GEMA für MP3 Songs von ausländischen Quellen bzw Soundcloud Künstler

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A1 Sensual

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Das Thema wurde zwar schon behandelt, aber bei mir handelt es sich um etwas andere Umstände..

Ich/wir bin/sind mehr oder weniger wie die Jungfrau zum Kinde dazu gekommen Musik "auflegen zu müssen/dürfen".

Bei uns gibt es an einem Tag der Woche ab 21 Uhr immer eine Salsa-Party in einer kleinen Kneipe. Vor 21 Uhr war da früher absolut gar nicht los. Wir hatten daher mit dem Besitzer ausgemacht, dass es für ihn OK ist, wenn wir uns dort zum Tanzen üben treffen und unsere Musik spielen in Form einer selbstgebrannt CD oder vom Handy. Dabei handelt es sich um Kizomba Musik. Es ist schwer das hier käuflich zu erwerben, was wir gerne "auflegen" würden. Als Quelle dient vornehmlich Soundcloud und Youtube. Es sind oft sogar die Künstler selber, welche die Songs dort zum Download zu Verfügung stellen. siehe z.B. https://soundcloud.com/dj-radikal-kizomba

Viele der anderen Songs die ich nutze, gibt es hier in Deutschland erst gar nicht käuflich zu erwerben. Bei itunes und Co sucht man vergeblich danach. Was also machen? Eine kommerzielle Download Quelle in Angola oder Cap Verden suchen? Von dort die MP3 Datei auf meinen Laptop Downlad und damit bin ich aus dem Schenider, was GEMA anbelangt?
Sind Songs die man hier auch online nicht erwerben kann dann Tabut für die Wiedergabe?

Bisher war es so, dass in der Kneipe ausser "uns" niemand anderes vor 21 Uhr da war. Aber langsam spricht es sich rum, dass es da vorher schon tolle Musik gibt und die Zahl der "anderen" Gäste steigt "zu unserem Leidwesen" kontinuierlich. Daher mache ich mir jetzt noch mehr Gedanken über die rechtliche Situation.
Ich bekomme von Kneipenbesitzer absolut gar nichts, selbst meine Getränke zahl ich selber.
 
Discogs? Ich könnte mir vorstellen das Du die dort bekommst.
Auch wenn Du die Dateien von einem ausländischen Downloadservice lädst, befreit Dich das noch lange nicht von der Gema, da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt.
 
Zitat von folgender Seite : https://newsletter.gema.de/nl/032013/mitgliedernews/fragen-und-antworten-zum-neuen-tarif-vr-oe.html

1) Ich kaufe meine DJ-Musik bei iTunes und lege mit demselben Rechner auf.
Grundsätzlich fallen für Musikwerke, die sie bei einem Anbieter wie iTunes legal erworbenen haben, keine weiteren Vergütungen an.

2) Kann man davon ausgehen, dass eine legal gekaufte Datei nicht weiter lizenzierungspflichtig ist, wenn sie auf dem eigenen Rechner bleibt?
Ja.
_______________________________________________

Zitat aus : https://www.gema.de/fileadmin/user_...sgesellschaften_und_Inkassoorganisationen.pdf

a) Länder, für die die Wahrnehmung der Rechte am GEMA-Repertoire insgesamt
nicht durch Mandats- oder Gegenseitigkeitsverträge geregelt ist (soweit bekannt):
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Burma, Burundi, Buthan, Dschibu-
ti, Eritrea, Gabun, Guyana, Haiti, Iran, Irak, Jemen, Jordanien, Kambodscha,
Kap Verde, Kirgisien, Laos, Liberia, Libyen, Marshallinseln, Moldawien, Mongolei,
Montenegro, Mozambik, Nepal, Nordkorea, Osttimor, Ruanda, Sierra Leone, Somalia,
Sudan, Syrien, Tadschikistan, Turkmenistan, Tuvalu, Usbekistan, Vanuatu.

**Kizomba Musik kommt ursprünglich aus Angola , wird aber jetzt auch viel in Portugal und Frankreich produziert.
_________

Zu mir: Ich habe nicht vor weitere Kopiern zu erstellen, sondern mit der "Orginal- heruntergeladene- MP3 Datei" zu arbeiten.

Was ist jetzt mit den Songs welche die Künstler selber auf z.B. Soundcloud zum download zu Verfügung stellen?


bzgl Discogs . von den ersten 10 Songs die ich gesucht habe, war kein einziger zu finden :-(
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Problem unterteilt sich in mehrere Teilbereiche:

1. Musik legal zu besorgen
In jedem Fall sollten DJ's nur legal erworbene Musik spielen. Dass heißt, wenn möglich gekaufte Titel, keine YouTube-Rips, nur offiziell vom Künstler selbst zum Download angebotene Musik, usw.
In jedem Fall berechtigt der Erwerb nur zum privaten Gebrauch der Titel, außer du hast vom Künstler selbst die Einwilligung zur öffentlichen Aufführung.

2. Digitale Kopien
Wie du schon richtig festgestellt hast, fallen Gebühren für die Vervielfältigung nicht an, solange der Titel direkt von dem Gerät abgespielt wird, auf dem er heruntergeladen wurde. Quasi als Original. Wie auch immer hier der Nachweis über Kopie oder nicht Kopie geführt werden sollte, sei mal dahingestellt...

3. Öffentliche Aufführung
Das was ihr in der Kneipe macht, zählt als öffentliche Aufführung. Wenn du sicherstellen kannst und mit sicherstellen meine ich zu 100% nachweisen, dass die Musik die ihr spielt, nicht von der GEMA vertreten wird, weil z.B. aus Angola, dann muss die Veranstaltung nicht angemeldet werden. Spielt ihr je Abend nur einen einzigen Titel, für den die GEMA die Verwertungsrechte hält, ist nach gängiger Rechtsauffassung die GEMA berechtigt, Gebühr zu erheben, da sie vermuten darf, dass sie für Alles zuständig ist. Siehe GEMA-Vermutung. Ob die GEMA zuständig ist, könnt ihr für jeden Track separat dort abfragen. Oder aber ihr einigt euch mit dem Betreiber, dass er die GEMA für die öffentliche Aufführung übernimmt. Immerhin macht er ja auch den Getränkeumsatz...
 
Ich kenne mich mit Gema nicht aus.
Hier in der Schweiz bezahlt ja jedes Lokal bereits SUISA (so heisst es hier) Gebühren, für das Ausstrahlen von Musik. (Egal ob Bar, Disco od. Kleiderladen)

Erwähnt wurde "Abspielen ab selber gebrannter Cd od. ab Handy" das lässt für mich darauf deuten, dass im Lokal eine PA vorhanden ist inkl. Cd-Player & Anschluss für das Handy od?

Deckt in dem Fall eine, durch das Lokal bereits bezahlte, GEMA-Gebühr nicht schon etwas ab?
 
Die GEMA-Tarife für Hintergrundmusik und Tanzveranstaltungen werden separat geführt.

Hier wäre zu erfragen, ob und was ggf. bereits angemeldet ist. Meiner Erfahrung nach ist das im Zweifel eher nix bis wenig...
 
Dein Problem unterteilt sich in mehrere Teilbereiche:

1. Musik legal zu besorgen
In jedem Fall sollten DJ's nur legal erworbene Musik spielen. Dass heißt, wenn möglich gekaufte Titel, keine YouTube-Rips, nur offiziell vom Künstler selbst zum Download angebotene Musik, usw.
In jedem Fall berechtigt der Erwerb nur zum privaten Gebrauch der Titel, außer du hast vom Künstler selbst die Einwilligung zur öffentlichen Aufführung.

2. Digitale Kopien
Wie du schon richtig festgestellt hast, fallen Gebühren für die Vervielfältigung nicht an, solange der Titel direkt von dem Gerät abgespielt wird, auf dem er heruntergeladen wurde. Quasi als Original. Wie auch immer hier der Nachweis über Kopie oder nicht Kopie geführt werden sollte, sei mal dahingestellt...

3. Öffentliche Aufführung
Das was ihr in der Kneipe macht, zählt als öffentliche Aufführung. Wenn du sicherstellen kannst und mit sicherstellen meine ich zu 100% nachweisen, dass die Musik die ihr spielt, nicht von der GEMA vertreten wird, weil z.B. aus Angola, dann muss die Veranstaltung nicht angemeldet werden. Spielt ihr je Abend nur einen einzigen Titel, für den die GEMA die Verwertungsrechte hält, ist nach gängiger Rechtsauffassung die GEMA berechtigt, Gebühr zu erheben, da sie vermuten darf, dass sie für Alles zuständig ist. Siehe GEMA-Vermutung. Ob die GEMA zuständig ist, könnt ihr für jeden Track separat dort abfragen. Oder aber ihr einigt euch mit dem Betreiber, dass er die GEMA für die öffentliche Aufführung übernimmt. Immerhin macht er ja auch den Getränkeumsatz...



a) Der Betreiber des Lokals führt bereits an die GEMA ab. Allerdings muss der DJ wohl extra noch zahlen

b) Ich hab jetzt meine Musikordner unterteilt in "4 private use" und "4 DJ USE"
Der Großteil der Künster bzw sind das selber oft DJs, stellen ihre Songs auf Soundcloud kostenlos zur Verfügung. Ich habe bereits einige davon angeschrieben und die Situation geschildert. Von den zwei wichtigsten habe ich bereits die Zusage dass ich die Song kostenlos nutzen darf :-D
Die Songs kann ich nun so oft ich will auf meinen Laptop oder USB Stick oder auf das Handy downloaden und öffentlich wiedergeben. Von der Kommunikation hab ich jeweils Screenshouts und Kopien .

c) Ich habe bisher erst einen Künstler auf itunes gefunden, von dem ich 2-3 Songs wiedergeben würde. Diese kaufe ich natürlich. Und melde sie, sobald ich sie vervielfältigen würde bei der Gema an.

d) Andere habe ich noch nirgendwo finden können. Ich werde aber weiter recherchieren und diese kontaktieren. Sie werden mir dann sicher weiterhelfen können.
 

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