wizzzo
Miami Popper
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Hallo Leute,
ich spiele gerade mit dem Gedanken eine kleine Haloweenparty auszurichten.
Datum wäre dann der 31. Oktober, das Ganze wird dann in Bayern stattfinden.
Hier schon die 1. Frage. Allerheiligen ist hier ein ernster Feiertag, heißt es herrscht in der Nacht vom 31. auf 1. ab 02:00 Tanzverbot.
Nun will ich die Party aber im engen Kreis steigen lassen, sprich mehr als private Geschichte.
Vielleicht mit einer sporadischen Gästeliste, die sich ja durch Smartphones 3 Minuten vor Erscheinen eines Gastes ja noch aktualisieren ließe.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um als private Feier zu gelten?
Gilt das Tanzverbot auch bei privaten Veranstaltungen?
Darf ich einen Unkostenbeitrag verlangen? Das Ganze kann auch erst durch einsammeln nach Betreten der Räumlichkeit erfolgen.
Als Räumlichkeit sollte evtl ein Jugendraum oder eine Mietlocation dienen, in der Fremd-Gastro möglich ist. Ich rechne mit ca 30-50 Leuten, wobei ich Freundesfreunden gerne Einlass gewähren würde, daher die Frage mit der Gästeliste.
Natürlich gibt es schon ähnliche Threads. Aber die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, außerdem ist so meine Ausgangsposition für jeden ersichtlich.
Und im Forum ist eh zu wenig los
Danke
ich spiele gerade mit dem Gedanken eine kleine Haloweenparty auszurichten.
Datum wäre dann der 31. Oktober, das Ganze wird dann in Bayern stattfinden.
Hier schon die 1. Frage. Allerheiligen ist hier ein ernster Feiertag, heißt es herrscht in der Nacht vom 31. auf 1. ab 02:00 Tanzverbot.
Nun will ich die Party aber im engen Kreis steigen lassen, sprich mehr als private Geschichte.
Vielleicht mit einer sporadischen Gästeliste, die sich ja durch Smartphones 3 Minuten vor Erscheinen eines Gastes ja noch aktualisieren ließe.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um als private Feier zu gelten?
Gilt das Tanzverbot auch bei privaten Veranstaltungen?
Darf ich einen Unkostenbeitrag verlangen? Das Ganze kann auch erst durch einsammeln nach Betreten der Räumlichkeit erfolgen.
Als Räumlichkeit sollte evtl ein Jugendraum oder eine Mietlocation dienen, in der Fremd-Gastro möglich ist. Ich rechne mit ca 30-50 Leuten, wobei ich Freundesfreunden gerne Einlass gewähren würde, daher die Frage mit der Gästeliste.
Natürlich gibt es schon ähnliche Threads. Aber die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, außerdem ist so meine Ausgangsposition für jeden ersichtlich.
Und im Forum ist eh zu wenig los
Danke