gillt 2jahres Garatie in deutschland immer?

unter strΩ

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dr. dreh
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Kassel
Hallo,

bis jetzt habe ich immer gedacht, das ich auf jeden Artikel den ich in Deutschland erwerbe eine gesetzlich vorgeschriebene Garantie von 2
Jahren erhalte. Elevator will mich da gerade eines besseren belehren... :mad:

weiß jemand wie das läuft? oder ist die 2jährige Garantie nur eine freiwillige Garantie seitens des Herstellers? :confused:

Bitte um Aufklärung...


Grüße - unter strΩ
 
Garantie 0,5 Jahre
Gewährleistung 2 Jahre.
Leider ist mir der Unterschied auch nicht so ganz klar. :confused:
Die 2 jahre gelten auch nur bei Verkauf an Privatpersonen.
 
genau der fing auch an das die garantie zwar 2 jahre wären doch nur ein halbes jahr nach inbetriebnahme :mad:
sehr verwirrend, hatte immer gedacht das das was ich kaufe mir auch "garantiert" 2 jahre nutzen erbringt.
 
AGB:

8.4 Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Versand.

8.5 Im Falle eines Mangels behält sich Elevator das Recht vor, entweder die fehlerhafte Ware zu reparieren oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Gelingt eine Reparatur wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Kunde berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung).

Nur sieht das der Herr am Telefon etwas anders....
 
hab gestern nen defektes mainboard im laden abgegeben. ist shcon nen jahr alt: der typ meinte: kann nicht garantieren dass du ein neues bekommst weil gewährlichstung schon abgelaufen ist, jetzt sind nur 2 jahre garantie.

das erste halbe jahr geht über den händler, ist dann die gewährleistung, die 2 jahre danach sind dann die garantie und das läuft über den hersteller soweit ich weiss.
 
@unter...:
beschreib mal genau um was es sich handelt und wie der typ vom lift argumentiert
 
Habe einen Plattenspieler den ich vor einem jahr im Elevator bestellt hab. Nun fängt das gute Ding an zu spinnen. Laut AGB gibt mir Elevator 24Monate Gewährleistung
(Gewährleistung das das Ding funktioniert denk ich doch mal, oder?).

Nun das sieht der Elevator allerdings anders...

Am Telefon wurde mir gesagt das mir nur gewährleistet wird,
das das Gerät 6Monate (Nach Inbetriebnahme!) funktioniert
und danach müsste ich ihnen nachweisen das es ihr Verschulden ist.

Aber wie wollen sie denn feststellen wann das gerät zum
ersten mal benutzt wurde?

Habe schon Telefone etc. nach anderthalb Jahren auf "Garantie"
ersetzen bzw. reparieren lassen, das ist doch auch der sinn einer
Gewährleistung!?!

Und warum steht es dann nicht so mit diesen "extraklauseln"
in den AGB´s?

So langsam wird mir das aber alles zu Blöd mit diesem Gewährleistungs-
Garantie-Dschungel :mad:
 
Das zeigt doch nur, daß es am besten ist, seine Geräte im "ordentlichen" Laden zu kaufen, auch we´nn es mal ein paar € teurer ist
 
Zuletzt bearbeitet:
lolo schrieb:
Das zeigt doch nur, daß es am besten ist, seine Geräte im "oredentlichen" Laden zu kaufen, auch we´nn es mal ein paar € teurer ist
*g* nunja also ich glaub es gibt einige Läden wo der Service UND die Preise besser sind wie bei elevator...
 
ich hab selbst 1,9 jahre nach dem kauf meines notebook, noch kostenlos ne völlig neue "untertassensektion" ;) und grafikkarte bekommen, nur mal als vergleichswert...
 
Hallo,

da ich mich im Studium mit solchen Sachen beschäftige versuche ich mal eine Klärung:

Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und läuft 2 Jahre lang. In dieser Zeit muss der Lieferant für Mängel die bereits beim Kauf der Ware bestanden geradestehen, innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf tritt die sog. Beweislastumkehr ein - es wird immer zu Gunsten des Kunden davon ausgegangen, dass der Mangel (so heisst das) bereits von Anfang an bestand - danach musst du beweisen (wer etwas will muss es beweisen), dass der Mangel schon von Anfang an vorhanden war, was wohl nicht ganz einfach sein wird.

Hier kommt es auf den Mangel an - normaler Verschleiss oder Verschlechterung durch den Gebrauch kommen nicht in Frage, eine von der Beschreibung abweichende Funktion schon.

Die Garantie wird vom Hersteller/Händler freiwillig gewährt und ist vertraglich geregelt. Hierfür können die Konditionen und Bedingungen zu denen eine Mängelbeseitigung erfolgt frei festgelegt werden.

Vielleicht solltest du dich mal mit dem Hersteller in Verbindung setzen und gleichzeitig hier posten was denn unter "spinnen" zu verstehen ist.

Viele Grüße

Andreas
 
In diesem Falle würd ich mich auch direkt an den Hersteller wenden, der Dir sicherlich das Gerät reparieren bzw. austauschen wird.

Und sollte der Hersteller auf den Vertrieb, sprich Elevator hinweisen, lässt Du Dir eine schriftliche Bestätigung vom Hersteller geben und bist rechtlich aus dem Schneider.
Vorausgesetzt, Du besitzt die Rechnung noch über dieses Gerät.
 
das Problem ist, dass der Gleichlauf auf 33 normal Funktioniert bei 45 die dots jedoch erst zum stillstand kommen wenn ich den Pitch auf ca. -2% stelle.
Habe das Gerät bis vor 2 Monaten nur zum Abspielen Meiner Platten genutzt und seit ich meinen zweiten bekommen habe ein wenig damit aufgelegt und da ist mir das erst aufgefallen...

Wenn ich ihn eine Weile mit -2% "auf 0 gestellt" hab und lasse ihn ein paar minuten laufen wandern die dots schon wieder!

Hätte mir den Spruch "Wer billig kauft, kauft zweimal" zu herzen nehmen sollen. :(

edit: Rechnung habe ich noch...
 
AW: gilt 2 jahres Garantie in deutschland immer ?

Puh,

ist so ein Grenzfall - über die Garantie (welcher Hersteller ist es denn nu?) kriegst du das höchstwahrscheinlich geregelt - bei der Gewährleistung ist es so ne Sache. Der Hersteller kann sich da auch auf ganz normalen Verschleiss berufen, mit nem guten Anwalt kriegt man das aber auch anders hingebogen (aber das ist teuer & risikoreich)

Andreas



Threadtitel "verbessert" ! Gruß Steve B.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Er kommt am besten damit weg, erstmal vorab eine Anfrage beim Hersteller zu machen.

Kein bekannter Hersteller kann es sich leisten, dass diverse negative Vorfälle z.B. der Presse gemeldet werden, für denen das ein regelrechtes Futter ist, darüber zu berichten ;)
 
Also wenn bei mir was Kaputt ist und es älter als 6 Monate ist, wende ich mich immer zuerst an den Hersteller... Die meisten Hersteller sind meist Kullant und wenn das Gerät nicht älter als 2 Jahre ist wirds direkt umgetauscht oder Repariert, zudem gehts über den Hersteller sehr viel schneller als über den Händler... Denn wenn man was Kaputtes zum Händler gibt, verweilt es meist erst eine Gewisse Zeit, meist so lange bis genügend Sachen da sind zum zurück schicken, so gehts aber erst zum Großhändler. Der lässt sich dann auch noch Zeit und erst dann gehts zum Hersteller... Bei mir war mal mein Mainboard Kaputt, was schon knapp 22 Monate alt war! Ich hab mich mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt und ihm dan zugeschickt... Montag abgeschickt, Mittwoch war es wieder da... Das geilste ist oder war aber das ich dann nicht mein Eingeschicktes Mainboard zurück bekommen habe, sondern das Aktuelle Topmodell bekommen habe :eek: So gesehen als Entschuldigung dafür, dass mein Eingeschicktes Mainboard nicht mehr Produziert wurde... Zudem habe ich noch ein riesen Power Bundle bekommen, was Speicherwandler Kühler, Schraubenzieher, Rundkabel und noch vieles mehr beinhaltet hat...



MfG MaXiMo
 
Ok, danke werd mich dann jetzt mal direkt an den Hersteller wenden.
Vielleicht hab ich ja glück...

Grüße
 

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