Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes ist es immer problematisch in einem Forum eine konkreten Rat zu konkreten Rechtsfragen bzw. -fällen zu geben.
Dennoch ein paar Anmerkungen zu deinem Problem:
1. Nimm professionelle Hilfe in Anspruch (Rechtsanwalt, Rechtsberatung beim Amtsgericht)
2. Zum Thema:
Dein "Freund" macht Ansprüche geltend, die auf der behaupteten Beschädigung der Werkzeuge beruhen. Sollte der Anspruch tatsächlich bestehen, hat er natürlich eine Forderung gegen dich.
Die Fälligkeit einer Forderung richtet sich nicht nur nach getroffenen Absprachen, sondern auch nach gesetzlichen Regelungen.
Im Falle eines Schadensersatzanspruches (wg einer Schabeschädigung) ist der Ersatzanspruch in der Regel sofort fällig.
Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, und du der Auffssung bist, dass die geltend gemachte Forderung zu Unrecht besteht, musst Du fristgerecht Einspruch beim Amtsgericht einlegen.