Käuferschutz PayPal

Whilo

Hinternhinterhergucker
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Bezüglich Aussagen wie in diesem Thread: https://www.deejayforum.de/39-busin...unterwegs-gladbach22wessel-3.html#post6305069 (leider gesperrt) .. ein kleiner Hinweis zum Käuferschutz über PayPal:

- Käuferschutz besteht nur bei Käufe über EBay !!!
- Käuferschutz ist eher eine Kulanzregelung und mit viel Papierkrieg verbunden!
- Bei Privatkäufe hier im Forum bzw. außerhalb von EBay ist die Zahlung über PayPal nur ein normaler Überweisungsservice und stellt keine Sicherheit bei Betrug dar!

Wollte nur mal diesen werbeverwirrenden Irrtum aufklären!
 
vielen dank dafür.

das sag ich schon überall, aber irgendwie hört keiner zu. es gibt genau dazu auch nen absatz in den paypal-agb. der is aber relativ versteckt und ich hab keine lust zu suchen. ;)
 
Kannst predigen bis zum Sankt Nimmerleinstag, gibt immer einen der es noch "besser" weiß.
[Vgl. Händlergarantie bei Gebrauchtkauf (gilt i.d.R nur für den Erstkäufer)]

Was ich allerdings nicht bestätigen kann ist dieses
Käuferschutz ist eher eine Kulanzregelung und mit viel Papierkrieg verbunden!
Ich musste den paypal-Käuferschutz im Laufe der Jahre nun schon einige Male in Anspruch nehmen und hab bisher jedes Mal mein Geld wieder bekommen.
Auch der Aufwand hält sich in Grenzen, Käuferschutz anklicken, Antrag ausfüllen, Frist abwarten, fertig.
Einzig erwähnte Fristen können sich natürlich hin ziehen wenn man auf das Geld angewiesen ist, aber da kann paypal ja nichts für.


Wenn ihr wollt benenne ich das Ding aber mal in "Wissenswertes beim Kauf von Ware" um oder so, dann könnte man solche Informationen hier sammeln. :)
 
Wenn ihr wollt benenne ich das Ding aber mal in "Wissenswertes beim Kauf von Ware" um oder so, dann könnte man solche Informationen hier sammeln. :)
Das klingt gut, aber dann so schalten, dass man keine Kommentare abgeben kann, sondern nur die Infos hier drin stehen. Sonst verläuft sich der Thread (mal) wieder.
 
"Schreibrechte für elitären Kreis" können wir nicht machen (Gleichheitsprinzip), wohl aber offensichtlich Deplatziertes immer (ziemlich) direkt löschen. :)
 
Was ich allerdings nicht bestätigen kann ist dieses

Ich zitiere mal Herrn Michael Terhaag, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht:
Richtig problematisch ist aber die folgende Formulierung in den Allgemeinen Geschäfstbedingungen

„PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.
Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig und der Rechtsweg ausgeschlossen.“


Hier müsste jedem einleuchten, dass es sich bei dem vielbeworbenen Käuferschutz um eine reine Kulanzleistung handelt. Eine derartig überraschende Klausel könnte nach deutschem Recht auch durchaus unzulässig sein.
 
Ja, und!? Das ändert doch nichts an meiner persönlichen Erfahrung bis jetzt jedes mal mein Geld wieder bekommen zu haben.
Das eine schließt das andere doch nicht aus!
 
es geht ja nur um die aussagen, dass immer alle meinen, dass man mit paypal IMMER und ÜBERALL käuferschutz in anspruch nehmen kann. und dem mytos soll hier mal entgegen gewirkt werden, weil das immo nicht so ist.

du hast recht, dass man trotzdem käuferschutz bekommt. es ist eben nur kein gottgegebenes recht wie garantie. ;) (sry...der muss sein....) :d
 
Hier gehts ja nicht um eine persönliche Erfahrung sondern um die allgemeine Aussage der PayPal-Option.
Du hast gute Erfahrungen gemacht .. aber von Fall zu Fall kann es auch anders aussehen.

Wir sollten hier jetzt aber nicht groß Erfahrungsaustausch machen, sondern hier darauf Hinweisen, dass es:

Kein Käuferschutz bei PayPal außerhalb der Ebay-Plattform

gibt! ;)
 
@Whilo: Unbestritten korrekt! :)

@d-a-f-f-y: Zieh den Kopf ein, die Steine fliegen heute wieder tief! ;)
 
Ein User verkauft auch nicht mehr über Ibä, weil er wie ich unter 50 Bewertungen verpflichtet wird, PP anzubieten.

Die Gutschriften über PP sind für den Verkäufer mit hohen Gebühren verbunden
 

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