Aus rechtlicher Sicht auf keinen Fall, das kann sonst schnell Ärger geben.
Im Zweifel vorher beim Finanzamt bzw. Steuerberater nachfragen.
"Nebentätigkeit" ist kein Gegensatz zu Gewerbe, und soweit ich weiß überhaupt kein (steuer-)rechtlich relevanter Begriff.
Jede Tätigkeit, die neben dem Haupterwerb ausgeführt wird, ist per Definition eine Nebentätigkeit. Das kann eine freiberufliche Tätigkeit sein, ein Gewerbe, eine geringfügige Beschäftigung (400 € Job) oder auch eine weitere Festanstellung, sofern sie nicht mehr einbringt als der Hauptjob.
Grundsätzlich gibt es zunächst zwei mögliche Arten des Arbeitens:
angestellt oder selbstständig
die selbstständige Tätigkeit ist dann noch mal grob untergliedert in
Freie- / Katalogberufe und Gewerbe
Was Freie-/Katalogberufe sind ist genau definiert, für alles was nicht unter diese Definition fällt muss zwingend ein Gewerbe angemeldet werden.
Ob das Ganze dann doch eher Liebhaberei ist kann nur das Finanzamt entscheiden.
Daher:
Auf jeden Fall, solange Du rechtlich auf der sicheren Seite sein willst. Was Hobby ist und was nicht sollte man nicht selbst entscheiden, auch wenn es eindeutig klar zu sein scheint.
Aber auch noch mal: nimm es mir nicht übel und vor allem nicht persönlich!, aber ich denke, die Summe Deiner Einnahmen aus dem Verkauf von Mixen bei Beatport wird ziemlich genau 0,00 € betragen.