Fremde Flyer in Eurer Location! Was kann man tun?

jenz

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Hallo Freunde der Nacht!

Kurz zum Problem. Ein sehr guter Freund von mir betreibt mit seinem Vater zusammen eine kleine Diskothek.
Diskothek ist vielleicht zuviel gesagt. In den meisten Städten würde es wohl unter den Begriff "Kulturzentrum" fallen. Aber privat betrieben. Samstags und unter der Woche gibt es dort ein vielfältiges Programm, Bands, Kabarett, Comedy etc. vom Anfänger bis zu bekannten Profis finden dort alle ihren Platz.

Freitags ist dort dann festes Programm und zwar "Beatparty". Dort steht eher Rock- und Partymusik im Vordergrund. Diese Disko war früher immer extrem gut besucht, jedes Wochenende war die Hütte voll und auch im großen Umkreis bekannt.

Ok, will nicht zu weit ausschweifen, ich denke ihr habt nen Eindruck.

Folgendes Problem. Seit einem Jahr hat sich jetzt im Industriegebiet eine wohlbekannte Diskothekenkette niedergelassen. Mit aggressiver Werbung und den bekannten Sachen wie Gutscheinaktionen, Flatratesaufen etc. haben die es geschafft den Laden meines Kumpels leer zu machen. Die Preise und Aktionen die dort angeboten werden kann und möchte er nicht mitgehen, denn die Diskoeinnahmen finanzieren quasi das Kulturangebot.

Ok, aber was richtig nervt ist, folgendes. Die Location meines Freundes liegt in der Innenstadt. Normalerweise gibt es da kaum ein Nachtleben (Kleinstadt halt) und somit auch kaum Laufkundschaft. Sind jedoch irgendwelche Feste in der Innenstadt (Fasching, Weinfest, Johannisfest etc) ist auch sein Laden wieder voll. Nur, was ihm jetzt ganz gewaltig stinkt: Jedes Mal schaffen es Mitarbeiter der anderen Diskothek sich in den Laden zu schmuggeln und dort Ihre Werbeflyer zu verteilen. Und in einem Vollbesetzten Laden ist es verdammt schwer die Leute zu kriegen.

Gibt es Möglichkeiten dies zu unterbinden? Anzeige machen? Rechnung schreiben und die Entsorgungskosten einfordern??

Vielleicht habt Ihr kreative Ideen denen mal ans Bein zu pinkeln, denn das ist schon sehr dreist.
 
Sers,

Bin mir da nicht ganz sicher, kenn mich damit nicht so genau aus. Aber unsere 13ener haben ein Stufenfest gemacht, und Schüler aus der Stufe kamen auf die Idee, Flyer in der Disco 15 km weiter weg zu verteilen. Darauf haben sie vom Ordnungsamt von der Stadt eine Anzeige gekriegt...

Unsere 12er hatte demletzt auch Stufenfest (von denen habe ich es auch erfahren) und die haben nach gefragt, also wenn du in der Öffentlichkeit (Fußgängerzone) Flyer verteilst, braucht man eine Genemigung (bestimmt mit Gebühr, bin mir nicht sicher). Wenn sie es in Sonnenstudios, Lounges, Bars, etc. auslegen, müssen sie die Besitzer fragen.

Ich denke, dass sich da bestimmt was machen lässt.
Ich würde mich mit meinem Anwalt in Verbindung setzen (kA, ob des was kostet)
Dann vllt. nicht gleich ne Anzeige machen, man will sich ja et auf n Tod bekriegen... Aufjedenfall beim widerholten mal, dann schon.

PS:
Noch n Tipp, um die Disco fertig zu machen. Versuch n Minderjärigen (U16) reinzukriegen oder einen U18 länger als 24 Uhr... :)

greez Bndkt
 
Viele Freunde in den Laden bringen und warten lassen bis sie nen Flyer bekommen. Dann "verraten".
Hausordnung anpassen dass drin steht dass Werbung im Laden verboten ist etc.
Dann bekommt der Hausverbot und sein Arbeitgeber probleme (welcher Art auch immer ;))
 
wees jetzt garnich wo das problem ist. das ist ne sache der tür und der security ;) wenn da jemand mit flyern ankommt merkt man das ja, weil der wird sicher nich nur 15flyer mithaben ;) kann man also schon anner tür unterbinden. wenn die flyer dann allerdings vorm laden verteilt werden bleibt nur noch der weg zum amt, mal nach nem gebietsschutz zu fragen :)
 
Wie gesagt, es kam ja schon paar mal vor, dass die Flyer verteilt wurden.

Die werden auch immer von Mädels verteilt. Die tragen die dann in der Jacke.
Gibt kein weiblichen Security, deswegen kann man da außer in die Handtasche schauen nicht viel machen. (abtasten meine ich)

Prinzipiell also Hausordnung dahingehend ändern. Okay. werd ich weiterleiten.
Kann man die so ändern in Form von "...Werbung verteilen verboten, Zudwiderhandlung wird mit XX€ für Entsorgungskosten belegt" ?

Der Witz ist ja, mein Kumpel hat mal was ähnliches probiert - im Gegenzug quasi. Die Besucher der anderen Disko parken nicht nur auf deren eigenen Parkplatz (der is zu klein). Sondern auch auf dem Parkplatz eines EInkaufsmarktes. Er also hin, und sich die Erlaubnis geholt seine Flyer auf dem Parkplatz des Einkaufsmarktes verteilen zu dürfen. Irgendwie haben die das trotzdem spitz bekommen, kamen 3 Securities an und haben ihm Prügel angedroht, wenn er die Flyer nicht sofort entfernen würde.
 
Versteckte Kameras wären problematisch, da müsste dann am Eingang drauf hingewiesen werden, dass der Laden kameraüberwacht wird, da sowas in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Ganz zu schweigen, wenn die Toiletten überwacht würden... ;)
 
Der Laden wird nur im Eingansbereich kameraüberwacht. Ob da tatsächlich nen Band mitlauft, und ob das wirklich von jemanden überwacht wird, schwer zu sagen.
 
endless-dial schrieb:
die security als wird sicher eine eingtragene firma sein, sollten ihre angestellten sachen sagen wie " wenn ihr hier nochmal auftaucht" ist das rechtlich gesehen schon freiheitsberaubung und ihr könnt direkt den chef der security anzeigen.
Wenn dann eher Nötigung oder im krassen Falle Bedrohung. Und da wird dann natürlich derjenige angezeigt, der diese begangen hat. Der Chefe höchstens, wenn man wüsste, dass er dazu angestiftet hat, was schwer nachzuweisen sein dürfte.
Aber es könnte trotzdem negativ auf die Firma zurückfallen.
 
endless-dial schrieb:
ich hätte mich wahrscheinlich nicht abhalten lassen meine flyer zu verteilen und wenn mir einer der security eine verplättet hätte würde ich wochen später noch über kopfschmerzen klagen und richtig schmerzensgeld aus dem discothekenchef rausquetschen.hab aber auch nen tollen linksanwalt der sowas für mich regelt

Aber Nachts auf nem Parkplatz, 3 Türsteher gegen dich?
Ich meind es jetzt gerichtlich...
Die Türsteher sagen, sie haben dich gesehen und vermuteten, dass du Autos klauen oder beschädigen willst (oder sowas)
Sie sind zu dir gegangen, du hast sie blöd angemacht und hast zuerst zu gehauen...

3 Aussagen gegen 1...

Ich denk mal ohne unabhängige Zeugen wird es schwer werden...

greez Bndkt
 
endless-dial schrieb:
was die situation auf dem parkplatz neben der anderen disco angeht.

die haben dort kein hausrecht, wenn sie schläge androhen oder gar tätlich werden ist das ganz klar eine straftat mit der dann auch der besitzer besagter discothek mit konsequenzen rechnen muss.
die security als wird sicher eine eingtragene firma sein, sollten ihre angestellten sachen sagen wie " wenn ihr hier nochmal auftaucht" ist das rechtlich gesehen schon freiheitsberaubung und ihr könnt direkt den chef der security anzeigen.

ich hätte mich wahrscheinlich nicht abhalten lassen meine flyer zu verteilen und wenn mir einer der security eine verplättet hätte würde ich wochen später noch über kopfschmerzen klagen und richtig schmerzensgeld aus dem discothekenchef rausquetschen.hab aber auch nen tollen linksanwalt der sowas für mich regelt

da hast du schon recht das problem ist nur wenn man alleine flyer verteilt und die sagen zu dritt gegen dich aus wird es wohl vor gericht schwierig werden

edit
war wohl einer schneller
 
Ich finde das "Hausordnung anbringen" schon ganz in Ordnung. Das scheint doch der optimale Weg zu sein.
Das mit der Frau als Flyer-Verteiler ist allerdings kritisch - da bräuchtet Ihr wirklich eine Frau in der Security.
 
Wo ist das Problem? Jacke ausziehen? Ist nicht mehr am Körper und somit unbedenklich. Könnten ja auch Waffen drinne versteckt sein. ;)
Dein Kollege müsste ja auch mittlerweile spitz bekommen haben, wer da die Flyer verteilt, deshalb kann man sowas relativ gezielt machen und muss nicht jede Frau filzen.
 
Also bei uns in der Disco muss afaik die Jacke vorher auch abgegeben werden.
Jacket zählt aber nicht dazu.
 
Versteh das problem garnicht?

Ist das jetzt rechtlich so, dass männliche Securities nur männliche Personen abtasten dürfen?
 
jep ;)....aber wo kein kläger....

mir machts aber meist nix aus wenn keine männliche security zugegen ist^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomas K. schrieb:
jep ;)....aber wo kein kläger....

mir machts aber meist nix aus wenn keine männliche security zugegen ist^^

LOL Thomas, da haben die eigenen Hände mal Pause, wa? *prust*


Btt: das Befummeln von Frauen (Waffen, Drogen, andere Beweis oder gefährdende Mittel) wird auch bei der Polizei nur von weiblichen Beamten übernommen, da die Rechtslage das wohl fordert um sexuelle Belästigung auszuschließen.
 
mal kurz nen bissl OT, aber dürfen Polizistinnen Männer durchsuchen, bzw. ihre klamotten die sie am Leib tragen ?
....und kann ich mich nicht von meinem eigenen geschlecht auch sexuell belästigt fühlen ?
 
Dürfen Frauen denn Männer abtasten? Weil im Stadion z.B. machen die das nicht. (manchmal Schade:D)
 
Mit der Durchsuchungsgeschichte habt ihr jetzt ein Fass aufgemacht, aber da danach gefragt wird...

Zuerst mal die Securities:
Die haben nämlich keinerlei gesetzliche Grundlage, wo drinne steht, dass sie jemanden durchsuchen dürfen. Das läuft alles auf Einwilligungsbasis der durchsuchten Person - wer nicht damit einverstanden ist, sich durchsuchen zu lassen, darf halt nicht rein (Hausrecht).
Dass da dann meist Männer nur Männer filzen und Frauen nur Frauen, hat wie bereits oben geschrieben ganz einfach den guten Grund, Vorwürfen sexueller Belästigungen oder gar tatsächlichen Übergriffen vorzubeugen - gehört einfach zu professioneller Arbeit eines Sicherheitsunternehmens.
Aber grundsätzlich ist bei Einwilligung eine gegengeschlechtliche Durchsuchung nicht verboten, soweit diese nicht "zu weit" geht, oder die Firma es ihren Mitarbeitern nicht grundsätzlich intern untersagt.

Durchsuchungen durch die Polizei sind da ein total anderes Paar Schuhe. Da bedarf es nämlich immer, da eine Durchsuchung ein Eingriff in die Intimsphäre ist, einer Rechtsgrundlage. Und da gibt es verschiedene.
Wird z.B. nach Beweismitteln gesucht, gilt die StPO und dort ist zwingend vorgeschrieben, dass Durchsuchungen auch bei Einwilligung durch gleichgeschlechtliche Personen zu erfolgen haben (analog § 81d StPO).
Dies dient natürlich auch der Vermeidung von Vorwürfen, liegt aber letztlich auch in der Wahrung der Intimsphäre und Menschenwürde begründet.
Einzige Ausnahme: Durchsuchungen zur Eigensicherung der Beamten (nach Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen) dürfen notfalls auch durch anders geschlechtliche Personen durchgeführt werden (s. Landes-PolGesetze).
 
Zuletzt bearbeitet:
ok heißt also für die security an der tür, die dürfen auch die jacken der bösen flyermädels durchsuchen und dann entsprechend handeln

Problem gelöst :D
 
Solange nur in die Handtasche und die Taschen der am besten nicht am Körper getragenen Jacke geschaut wird, sollte das unproblematisch sein.
Wer nicht will, kann halt wieder gehen.
Von Abtastereien wäre natürlich abzuraten.

EDIT:
Da fällt mir gerade ein, habe ich vor längerer Zeit schon mal was zu geschrieben:
https://www.deejayforum.de/business-and-recht/19759-rechte-von-sicherheitspersonal-tuerstehern.html
...auch wenn ich da aus heutiger Sicht ein paar blöde Formulierungen verwendet habe. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal zu dem eigentlichen Problem des Thread Erstellers:

Unlauterer Wettbewerb!

Beweise sichern durch Zeugen ggf. Video Aufzeichnungen, vorher natürlich nicht ankündigen. Am Eingang klar und deutlich (in kleiner Schrift) das Verteilen von Fremdwerbung untersagen. Anwalt nehmen und sofort Mahnung an fremde Diskothek. Bei Zuwiederhandlung 10.000€ + Anwaltkosten 2.000€ einstreichen und glücklich sein. Mit reden kommt ihr da nicht weiter.

Habe mich gestern mal beim Bier mit einem befreundeten Anwalt darüber unterhalten. Gruß Aufleger

PS: Anwälte schlagen sich um solche Sachen;)
 
Zuletzt bearbeitet:
aufleger schrieb:
Nochmal zu dem eigentlichen Problem des Thread Erstellers:

Unlauterer Wettbewerb!

Beweise sichern durch Zeugen ggf. Video Aufzeichnungen, vorher natürlich nicht ankündigen. Am Eingang klar und deutlich (in kleiner Schrift) das Verteilen von Fremdwerbung untersagen. Anwalt nehmen und sofort Mahnung an fremde Diskothek. Bei Zuwiederhandlung 10.000€ + Anwaltkosten 2.000€ einstreichen und glücklich sein. Mit reden kommt ihr da nicht weiter.

PS: Anwälte schlagen sich um solche Sachen;)

das wäre dann auch endlich mal ein fall, in dem eine kostenbewehrte abmahnung sinn macht. (kommt ja selten genug vor)
meiner meinung nach der vorschlag mit den besten aussichten auf erfolg.
 

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