Garantieansprüche von Gebrauchtkäufern!

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weibchen
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servus ihr lieben,

also folgendes. nachdem jeder nach einer Rechnung fragt bzgl. meines Pioneer CDJ 800, wollte ich mal wissen ob gebrauchtkäufer garantie bekommen?

also vom händler ist klar.. da bekommt man garantie (soweit angegeben). aber ich als privatperson gebe keine garantie. und die rechnung bringt somit den käufern ja nichts.

dachte bisher immer, dass garatnieanspruch nur der käufer hat, auf dem die rechnung ausgestellt ist. stimmt doch oder?

ich verstehe schon dass man gerne garantie hätte. aber dann kauft man beim händler und nicht bei privatpersonen. das sollte der mehrpreis einem auch wert sein.

grüßle, hoffe ich bin im richtigen forum! :)

Regi
 
dabei muss man auch noch bedenken, dass die Hersteller-Gewährleistung meist weit länger ist als die Händler-Gewährleistung. Hierbei ist zwar dann i.d.R. keine Rechnung notwendig aber wenn keine Rechnung vorhanden ist, zählt halt das Auslieferdatum des Herstellers als Stichtag.

Christian
 
Bei gewerblicher Nutzung muß der Verkäufer auch 1 Jahr Garantie auf Gebrauchtware geben.
 
Nein, als Privatkäufer von Privat bekommst Du keine Garantien.

hi, ich glaube das ist so nur richtig, wenn der verkaufer im vertrag (welche form der auch immer hat) ausdrücklich die garantie ausschließt, da für den privaten verkäufer das gleiche wie für einen gewerbetreibenden gillt --> der ausschluss ist aber gemäß BGB möglich, weil man in verträgen fast alles vereinbaren kann was man will.

aber ich als privatperson gebe keine garantie. und die rechnung bringt somit den käufern ja nichts.

das muss der erstverkäufer ja nicht wissen, nicht jeder verkäufer speichert die daten des jeweiligen käufers und wenn jemand nach einem jahr mit mängeln und der rechnung hingeht wird kaum geprüft werden, ob es sich um den erstkäufer handelt oder?

--> kann mich natürlich irren :cool:

greetz
butta
 
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