Frage an die Lasershow Betreiber...

Derdirk

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... ich selbst habe keine Ahnung von Laser. Jedoch habe ich schon mehrere Lasershows gesehen. Ich habe auch mehrere YouTube Videos zu diesem Thema bereits angeschaut, jedoch habe ich noch folgende Frage offen:
In den Sicherheitsbestimmungen wird immer wieder erwähnt ein Laser mindestens in einer gewissen Höhe aufzuhängen, damit der Laserstrahl nicht dem Publikum ins Auge trifft. Soweit so gut. Bei den Lasershows die ich gesehen habe wurde aber der Laser auch ins Publikum rein gestrahlt. so dass man quasi den Anschein hat man es in eine Sphäre oder so und das nicht nur einmalig sondern fast bei jeder.
Wie kann nun der Betreiber sicherstellen dass dem Publikum nichts passiert in diesem Falle?
Irgendwie fehlen mir noch Informationen um dies zu verstehen...
Danke im voraus.
 
Bei einem Großteil dürfte es eine gewisse Wurschtigkeit und Ignoranz sein, die machen das halt weil sie es geil finden, Vorschriften interessieren die nicht und sie wissen auch nicht, dass es für diesen Bereich eine Beweislastumkehr gibt. Das bedeutet, der Betreiber muss nachweisen, dass seine Anlage korrekt und sicher funktioniert hat.
Bei großen Events wird das manchmal ordentlich gehandhabt. So richtig mit TÜV-Abnahme, Berechnung der MZB und Bestellung eines LSB.
Das ist aber eben teuer und mit viel Aufwand verbunden, deshalb nur selten anzutreffen.
Das Problem ist halt dass sich Hinz und Kunz einfach Klasse 4 Showlaser kaufen können und mittlerweile sind die ja auch gar nicht mehr so teuer. Für die Händler reicht es einen Hinweis irgendwo hinzuschreiben, man solle die gültigen Laserschutzvorschriften einhalten. Fertig. Schon kann jeder Dilettant mit Lasern rumleuchten.
 
Auch in Diskotheken habe ich das schon mitbekommen... Dort ist ja dann eine feste Anlage die bestimmt abgenommen wurde....
 
Gaaanz bestimmt (nicht!).

Wie gesagt, die bestellen das Zeug, der für die Technik "zuständige" Barmann hängt das dann irgendwo hin wo noch Platz ist und dann läuft das doch.
Warum sollten sie es mit einem Laser anders machen als mit dem restlichen Equipment?
Ich habe jahrelang in Discotheken quasi als "Notdienst" irgendwas reparieren sollen, weil es plötzlich nicht mehr funktioniert hat und keiner wusste wieso.
Auch Geräte zu warten ist ein Fremdwort für die Betreiber.
Irgendwann ist das Zeug dann vor lauter Dreck und Nebel-Staub Gemisch dann so heiß, dass es einfach stirbt.
Fangseile? Hat dort noch nie jemand was von gehört. Gerüstschellen kann man doch auch an Traversen dranklatschen, kein Problem.
Strom kommt immer von der kürzesten Verbindung und zwar in unbegrenztem Ausmaß.
-> "Immer wenn wir alle Sachen anschalten hat es nach ca. 1 Stunde immer Sicherung xy raus und dann den ganzen Abend immer wieder..."

Theoretisch könnte man wenn man sich auch nur ein klein wenig mit den ganzen Vorschriften auskennt jeden Club / Disco oder wie man es nennen will zumachen!
 
Meinst Du damit, das im Umkehrschluss man keinen Club betreiben kann wenn man alle Vorschriften beachten will?
 
Das könnte theoretisch sein, war aber nicht meine Aussage.

Der Punkt ist, dass sich so gut wie alle Betreiber einen alten Ar*** für irgendwelche Vorschriften interessieren.
Bis zu einem gewissen Grad ist mir das auch Latte, ob sie das machen oder nicht.
Sobald es aber in einen sicherheits- oder hygienerelevanten Bereich geht und die körperliche Unversehrtheit der Angestellten oder Besucher auf dem Spiel steht hört für mich der Spaß auf. Im Zweifelsfall trifft es ja auch mich als DJ, da ich mich relativ lange dort aufhalte.

Darum habe ich auch geschrieben "ein klein wenig auskennt", weil es meist schon um sehr grobe Sachen geht wie z.B. DGUVV 17/18, VStättVO, BetriebssichVO oder LärmVibrationsArbSchV. Da muss man in 90% schon nicht mehr weiter ins Detail gehen. Bei den Hygieneregeln brauche ich da gar nicht mehr extra anfangen.
Das reicht schon.
 
bei Laser der Klassen 3+4 muß natürlich ein Beauftragter her. Laserschutzbeauftragter. Dann gibt es immer einen Notaus Schalter
 
Zusätzlich sollte derjenige Mitarbeiter der zum (Betriebs-)Laserschutzbeauftragten vom Unternehmer schriftlich bestellt wurde auch entsprechende Qualifikation haben um diese ihm übertragene Stelle auch ausfüllen / ausführen zu können. Dazu muss er/sie/divers entsprechende Kompetenzen und ggf. Mittel zur Verfügung haben.

Zusätzlich gibt es auch noch einen Schlüsselschalter und eine "TÜV"-Abnahme der Anlage sowie aller Programme, die dann ggf. nicht mehr verändert werden dürfen.
Die Lasergeräte sind natürlich mit aktueller Elektroprüfungsplakette und haben die notwendigen Schutzsysteme integriert (z.B. Strahlabschaltung / Shutter).
 

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