gerichtlicher Mahnbescheid

Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes ist es immer problematisch in einem Forum eine konkreten Rat zu konkreten Rechtsfragen bzw. -fällen zu geben.

Dennoch ein paar Anmerkungen zu deinem Problem:

1. Nimm professionelle Hilfe in Anspruch (Rechtsanwalt, Rechtsberatung beim Amtsgericht)

2. Zum Thema:

Dein "Freund" macht Ansprüche geltend, die auf der behaupteten Beschädigung der Werkzeuge beruhen. Sollte der Anspruch tatsächlich bestehen, hat er natürlich eine Forderung gegen dich.
Die Fälligkeit einer Forderung richtet sich nicht nur nach getroffenen Absprachen, sondern auch nach gesetzlichen Regelungen.

Im Falle eines Schadensersatzanspruches (wg einer Schabeschädigung) ist der Ersatzanspruch in der Regel sofort fällig.

Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, und du der Auffssung bist, dass die geltend gemachte Forderung zu Unrecht besteht, musst Du fristgerecht Einspruch beim Amtsgericht einlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beweislast liegt erstmal generell beim Kläger. In Einzelfällen kann eine Beweislastumkehr beantragt werden (sehe ich in diesem Fall nicht gegeben - persönliche Meinung).

Christian
 
Und ich glaube nicht, daß er ein Mahnverfahren einleiten wird, denn dann wirds zunächst ersteinmal teuer für ihn, denn er muß in Vorkasse beim Mahngericht gehen. Und die Kosten bekommt er nur wieder, wenn er dann schließlich,vorausgesetzt du wiedersprichst, im eigentlichen Klageverfahren gegen dich gewinnt.
 
Wenn er es auf ein Mahnverfahren ankommen lässt, dann sofort bei Zustellung einen Einspruch einlegen!

Legst du den Einspruch innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Amtsgericht nicht ein, dann gilt die Forderung des Antragstellers als akzeptiert und du wirst zahlen müssen.

Die Amtsgerichte prüfen nämlich erstmal nicht ob die Forderungen rechtens sind oder nicht, erst nach Einspruch von deiner Seite wird geprüft.
 
Ok, alles klar.


Dann werd ich mal schauen, ob er wirklich so weit geht und es drauf ankommen lassen will.

Vielen Dank erstmal

greetz Tef
 

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