Hosterprobleme

S-Phyte

Selbst und Ständig
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Hallo!

Bin mal wieder mit dem Inhaber von Webhoster.de am anecken.

Unzuverlässig in und um Rechnungsfragen haben mich dann zu dem Punkt gebracht, diesem Laden den Rücken zu zu kehren.

Habe ihm, nach dem Inkasso seitens seinerseits - Forderungen bei mir eingeholt hat - relativ schnell gekündigt.

Doch warte ich nun seit - ca 4 Monaten auf eine Kündigungsbestätigung.

Sendebericht vom Fax ist alles vor Ort.

Was nun?
 
4 Monate ist zu lange.
Auch von deiner Seite übrigens, falls Du zwischendurch nichts gemacht hast.
Alle Fristen eingehalten?
Das nächste?
Kündigung wiederholen.
Hinweis auf das Fax.
Das ganze per Einschreiben mit Rückantwort.
 
Sendebericht vom Fax ist alles vor Ort.

Nur nebenbei...das Ding beweist gar nix...nur das du das Fax abgeschickt hast...der (rechtskräftige) Empfang ist damit nicht zu beweisen...zumindest der aktuellen Rechtsprechung nach nicht!
 
Ich würde es nochmal per Fax schicken.
Und auf jedenfall das ganze per Einschreiben mit Rückantwort zusätzlich machen. Das muß einer Annehmen und dafür Unterschreiben, Sollte das keiner machen bekommste das Schreiben zurück . Dann hast du aber auf jedenfall was in der Hand. Und kannst dann zu not dagegen vorgehen.
 
Nur nebenbei...das Ding beweist gar nix...nur das du das Fax abgeschickt hast...der (rechtskräftige) Empfang ist damit nicht zu beweisen...zumindest der aktuellen Rechtsprechung nach nicht!

Richtig....damit aber schon:

Das ganze per Einschreiben mit Rückantwort.

Das wodrauf zu achten is, das eine Kündigung eine empfangsbedürftige willenserklärung benötigt...es heisst, dass deine schriftliche Kündigung in den "hoheitsbereich des empfängers" eingehen muss.
Auf deutsch...das ding muss in seinen Briefkasten, bzw. ihm zugestellt werden. Wenn du das hinbekommst und notfalls auch beweisen kannst hast du keine probleme, falls es zum streit kommt.
Btw. musst du keine Kündigungsbstätigung bekommen....es reicht wenn du nachher beweisen kannst, dass der andere deine kündigung bekommen hat.

Grüße
Meedo
 
der Laden, hat wohl vom dem Thread hier mitbekommen, prommt hatte ich eine Bestätigung per Mail.


:)
 
Da tun wir doch dem Betreiber mal nen Gefallen.
Du sagst topp.
Ich will Topless.
:D
(Bitte in 5 Tagen mal eine Statistik über die Zugriffe aus den USA vor dem Post und danach.)
 
und trotzdem hat man mit solchen Leuten immer wieder Probleme...

aber: Nie einschüchtern lassen, dann wirds schon!!!

Grüße,
Sebber
 
Nur nebenbei...das Ding beweist gar nix...nur das du das Fax abgeschickt hast...der (rechtskräftige) Empfang ist damit nicht zu beweisen...zumindest der aktuellen Rechtsprechung nach nicht!
ich war neulich wegen ner ähnlichen sache bei der Verbraucherberatung und die ham gemeint nen Fax mit sendebericht sei zwar nicht optimal, reiche aber aus.
Ist ja in diesem fall jetzt aber sowieso geklärt
 
Auch wenn ich mich mit Falk gerne fetze, aber da hat er mal Recht ;)

Das mit dem Fax ist so eine Sache.
Rechtlich wird es dann, wenn beide Parteien die Gültigkeit eines Fax anerkennen.
Das macht man so bei extremen Fristensachen, in der eine Partei erklärt, dass sie mit der Unterschrift per Fax einverstanden ist.
Wenn es aber auf ganz hart kommt, kann das immer noch angefochten werden.

Ebenso ist es mit der Zustellung.
Klar sagt dein Faxgerät, das gesendete Fax wäre angekommen.
Aber wer sagt was am anderen Ende nach dem Empfang damit passiert ist?

Ein Windstoß kann es hinter den Schreibtisch geweht haben.
Die Tölle vom Chef kann es gefressen haben.
Es wurde mit dem nachfolgenden Fax aus versehen ganz wo anders abgeheftet.

Das mit dem Sendebericht wird insoweit anerkannt, weil diese Bestätigung von dem anderen Faxgerät kommt. Die Zustellung ist damit weitgehend ausser Frage gestellt. Aber wurde es auch wirklich an die zuständige Person zugestellt?
 
Ebenso ist es mit der Zustellung.
Klar sagt dein Faxgerät, das gesendete Fax wäre angekommen.
Aber wer sagt was am anderen Ende nach dem Empfang damit passiert ist?

Ein Windstoß kann es hinter den Schreibtisch geweht haben.
Die Tölle vom Chef kann es gefressen haben.
Es wurde mit dem nachfolgenden Fax aus versehen ganz wo anders abgeheftet.

Das mit dem Sendebericht wird insoweit anerkannt, weil diese Bestätigung von dem anderen Faxgerät kommt. Die Zustellung ist damit weitgehend ausser Frage gestellt. Aber wurde es auch wirklich an die zuständige Person zugestellt?

Liebe Leute,
eine Kündigung ist eine Empfangsbedürftige Willenserklärung. Aber wenn diese Willenserklärung den Empängerhorizont erreicht, d.h. der Empänger unter normalen Umständen die WE hätte lesen können, gilt diese als Zugestellt. Er muss Beweisen, dass diese nicht zugestellt wurde. Ein Fax-Sendebericht hat meist eine kleine Kopie der Seite mit drauf (würde ich bei solchen DIngen machen). Wenn das Faxgerät des Empf. spinnt, der Hund es frisst, etc. ist es nicht dein Problem, sondern das Prob. des Empfängers.
 

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