Auf Thema antworten

Wenn ich "irgendwo" angestellt bin, dann werden unter anderem Sozialabgaben fällig. Da mein Arbeitgeber und ich bis zu einem gewissen Grad frei in der Gestaltung des Vertrages sind, steht also einer Festanstellung als DJ zu einem vereinbarten Gehalt oder Lohn nichts im Weg. Auf dieses Gehalt werden die üblichen Sozialabgaben fällig - oh Wunder: dazu zählen auch Beiträge zur Rentenversicherung. Sobald diese gezahlt werden, erwächst in Abhängigkeit von Höhe des Gehaltes und der Dauer des Angestelltenverhältnis natürlich auch ein Anspruch in Form von Punkten für die Rente.


"Steuerfrei" <= ein gefährlicher Begriff, den man nur dann beratend verwenden sollte, wenn man Ahnung hat. Auch wenn Du vielleicht nur ein oder zwei Gigs im Jahr hast, denen für die Gewerblichkeit die Regelmäßigkeit fehlt, können die vom Finanzamt durchaus als "steuerpflichtig" gewertet werden, weil z. B. in Verbindung mit weiteren Einkünften Freigrenzen überschritten worden sind.


Im Übrigen ist die "Regelmäßigkeit" nicht der einzige Beurteilungsfaktor für eine gewerbliche Tätigkeit. Hierzu einfach nochmal Paulis Beitrag, der im ersten Posting dieses Threads verlinkt ist, durchlesen. :)





Hieraus erschließt sich mir nicht so wirklich der Sinn. Geht es da nur mir so? Bei ernsthaften Ambitionen bleibt einem der Gang zum Fachmann (StB) ohnehin kaum erspart.




Das Gewerbe ist bereits im Jahr vorher angemeldet worden...


Mit was kann man Musik auflegen? Bügeleisen, Platten, Waschmaschinen oder Gießkanne?
Zurück
Oben