Illegale Tracks legal?

LordCobra

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Da ich ja bekanntlich ein harter Gegner von Emule/FileSharing/etc bin, muss ich für die folgene Frage etwas ausholen, sie ist nicht ganz einfach beantwortet...

In der Regel gilt, dass das Kopieren von künstlerischem Eigentum illegal ist, sofern der/die Künstler oder deren Vertreter Rechte innerhalb dieses Wirtschaftsraums haben. Einfach gesagt bedeutet dies, dass alles solange frei kopiert werden kann, sofern die wahren Besitzer keine Rechte in dem Land angemeldet haben (z.B. können Copyrights nur für bestimmte Zonen angemeldet werden, ausserhalb davon sind sie nicht relevant).
In der Manga Szene ist dies z.B. ein übliches Mittel... Solange eine Serie nicht in Europa/Deutschland durch einen Distributor lizensiert wurde, können sie beliebig von Fankreisen mit untertiteln übersetzt und kopiert werden, nach einer Lizensierung werden die Kopien illegal und eingestampft. Dies ist oft der einzige Weg, an Serien zu kommen, die hier gar nie veröffentlicht werden.

Nun habe ich einige ziemlich geile Materialien per Email erhalten, Bands aus Südamerika, OST aus Asien, etc, die es weder in Europa noch in iTunes noch sonstwo zu kaufen gibt...

Jetzt ist eben die Frage ob ich das in meinen Sets verwenden dürfte...
(die Antwort "verwende es halt, merkt ja keiner" möchte ich nicht hören, es geht mir hier rein um den legalen Aspekt)
Und da ich wahrscheinlich eine Prüfungspflicht habe, ob die Tracks nicht lizensiert sind (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht): Wie finde ich sowas heraus, ausser bei Google, Beatport, iTunes, etc mal zu suchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Nachweis wird wirklich schwierig.

Wenn die Künstler nicht ihre Tracks der Gema bzw. Ascap gemeldet haben, so sollten sie Dir eine Erklärung abgeben, dass Du deren Tracks öffentlich nutzen darfst.

Selbst, wenn Tracks nicht Gema oder Ascap-geschützt sind, so darf man sie ohne Einverständnis des Urhebers nicht öffentlich aufführen. Die Gema /Ascap vertritt nur deren Rechte und achtet auf Einhaltung, wenn der Künstler es nicht selber tut.

Allerdings würde ich meine Tracks immer der Gema melden. So ist sichergestellt, dass ich bei einem Airplay Tantiemen dafür bekomme. Tantiemen bekommt man ohne Anmeldung nicht.

Um die Sache abzuschließen:
Lass' es Dir bestätigen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
 
Da liegt genau der Knackpunkt...
Wenn ein Künstler sein Werk nicht meldet, wird (meines erachtens) rechtlich angenommen, dass er es nicht als schützenswert sieht... damit darf strafrechtlich alles kopiert werden, was nicht eingetragen ist... Wenn es einem Künstler dann nicht passt, muss er ein zivilrechtliches Verfahren anstossen.

In meinem Fall geht es um Musik, die befreundete DJs sendeten, mit denen ich nach Gigs in fernen Ländern noch in Kontakt bin. Soundschnipsel von Fernsehserien dort, CDs von Strassenmusikern, etc... Also nicht direkt vom Künstler sondern alles aus zweiter, dritter Hand.
Das meiste wird wohl überhaupt nie in Europa lizensiert... andererseits erinnere ich mich auch an Sachen von Unbekannen wie z.B. Shakira, von der ich Hits dort hörte und die danach hier einschlug wie eine Bombe.
Und bei Mangas wurde nun oft die Serie von z.b. RTL II lizensiert, die OST sind jedoch nirgens verfügbar
 
Das läuft genau so ab, als wenn ich Fotos von einem Artikel für eine Auktion mache. Irgendjemand kopiert diese Fotos und verwendet sie für sich selbst.

Da ich der Urheber bin, kann ich ihn einmal wegen Diebstahls behaften (Strafrecht) und einmal wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz (Zivilrecht).

Bei Tracks verhält sich das ähnlich. Ich könnte sogar hingehen und nicht gemeldete Tracks bei der Gema als mein Eigentum anmelden. Dann liegt die Nachweispflicht für das Eigentum beim Urherber. Könnte allerdings dann sehr teuer werden.

Meine Empfehlung: Tracks nur privat nutzen und sich bei einer öffentlichen Aufführung die Genehmigung des Urhebers einholen.

Habe gerade noch einmal mit meinem Kollegen gesprochen. Er hat einige bei der Gema gemeldete VÖs seiner eigenen Titel. Er kennt sich einigermaßen mit Gema, Urheberrecht und Co aus und meinte das selbe.

Wenn Du da einen findigen Musiker in einer der Band hast, dann könnte es u.U. teuer werden.
 
Kannst du jemandem des Diebstahls bezichtigen für Dinge, die du öffentlich bereit stellst? Ich sehe da nur eine reine Zivilklage bezüglich des Nutzungsrechtes, da nichts entwendet wurde, nur kopiert.

Wenn jemand findiges etwas fremdes selbst anmeldet... ok... dann hat man strafrechtlich was am Hals... aber selbst dann bekommt derjenige kaum eine Chance, wenn er nicht wirklich die Rechte dran hat bzw. nicht nachweisen kann, im Auftrag des ursprünglichen Künstlers zu arbeiten.

Das ist wie bei Disco-Schlägereien... jede Anzeige führt zu einer Gegenanzeige und verläuft oft irgendwo im Patt... Daher benötigt es schon eine frühzeitige Lizenz des echten Autors und die ist ja nicht vorhanden... (ich will das Ganze jetzt nicht rechtfertigen, ich blick da ehrlich gesagt nur nicht wirklich durch)
 
Interessant!

Ist es wirklich so, das in Deutschland die Benutzung fremden geistigen Eigentums unter den Tatbestand des Diebstahls fällt? Kann ich mir nicht vorstellen, da die Lage ähnlich zu Österreich sein müsste.

In Österreich wird der Tatbestand des Diebstahls (§127 StGB) nicht erfüllt, da geistiges Eigentum keine fremde bewegliche Sache ist.

Lg
 
In Österreich wird der Tatbestand des Diebstahls (§127 StGB) nicht erfüllt, da geistiges Eigentum keine fremde bewegliche Sache ist.

Lg
Ist hier genauso (§§ 242ff. StGB). Sache = körperlicher Gegenstand unabhängig vom Aggregatzustand.

Aber er meinte mit Diebstahl wohl in erster Linie "Diebstahl geistigen Eigentums", also Urheberrechtsverletzungen. ;)
 
Aber er meinte mit Diebstahl wohl in erster Linie "Diebstahl geistigen Eigentums", also Urheberrechtsverletzungen. ;)
Die gelten aber nur, wenn ein Urheberrecht angemeldet ist...
Eine Band oder Firma von den Fidschi Inseln muss dich schon selbst per Zivilverfahren verklagen, sofern sie das nicht bei irgend einer rechtlichen lokalen oder internationalen Vertretung wie Gema, Patentamt o.ä. angemeldet hat... Schliesslich muss ja irgendwo offiziell eingetragen sein, dass es ihr Eigentum ist, damit der Staatsanwalt nach einer Anzeige überhaupt einen Anhaltspunkt hat.
Bei der Creative Common Licence ist das ja ähnlich, eine Good Will Aktion, aber wenn jemand das ignoriert und im Sinne das Autors widerrechtlich handelt, muss der Autor schon selbst Klage einreichen, eine Anzeige ist zwecklos.

Aber wie gesagt ist das alles nur eine Vermutung, weswegen ich auch diesen Thread eröffnete. Bin mal gespannt, was unsere Juristen dazu sagen.
 
offtopic aber oich muß es jetzt wissen :D

ich frage mich, warum du teile deiner texte in hellgrau schreibst. der sinn erschließt sich mir nicht. bitte aml um aufklärung
 
die absätze mit der hauptaussage/frage verfasse ich in standard schrift, zusatzbemerkungen, ergänzungen, etc in hellgrau.
wer keine lust hat, viel zu lesen, braucht sich nur auf das schwarze konzentrieren und bekommt dennoch die essenz des postes mit.
ist so auch optisch einfacher, den roten faden zu behalten.

und da es offtopic war, natürlich hellgrau ;)
 
Das es dadurch zivilrechtlich einklagbar und vor Gericht vertretbar ist, sehe ich ein...
Aber bei Geschwindigkeitsübertretungen, Drogenmissbrauch, Überfall und was auch immer, ist die Rechtslage klar und die Polizei wird selbstständig aktiv.
Bei Gema Verletzungen, Diebstahl, etc benötigt es schon einer Anzeige, die dann durch den Staatsanwalt geprüft wird...

Und jetzt nehmen wir den Fall, man benutzt lauter Tracks einer Gruppe von den Fidschis, aus dem Nepal oder den Osterinseln... Irgendjemand will einem böses, stellt eine Anzeige, die Polizei rückt an, konfisziert die CDs... und nun?
Solange der Autor kein Urheberrecht angemeldet hat, keine Anzeige stellt oder nicht mal reagiert (und er es wohl auch nicht mit bekommt da nur die legale Vertretung angeschrieben würde, wenn er Urheberrecht angemeldet hat), wird davon ausgegangen, er hat zwar das Urheberrecht, stellt sein Werk jedoch zur freien Verfügung.

Das heisst, der Autor hat jederzeit ein Urheberrecht daran, aber solange er nicht einschreitet, steht sein Werk zur freien Verfügung. Und wenn er es nicht bei irgendeiner Vertretung wie der Gema anmeldet, werden die auch nicht für ihn ins Feld ziehen, denn die müssen ja auch davon ausgehen, dass er es freiwillig zur Verfügung stellt, sonst hätte er es angemeldet.

Ich hoffe jetzt wird einigermassen klar, wo ich die Schwierigkeit in dem Fall sehe.
 
die absätze mit der hauptaussage/frage verfasse ich in standard schrift, zusatzbemerkungen, ergänzungen, etc in hellgrau.
wer keine lust hat, viel zu lesen, braucht sich nur auf das schwarze konzentrieren und bekommt dennoch die essenz des postes mit.
ist so auch optisch einfacher, den roten faden zu behalten.

und da es offtopic war, natürlich hellgrau ;)

Tja da kann der lolo noch was lernen:p
 
Meineswissens gibt es in manchen Ländern,gerade Südamerika,Karibik gar nicht solche sachen wie gema,natürlich gibt es da auch eine Art Copyright das aber auch nicht weltweit gilt,
Z.B. verwenden bekannte Rio Baile Dj/Ragga DJ Samples aus Two life crew songs oder Sonstigen bekannten grössen ohne dafür rechtlich belangt zu werden,dafür reicht deren Justiz Apparat nicht aus, und Ich denke du kannst diese dinge gewissenlos auflegen da sie ja frei zugänglich sind,und da es kein release in Deutschland gibt denke Ich steigt dir ja auch niemand aufs dach,die labels und Vertriebe Interresiert es ja erst dann wenn sie Geld verlieren könnten,
da aber in diesem Fall niemand zu Schaden kommt,eher im gegenteil hatt da niemand was dagegen...
Ansonsten schreibe doch einfach mal der Gema.....
 
Die GEMA sieht sich ja auch als verlängerter Arm internationaler Rechtevertreter. Ein Track muss als nicht zwingend hier bei der GEMA gemeldet sein, insofern gibt es schon eine Art weltweites Copyright. Durch die GEMA-Vermutung ist ja erstmal jedes Material GEMA Material. Bleibt also, so man großen Wert drauf legt, nur der Weg über die Künstler in die "Legalität" zu kommen. Was aber auch nicht so einfach ist, da die ... sh. Beispiel Baile Funk ... auch nicht unbedingt alle Rechte an eventuell gesampletem Material haben.
 
Da ist genau das Problem...
Wenn mir der Drummer, der Gittarist und der Sänger das ok geben, der am Keyboard aber zu faul ist, zurückzuschreiben, hätte ich damit schon kein ok mehr. Und selbst wenn alle schriftlich das Einverständnis geben ist noch nicht wirklich alles abgedeckt, da die meisten Bands gar keine Ahnung haben, wer nun wo wie Rechte daran hat.
Ich bin auch immer sehr skeptisch, wenn mir DJs ihre Tracks zuschicken, weil ich sie sonst nirgends bekomme, denn das Label müsste zustimmen... Wird aber landläufig so gemacht und toleriert.

Nächstes Problem: Woher weiss ich, dass die Band eigenes geistiges Material veröffentlichte... Wenn sie es legal verkaufen, kann man davon ausgehen, dass die Rechte geklärt sind (andernfalls wäre der Verstoss ihr Problem, nicht meiner). Sie könnten ja wen auch immer gecovert haben oder Bootlegs produzieren.

Theoretisch darf ich also nichts spielen, was nicht auf offiziellem Weg erworben wurde, denn in dem Moment greift der Verbraucherschutz und die müssten das intern Diskutieren (ich müsste lediglich meine kopien zerstören, mache mich aber nicht strafbar). Oder?
Also alles, was hier nicht legal erhältlich ist, ist schon gar nicht mehr möglich...
Hm... wäre schade, wenn es so wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das es dadurch zivilrechtlich einklagbar und vor Gericht vertretbar ist, sehe ich ein...
Aber bei Geschwindigkeitsübertretungen, Drogenmissbrauch, Überfall und was auch immer, ist die Rechtslage klar und die Polizei wird selbstständig aktiv.
Geschwindigkeitsübertretungen werden noch seltener geahndet als Urheberrechtsverletzungen! Außerdem sind das Ordnungswidrigkeiten ... Was die Polizei betrifft: Polizisten sind von Amts wegen verpflichtet, nicht untätig daneben zu stehen, wenn etwas unrechtes geschieht.

Bei Gema Verletzungen, Diebstahl, etc benötigt es schon einer Anzeige, die dann durch den Staatsanwalt geprüft wird...
Kommt drauf an. Es gibt Delikte, die nur auf Antrag (Strafantrag) verfolgt werden. Aber auch in solchen Fällen kann ein Staatsanwalt auch ohne Antrag ermitteln, wenn er ein besonderes Interesse daran sieht.

Was hat das aber mit dem Thema zu tun? Hier geht es nicht um Diebstahl oder andere Straftaten.

Und jetzt nehmen wir den Fall, man benutzt lauter Tracks einer Gruppe von den Fidschis, aus dem Nepal oder den Osterinseln... Irgendjemand will einem böses, stellt eine Anzeige, die Polizei rückt an, konfisziert die CDs... und nun?
Jetzt nehmen wir den Fall, irgendjemand will einem böses und stellt eine Anzeige bei der Polizei? Rückt die dann an und konfisziert CDs? War es notwendig, vorher Musik zu spielen?

Solange der Autor kein Urheberrecht angemeldet hat,
Muss er nicht, kann er nicht, brauch er nicht. Siehe oben.

keine Anzeige stellt
Nur die Musikindustrie stellt eine Anzeige. Normale Menschen verklagen Dich vor einem Zivilgericht wegen der unerlaubten Nutzung ihrer Werke. Die Musiker von den Fidschis werden das vermutlich nicht tun.

Das heisst, der Autor hat jederzeit ein Urheberrecht daran, aber solange er nicht einschreitet, steht sein Werk zur freien Verfügung.
He he, Dein Auto gehört Dir, aber wenn Du nicht einschreitest, darf ich es auch nutzen?

Und wenn er es nicht bei irgendeiner Vertretung wie der Gema anmeldet, werden die auch nicht für ihn ins Feld ziehen,
Jedenfalls wird er kein Geld von der Gema bekommen. Er muss schon selbst sehen, wie er seine Interessen -- so vorhanden -- durchsetzt.

denn die müssen ja auch davon ausgehen, dass er es freiwillig zur Verfügung stellt, sonst hätte er es angemeldet.
Nein, vielleicht hat er ein anderes Geschäftsmodell, aber es ist nicht zwingend der Fall, dass er sein Werk frei zur Verfügung stellt. (Dann hätte er ja eine passende Lizenz wählen können, Stichwort Freie Musik.)

Ich hoffe jetzt wird einigermassen klar, wo ich die Schwierigkeit in dem Fall sehe.
Ich vermute, Du hast Angst, das Dir jemand ans Bein pinkelt, wenn Du Musik spielst, deren Lizenzbedingungen unbekannt sind. Wenn Du sicher sein willst, scheint mir die einzige Möglichkeit zu sein, den Urheber um eine Nutzungserlaubnis zu fragen. Schriftlich natürlich.
 

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