Frage zwecks Rechnung bei Kleingewerbe

C

Casey

Aktives Mitglied
Dabei seit
20 Dez 2009
Beiträge
31
Reaktionen
0
So, nun hat es mich auch erwischt. Und vorab: Ich habe schon sehr viele Threads zu dem Thema durchgewühlt. Aber ein paar Sachen sind mir noch nicht klar.

1.) Ich habe letzten Donnerstag ein Kleingewerbe angemeldet und heute die Bestätigung erhalten. Allerdings sehe ich darauf keine Steuernummer, die einem dabei, soweit ich gehört hab, vom Finanzamt zugeteilt wird. Oder ist es denn so, dass ich meine "reguläre", normale Nummer nehmen muß, die ich auch sonst schon früher für Steuererklärungen verwendet habe - sprich: Gibt es für die Anmeldung eines Kleingewerbes gar keine gesonderte Steuernummer?

2.) Gibt es für meinen Fall im Netz vielleicht irgendwo eine Art Vordruck? Ich möchte ungern eine Angabe vergessen (und viel mehr: wie ein Anfänger auf den Veranstalter wirken :eek: )

3.) Umsatzsteuer fällt in meinen Fall flach, richtig? Ich gebe also auf der Rechnung nur den Betrag an, den ich dann auch tatsächlich bekomme.

Danke im voraus!
 
1.) Steuernummer bekommst du geschickt. Hat bei mir paar Wochen gedauert.
2.) Vordruck wofür? Rechnung oder was? Google nach Rechnung Kleingewerbe. Gibts im Internet haufenweise, sogar hier im Forum, soweit ich mich erinnere.
3.) Richtig. Allerdings muss auf der Rechnung ein Satz stehen, der beschreibt dass die Rechnung Umsatzsteuerfrei nach §19 (der war's, glaub ich) USTG ist. Siehst auch, wenn du mal googlest...
 
1.) Verdammt, dann kann ich sicher auch dann erst die Rechnung schreiben, nehm ich an?
2.) Ja ich glaub ich hab was gefunden.
3.) Okay, mach ich mich nochmal schlau, danke!
 
deine steuernummer sieht so aus:

StNr. = XXX/XXX/XXXXX

also 3 felder

-----

und auf der rechnung stehen muß das:

Mehrwertsteuerfrei nach §19 Abs. 1 USTG

ob die rechnung für eine privatperson oder firma ist, ist egal.

weil der kunde keine umsatzsteuer zahlt, sondern bei jedem kauf eine mehrwertsteuer fällig wird.
du bist als kleingewerbetreibender nicht umsatzsteuer vorabzugsberechtig oder wie das genau heist.

wie gesagt - mehrwertsteuerfrei MUß da drauf stehen und nix mit umsatzsteuer - oder hast du schon mal ne rechnung gesehen wo was anderes als mehrwertsteuer drauf steht ;-)

habe auch zur sicherheit bei meinen alten rechnungen nochmal nach geschaut ;-)

du kannst auch erst mal rechnungen so schreiben (mit der angabe als vorläufige ohne StNr.) mit deiner gewerbenummer und nachträglich eine mit StNr. nach reichen ;-)

ab tag der anmeldung darfst du rechnungen schreiben.

mfg
 
die steuernummer ist die persönliche steuernummer. also die ändert sich nicht. weder für privat noch fürs gewerbe. es seidenn du hast kein kleingewerbe mehr.

du gibst alles inkl. mwst. du darfst sie aber auch nicht ausweisen. das heißt im einkauf zahlst du mwst ganz normal, auf rechnungen ist alles inkl. mwst. kannst also nichts absetzen oder sonst was. ansonsten hast du kein kleingewerbe mehr.

umsatzsteuer , siehe absatz vorher. gibt es nicht weil kleingewerbe.

fakt ist, mit nem kleingewerbe braucht man auch in der steuererklärung nur eine einnahmenüberschussrechnung zu machen. wird ganz normal zur persönlichen steuererklärung mit abgegeben. gibt allerdings ne obergrenze vom umsatz und vom gewinn. ich glaube irgendwas mit 17.000 im umsatz und 7000 im gewinn. aber genaueres bitte in einem steuerfachbuch nachlesen.
 
1.) Verdammt, dann kann ich sicher auch dann erst die Rechnung schreiben, nehm ich an?

Was hat denn die Zuteilung einer Steuernummer damit zu tun, dass du als Kleinunternehmer Rechnungen schreiben willst?????????

Auf Deine Rechnung kommt der Passus:
"Nach Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 UstG) wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen"
und gut is!

Als Kleinunternehmer musst du keine Steuernummer auf deine Rechnung andrucken!

EDIT:
wie gesagt - mehrwertsteuerfrei MUß da drauf stehen und nix mit umsatzsteuer - oder hast du schon mal ne rechnung gesehen wo was anderes als mehrwertsteuer drauf steht ;-)
Falsch! Finanzrechtlich gesehen gibt es keine Mehrwertsteuer, nur eine Umsatzsteuer. Begrifflich ist das aber das Gleiche.

du kannst auch erst mal rechnungen so schreiben (mit der angabe als vorläufige ohne StNr.) mit deiner gewerbenummer und nachträglich eine mit StNr. nach reichen ;-)

Wieder falsch, siehe oben!
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Kleinunternehmer musst du keine Steuernummer auf deine Rechnung andrucken!
Das gilt aber mWn nur bei Rechungen mit Kleinbeträgen, sprich unter 150 EUR. Ist der Rechnungsbetrag drüber, muss man sehr wohl seine Steuernummer angeben, sowie Rechnungs-Empfänger-Anschrift und fortlaufende Rechnungs-Nummer (was man bei Kleinrechnungen ja eigentlich alles weg lassen kann). So hab ich es jedenfalls gelernt bzw. beigebracht bekommen.
 
Das gilt aber mWn nur bei Rechungen mit Kleinbeträgen, sprich unter 150 EUR. Ist der Rechnungsbetrag drüber, muss man sehr wohl seine Steuernummer angeben, sowie Rechnungs-Empfänger-Anschrift und fortlaufende Rechnungs-Nummer (was man bei Kleinrechnungen ja eigentlich alles weg lassen kann). So hab ich es jedenfalls gelernt bzw. beigebracht bekommen.

Dann lese und lerne: ;)
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
QUELLE
 
Lustig, dass die IHK andere Formvorschriften verlangt als im UStG angegeben!

Nach §14 UStG muss eine Steuernummer oder USt-Id angegeben werden. Ausnahmen von §14 sind (u.a.) im §19 geregelt; hier wird aber nur auf die USt-Id eingegangen, nicht aber auf die Steuernummer... hmm...


EDIT:
Hat mich interessiert, daher hab ich mal eben meine Steuerberaterin angerufen:

Flo, du hast Recht!

§19 UStG regelt nur, dass man Ust-Id nicht angeben muss, Steuernummer bei Rechnungen über 150 EUR müsste theoretisch angegeben werden.
Zumindest im Bereich B2B.
 
Zuletzt bearbeitet:
leute, habt ihr eigentlich gelesen was ich geschrieben habe?

ich habe mich mit dem thema deutlich auseinander gesetzt.

also:

1. steuernummer muss immer drauf, gehört zu einer rechnung dazu, egal welcher betrag. ob man das jetzt nicht muss oder sonst wie bei einem betrag weiß ich nicht, normal gehört auf jede rechnung die steuernummer.

das hat den hintergrund, wenn das finanzamt die rechnungen prüft, also steuerprüfung vornimmt, sucht es nach der steuernummer, nicht nach der anschrift, denn die kann sich ändern.

Steuernummer für ein Kleingewerbe ist die persönliche Steuernummer des Inhabers!!!!! private Steuernummer=geschäftliche Steuernummer!

2. es wird weder Umsatzsteuer noch mwst. ausgewiesen. man schreibt drauf: "Hinweis auf Steuerbefreiung gem. § 19 UStG" übrigens, das hat mir das Finanzamt so gesagt, genau so zitiert.

3. Anschrift der eigenen Firma, Anschrift des Kunden. DATUM! (eventuell noch die Rechnungsnummer zwecks Überblick)

4. Endsumme ohne ausgewiesener Steuer

so, ich denke jetzt sollte alles klar sein. so wie ich es eben geschrieben habe ist es fakt. also IMMER steuernummer drauf schreiben.
Ich hoffe doch mal dass jetzt alle unklarheiten beseitigt sind.

grüße
 
leute, habt ihr eigentlich gelesen was ich geschrieben habe?

Ja.

...
2. es wird weder Umsatzsteuer noch mwst. ausgewiesen. man schreibt drauf: "Hinweis auf Steuerbefreiung gem. § 19 UStG" übrigens, das hat mir das Finanzamt so gesagt, genau so zitiert.
Hat wer was anderes behauptet?

3. Anschrift der eigenen Firma, Anschrift des Kunden. DATUM! (eventuell noch die Rechnungsnummer zwecks Überblick)

Vorsicht!!!
Rechnungsnummer MUSS immer draufstehen!
 
Ich stelle die Frage mal an dieser Stelle anstatt einen neuen Thread aufzumachen.
Eigentlich ist der Sachverhalt simpel, trotzdem finde ich auf Anhieb keine Info.

Bin Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug, habe nun eine Rechnung erhalten von einem Unternehmer wo selbige berechnet wird. Diese kann ich folglich nicht abziehen. Frage: Kann ich den Unternehmer bitten mir eine Rechnung OHNE diese Steuer zu schicken oder würden sich für ihn dadurch Nachteile ergeben?

Genauer Fall: Die Rechnung beträgt 60 Euro, berechnet werden als Brutto 71,40 Euro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Unternehmer wird dir vermutlich keine Rechnung ohne Umsatzsteuer senden, da für ihn der Nachteil entsteht, dass es dann weniger Geld bekommt.
Die Vor- bzw. Umsatzsteuer ist ja in der Regel ein durchlaufender Posten bei Unternehmen. Also ich zahl Vorsteuer, kann (oder muss) wiederrum Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen Ausweisen. Das Ganze wird buchhalterisch erfasst und am Ende des Jahres (bzw. der Rechnungsperiode) miteinander verrechnet.

Theoretisch hätte ich als Kleingewerbetreibender ja den (ungerechten) Vorteil gegenüber normalen Unternehmen, dass ich meine Dienstleistungen (oder Produkte) günstiger anbieten könnte (da ich ja für meine Kunden keine MwSt. berechnen muss) und zusätzlich auch noch mir die Vorsteuer sparen könnte beim Einkauf.

So war bisher zumindest meine Wahrnehmung, korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
 
Zuletzt bearbeitet:
So hatte ich es auch in Gedanken. Nun ja, da muß man als Kleinunternehmer wohl durch.

Wer noch was ergänzen/korrigieren möchte, bitte.
 

Neue Themen


Zurück
Oben