen begeben.
 

Was steht denn in meinem Post? Man muss es mit seinem Vorgesetzten klären. Wenn der deine Nebentätigkeit genehmigt und es dir erlaubt, dann kannst du die machen. Punkt! Da interessiert es auch nicht, welcher Art die Nebentätigkeit ist. Auch eine "künstlerische" kannst du nicht genehmigungsfrei einfach so ausüben wie du grade lustig bist, wenn du dadurch deinen Job vernachlässigst oder wenn dein Vorgesetzter denkt, dass diese deinen Job beeinträchtigen könnte.

Was du machen kannst und darfst hängt also nicht nur von der Gestzeslage ab, sondern von deinem Vorgesetzten, weil er derjenige ist, den du unterrichten MUSST. DU sagst es ja selber "Zeiteinsatz, etc.".

Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man besser nichts sagen, als anderen Empfehlungen zu geben, die sie teuer zu stehen kommen können. Im Zweifelsfall hier eine Abmahnung und Nachzahlung und dann hat man es beim Chef versch…….

Mit liebem Gruß zurück an dich. Niemand hier sagt, dass er das ganze einfach starten soll...auch ich nicht. Wenn du gelesen hättest, dann steht in fast jeder Antwort hier, dass es einer Absprache und Anmeldung bedarf. Also behaupte hier mal keine Sachen, die nirgends stehen.
 
Wenn dann würde ich sowieso nur Fr + Sa auflegen, also eben Wochenende.

Eine Sache musst Du dabei aber auch noch beachten, zumindest Freitags...

Laut Arbeitszeitgesetz beläuft sich die zulässige Höchstarbeitszeit pro Tag auf 10 Stunden. Dabei werden Hauptjob und Nebentätigkeiten zusammengezählt.

Solltest Du also am Freitag schon einen regulären 8 Stunden Tag in der Arbeit haben darfst Du streng genommen nur noch 2 Stunden Auflegen. Wie genau es dabei aussieht, wenn die Arbeitszeit in den nächsten Tag hineinreicht weiß ich nicht (Beispiel: Du arbeitest tagsüber 8 Stunden, und fängst dann um 22 Uhr an aufzulegen und das Ganze dann bis 4 Uhr am nächsten Morgen).

22 bis 24 Uhr wären dann noch mal genau 2 Stunden, somit wären die 10 Stunden für den Tag voll.

Was ist aber mit den Stunden von 0 bis 4 Uhr? Technisch gesehen ist das ein neuer Tag, es würde also so gesehen keine Probleme geben.

Andererseits vermute ich, dass der Gesetzgeber für diesen Fall eine Regelung hat. Die Begrenzung der Stunden dient ja zum Schutz der Arbeitnehmer. Wenn alles nach Mitternacht aber zum nächsten Tag zählt könnte ja theoretisch ein Schichtarbeiter von 16 Uhr an einem Tag bis 8 Uhr Früh am nächsten Tag durcharbeiten, also 16 Stunden am Stück, wodurch die Regelung effektiv unterlaufen würde...



Auch diesbezüglich solltest Du Dich noch mal schlau machen.



Beim Bewerbungsgespräch würde ich es vielleicht wirklich nicht direkt anbringen...

Wie gesagt, der Arbeitgeber kann die Genehmigung später nur verweigern, wenn es dafür wichtige Gründe gibt.

Trotzdem würde ich auch zu Beginn erstmal die Füße stillhalten. Recht haben und auf sein Recht pochen sind immer noch zwei paar Stiefel, und gerade in der Ausbildung und im Hinblick auf eine spätere Übernahme ins Beamtenverhältnis kann es nicht schaden, wenn Dir Deine Vorgesetzten wohlgesonnen sind.


Ich würde erst einmal zumindest die Probezeit abwarten, meine Leistungsfähigkeit und -bereitschaft aufzeigen und ein Vertrauensverhältnis zum Vorgesetzten aufbauen.


Deine Chancen, ohne anzuecken die Genehmigung zu kriegen dürften dann massiv gestiegen sein... ;)

Die Frage ist, wie sieht es mit
 
Oder ich wiederhole noch einmal, nur damit das aus deinem Kopf nicht verschwindet. Du wirst in der Zeit der Ausbildung sicherlich wenig Zeit haben und Lust verspüren dir am Wochenende noch die Nächte mit Arbeit/Auflegen rumzuschlagen. Du solltest die Intensität der Ausbildung nicht unterschätzen. Wir reden hier nicht von dem "Ein Schein pro Semester, wenn überhaupt"-Dauerstudenten. Ziel ist dich zügig da durchzubekommen und dann ab auf einen Dienstposten.
 
Mit liebem Gruß zurück an dich. (…) Also behaupte hier mal keine Sachen, die nirgends stehen.

Ich darf mal zitieren:
Danach interessiert es keinen mehr, ob du ein, zwei oder drei (bei deinem Vorgesetzten angemeldete) Nebengewerbe hast. ;-) Das ist dem Beamtengesetz egal und muss nur dem Finanzamt plausibel gemacht werden....

Diese Aussage von dir ist schlicht vollkommen falsch, da ändern auch deine neuen Zeilen nichts dran. Zumal länderspezifisch die Meldung alle 3 oder 5 Jahre wiederholt werden muss. "zwei oder drei" Nebenjobs in vielen Ländern gar nicht genehmigungsfähig sind, es somit dem Beamtengesetz auch nicht egal ist.

Was du machen kannst und darfst hängt also nicht nur von der Gestzeslage ab, sondern von deinem Vorgesetzten, weil er derjenige ist, den du unterrichten MUSST.

genehmigungsfrei und anzeigepflichtig sind zwei paar Stiefel und nicht immer trifft beides zu (einfach die LBGs der Länder durchsehen) Ein Vorgesetzter wird den Teufel tun und hier jemanden seine Hobbys nehmen solange die/der ordentliche Arbeit leistet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder ich wiederhole noch einmal, nur damit das aus deinem Kopf nicht verschwindet. Du wirst in der Zeit der Ausbildung sicherlich wenig Zeit haben und Lust verspüren dir am Wochenende noch die Nächte mit Arbeit/Auflegen rumzuschlagen. Du solltest die Intensität der Ausbildung nicht unterschätzen. Wir reden hier nicht von dem "Ein Schein pro Semester, wenn überhaupt"-Dauerstudenten. Ziel ist dich zügig da durchzubekommen und dann ab auf einen Dienstposten.

Jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen. Solange der Aufwand für die Ausbildung den Zeitaufwand für eine normalen Job, d.h. 40 Stunden/Woche nicht deutlich übersteigt bleibt mehr als genug Zeit, seinem Hobby nachzugehen.

Selbst mit einer 50 bis 60 Stunden Woche lässt sich, entsprechende Motivation vorausgesetzt, am Wochenende noch einiges anfangen.
 
Jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen. Solange der Aufwand für die Ausbildung den Zeitaufwand für eine normalen Job, d.h. 40 Stunden/Woche nicht deutlich übersteigt bleibt mehr als genug Zeit, seinem Hobby nachzugehen.

Selbst mit einer 50 bis 60 Stunden Woche lässt sich, entsprechende Motivation vorausgesetzt, am Wochenende noch einiges anfangen.

Eben, ich denke er weiß nun wo er Infos bekommt und dass er nicht beim ersten Kontakt mit der Tür ins Haus fallen sollte.
 
Habt ihr zufällig Erfahrungen aus erster Hand zu dem Thema? Dann redet doch nicht unsachgemäß einfach Aussagen hier an die Wand, wo es nicht Not tut. Ich habe, auch wenn es mittlerweile Jahre her ist, direkt mitbekommen wie intensiv und fordernd die Ausbildung an der Fachhochschule in Brühl bei Köln war. Und jetzt betrachtet man realistisch Vorbereitungszeit für das Deejaying, was unter der Woche erfolgt und Nachbereitung (Was allein schon die Erschöpfung nach zwei aufeinanderfolgenden durchgearbeiteten Nächten betrifft). Wenn man jetzt noch gerne angemessene Leistung bringen möchte für jegliche abzuliefernden Arbeiten/Prüfungen, sollte man hier vielleicht Prioritäten setzen. Ich wollte es nur erwähnt haben, BEVOR jemand gegroundet wird oder auf die Nase fällt. Ansonsten bitte ich euch ohne fundierte Kenntnisse hier einfach nur gegen Aussagen zu "argumentieren", danke. Und denjenigen mit einer 50-60 Stunden Woche möchte ich sehen, der dann am Wochenende "noch einiges" anfängt und wie lange er das durchhält. Ich sah nach 50-60 Stunden Arbeit in der Woche zusätzlich mit Studium nicht sehr gesund aus. Wenn ich natürlich nur Mikadostäbchen von links nach rechts schiebe, wer weiß, ob es dann anders gewesen wäre. Aber wer wird schon für "Boredom" bezahlt?
 
Habt ihr zufällig Erfahrungen aus erster Hand zu dem Thema? Dann redet doch nicht unsachgemäß einfach Aussagen hier an die Wand, wo es nicht Not tut.

Ich bin seit 6 Jahren voll berufstätig mit Arbeitszeiten ab 40 Stunden die Woche aufwärts, wobei ich definitiv nicht nur "Mikadostäbchen von links nach rechts schiebe".

Wenn ich nebenbei wenig Zeit für Musik und Auflegen aufbringe, dann weil mir in den Momenten andere Dinge wichtiger sind.

Ich habe nie behauptet, dass es immer einfach ist, zusätzlich noch die Zeit und Energie aufzubringen, sich ums Auflegen zu kümmern, aber es geht, wenn die Motivation groß genug ist.



Sieht so aus, als wärst Du derjenige, der hier ohne Ahnung unsachgemäß Aussagen an die Wand redet.... :rolleyes:
 
Ich bin selbst im Beamtenverhältnis und auch Vorgesetzter der solche Nebentätigkeiten gewährt oder verwährt.

Bei uns darfst du nicht über 8h die Woche und 400€ im Monat kommen. Das wird aber nicht kontrolliert oder hinterfragt wenn die Arbeit nicht beeinträchtigt wird.

Sag das bloß nicht bei der Vorstellung! Alle die Techno hören nehmen immer alle Drogen die es auf der ganzen Welt gibt...

Reich einen Antrag auf Nebentätigkeit ein wenn du einen Verzrag hast und komm Montags nicht mit Augenringen bis zu den Knien, dann passt das 😉
 
Bei uns darfst du nicht über 8h die Woche und 400€ im Monat kommen. Das wird aber nicht kontrolliert oder hinterfragt wenn die Arbeit nicht beeinträchtigt wird.

Dennoch sollte man sich, wenn man langfristig als Beamter arbeiten möchte, bei der Finanziellen Seite an alle Vorgaben halten. Sonst kommt mal Neid auf und du hast Ärger am Hals, nur weil ein anderer dich anschwärzt. Ganz gleich ob es kontrolliert wird oder nicht (ist hier ebenso nicht der Fall) sollte man sich als Beamter immer deutlich korrekter verhalten als als Normalperson.

Ansonsten kann ich Ectoalis nur beipflichten, mach deinen Job gut, sei am Montag immer fit, dann hat dein Chef auch nichts dagegen. Mehr als ein Hobby am Samstag wird dabei aber nicht rausspringen, denn sonst hast bald keine Freunde mehr ;)
 
Bei uns darfst du nicht über 8h die Woche und 400€ im Monat kommen.


Ist das eine Besonderheit des Beamtenrechts?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass derartige Beschränkungen für nicht beamtete Arbeitnehmer unzulässig wären.

Was die finanzielle Beschränkung angeht auf jeden Fall, die zeitliche Beschränkung angeht geht das nur in soweit, wie es sich aus den gesetzlichen Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit ergibt.



Ich frage deshalb, weil sich Arbeitgeber (also auch Behörden) durchaus anderslautende Bestimmungen ausdenken können, diese jedoch rechtlich unwirksam sind und im Zweifel vor Gericht keinen Bestand hätten.
 
Ich bin mir ziemlich sicher, dass derartige Beschränkungen für nicht beamtete Arbeitnehmer unzulässig wären.

Als ob.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Wöchentliche Arbeitszeit max. 50h, tägliche Arbeitszeit max 10h. Ruhezeit zwischen den Schichten min. 11h.
Als Arbeitstag zählt nicht zwangsläufig der Kalendertag.
Wenn du also am Freitag deine 8h gearbeitet hast, darfst du deinen Gig von 22-05h nicht spielen.

Das hat mit Beamten oder nicht wenig zu tun.
 
Wöchentliche Arbeitszeit max. 50h, tägliche Arbeitszeit max 10h. Ruhezeit zwischen den Schichten min. 11h.
Als Arbeitstag zählt nicht zwangsläufig der Kalendertag.
Wenn du also am Freitag deine 8h gearbeitet hast, darfst du deinen Gig von 22-05h nicht spielen.

Das hat mit Beamten oder nicht wenig zu tun.

Ja klar, lol, so steht das irgendwo. Nur die Realität sieht anders aus. Erklär das mal einem Arzt, der Mo ne 24Std Schicht hat, Di Ausgleichfrei hat, Mi-Freitag normal von 7:30-16:30 arbeiten und am Sonntag den nächsten 24Std Dienst fährt. In der Summe sind es dann in einer Woche 75 Std. Dabei kommt er meistens nicht vor 18:00 Uhr raus was dann zu 78 Std die Woche führt. Alltag in Deutschland landauf, landab.
 
Als ob.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Wöchentliche Arbeitszeit max. 50h, tägliche Arbeitszeit max 10h. Ruhezeit zwischen den Schichten min. 11h.
Als Arbeitstag zählt nicht zwangsläufig der Kalendertag.
Wenn du also am Freitag deine 8h gearbeitet hast, darfst du deinen Gig von 22-05h nicht spielen.

Das hat mit Beamten oder nicht wenig zu tun.


Man sollte Posts, denen man widerspricht schon ganz lesen... :rolleyes:


Ich bin mir ziemlich sicher, dass derartige Beschränkungen für nicht beamtete Arbeitnehmer unzulässig wären.

Was die finanzielle Beschränkung angeht auf jeden Fall, die zeitliche Beschränkung angeht geht das nur in soweit, wie es sich aus den gesetzlichen Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit ergibt.
 
Ich bin seit 6 Jahren voll berufstätig mit Arbeitszeiten ab 40 Stunden die Woche aufwärts, wobei ich definitiv nicht nur "Mikadostäbchen von links nach rechts schiebe".

Wenn ich nebenbei wenig Zeit für Musik und Auflegen aufbringe, dann weil mir in den Momenten andere Dinge wichtiger sind.

Ich habe nie behauptet, dass es immer einfach ist, zusätzlich noch die Zeit und Energie aufzubringen, sich ums Auflegen zu kümmern, aber es geht, wenn die Motivation groß genug ist.

Du ignorierst den Fakt, dass wir hier nicht von einer Berufstätigkeit, sondern einer Ausbildung sprechen. Ausbildung benötigt Vor- und Nachbereitung, Selbststudium. Ich habe auch nicht behautpet, dass es unmöglich ist. Ich habe mit zwei Jobs und Studium auch meine Leistungen gebracht. Aber das ist weder auf die Dauer gesund noch ein erstrebenswerter Zustand. Mehr werde ich zu dem Thema auch nicht beitragen, ich will dir meine Meinung nicht aufdrängen, sondern dem Threadstarter etwas vergegenwärtigen.
 

Neue Themen


Zurück
Oben