Mando
bin mal zigaretten holen
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Holla,
so nachdem ich jetzt von unserem Hausanwalt nähere Infos bekommen habe, gebe mich mal hier privat die Info für alle Künstler u. Produzenten weiter, die selbst Musik machen und ihre Tracks ins Internet stellen (keine rechtliche Gewährleistung auf diese Infos!):
1.
NUR GEMA-freie Songs können und müssen freigestellt werden.
2.
Artists die GEMA-Mitglieder sind müssen ihre Tracks runter nehmen oder ihrerseits die Gebühren zahlen. Eine Freistellung für GEMA-Mitglieder ist NICHT möglich.
3.
Wenn ein Nicht-GEMA-User bereits eine Freistellung der GEMA hat, gilt diese für jegliche Nutzung im Internet.
4.
Man richtet an die GEMA www.gema.de ein formloses Schreiben, indem man alle Künstlernamen, die Titel und der Ort dieser Stücke angibt, mit der Versicherung, selbst kein GEMA-Mitglied zu sein und diese Freistellung der genannten Tracks im Internet beantragt.
Liegt kein Freistellungs-Antrag über den jeweiligen Künstler bei der GEMA vor, sendet die GEMA dem Inhaber bzw. den Anbieter der Seiten dieser Tracks eine vorläufige Rechnung. Diese muss dann widerum im Sinne eines Regresses mit dem Gegenbeweis der GEMA-freien Tracks belegt werden.
Auf gut deutsch -> Stress (vor allem für alle Foreninhaber und Künstler-Portale)
Das einzige, was jetzt noch als offene Frage gilt, ob diese GEMA-Klausel bei Nicht-GEMA-Mitgliedern ausser Kraft tritt, wenn man seine Tracks unter der Creative Commons Lizenz stellt -> www.creativecommons.org/audio
Genauso bleibt noch offen, ob ich als NIcht-GEMA-Mitglied bei jeden weiteren neuen Stück extra nochmals diese Freistellung beantragen muss (was natürlich Stress bedeuten würde)
Aber da werd ich mich noch schlau machen (ich rufe morgen direkt bei der GEMA an und stelle all meine offenen Fragen) und darüber berichten.
ciao ciao
Armando
so nachdem ich jetzt von unserem Hausanwalt nähere Infos bekommen habe, gebe mich mal hier privat die Info für alle Künstler u. Produzenten weiter, die selbst Musik machen und ihre Tracks ins Internet stellen (keine rechtliche Gewährleistung auf diese Infos!):
1.
NUR GEMA-freie Songs können und müssen freigestellt werden.
2.
Artists die GEMA-Mitglieder sind müssen ihre Tracks runter nehmen oder ihrerseits die Gebühren zahlen. Eine Freistellung für GEMA-Mitglieder ist NICHT möglich.
3.
Wenn ein Nicht-GEMA-User bereits eine Freistellung der GEMA hat, gilt diese für jegliche Nutzung im Internet.
4.
Man richtet an die GEMA www.gema.de ein formloses Schreiben, indem man alle Künstlernamen, die Titel und der Ort dieser Stücke angibt, mit der Versicherung, selbst kein GEMA-Mitglied zu sein und diese Freistellung der genannten Tracks im Internet beantragt.
Liegt kein Freistellungs-Antrag über den jeweiligen Künstler bei der GEMA vor, sendet die GEMA dem Inhaber bzw. den Anbieter der Seiten dieser Tracks eine vorläufige Rechnung. Diese muss dann widerum im Sinne eines Regresses mit dem Gegenbeweis der GEMA-freien Tracks belegt werden.
Auf gut deutsch -> Stress (vor allem für alle Foreninhaber und Künstler-Portale)
Das einzige, was jetzt noch als offene Frage gilt, ob diese GEMA-Klausel bei Nicht-GEMA-Mitgliedern ausser Kraft tritt, wenn man seine Tracks unter der Creative Commons Lizenz stellt -> www.creativecommons.org/audio
Genauso bleibt noch offen, ob ich als NIcht-GEMA-Mitglied bei jeden weiteren neuen Stück extra nochmals diese Freistellung beantragen muss (was natürlich Stress bedeuten würde)
Aber da werd ich mich noch schlau machen (ich rufe morgen direkt bei der GEMA an und stelle all meine offenen Fragen) und darüber berichten.
ciao ciao
Armando
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