Equipment testen?

Vitorio

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Hallo Kollegen!
Ich würde gerne mein Equipment etwas erweitern. Nur wohne ich hier in der tiefsten Pampa (545..) und weiß nicht, wo es hier einen DJ Shop geben könnte + ich würde das Equipment dann auch ganz gerne mal ausgiebig zuhause testen.

Wie sieht es da mit Internet Shops wie Elevator und Co. aus? Ist es in Ordnung, dass ich vom Rückgaberecht Gebrauch mache und alles nach einem ausgiebigen Test wieder zurückschicke bzw. wenn es gut ist behalte?

Wie sieht es da mit Porto aus? Bezahle ich das hin und zurückschicken komplett selbst?

Vielen Dank schon mal im Vorraus!

Gruß,

Vik
 
Vitorio schrieb:
Wie sieht es da mit Internet Shops wie Elevator und Co. aus? Ist es in Ordnung, dass ich vom Rückgaberecht Gebrauch mache und alles nach einem ausgiebigen Test wieder zurückschicke bzw. wenn es gut ist behalte?

Du kannst Dein Equipment lt. den Fernabsatzverträgen (Fernabsatzgesetz ist seit dem 01.01.2002 außer Kraft getreten) des BGB überall innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, sofern man Verbraucher gemäß der Definition des BGB ist.
Sehr gut ist hier Thomann. Dort gibt es sogar 30 Tage Rückgaberecht.

Wie sieht es da mit Porto aus? Bezahle ich das hin und zurückschicken komplett selbst?

Das ist auch im BGB geregelt. Der Unternehmer hat für die Rücksendekosten selber aufzukommen.
Ausnahme: Der Unternehmer gibt an, daß bis zu einem Warenwert von 40,-Euro der Käufer selbst dafür zu sorgen hat. Dann muß ich als Käufer den Versand selbst bezahlen, wenn der Warenwert bis zu 40,-Euro beträgt.
Es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der gekauften Ware. Dann hat der Unternehmer auch hier für den Versand aufzukommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
DDD schrieb:
Bewege deinen Hintern und fahre zum nächsten grösseren Händler.
Rufe vorher an, schildere das Problem und mache einfach einen ausgiebigen Testtermin aus.
Auf die Art und Weise wird keiner was dagegen haben.
Vorher würde ich jedoch ein paar Geräte - Bugetabhängig in die engere Auswahl nehmen.

Genauso würde ich vorgehen. An deiner Stelle kannst du dich ausgiebig erstmal über das Internet informieren. Deejayforum, Google, andere Suchmaschinen, nach Anleitungen im PDF Format gewisser Produkte gucken, Test und Reviews, usw.

Dann kannst du dir schonmal 'nen genaueres Bild machen, was du überhaupt testen willst. Solch banale Aspekte wie z.B. "Mir gefällt das Design/Farbe/usw. nicht" können schon helfen zu sagen "Brauch ich erst gar nicht zu testen". Es sei denn du bist dir unsicher und kannst das Aussehen des Geräts doch noch in kauf nehmen, aber evtl. haperts an was anderem, etc.

Letztendlich schreibst du dir dann alles auf was du testen möchstest und ziehst los. ;) Aufschreiben ist wichtig, sonst wirst du dich ziemlich ärgern wenn du ein paar hundert Kilometer fährst und dann unter Gedächtnisschwund leidest.
 
He He kauf dir nen kaputtes Gerät bei Ebay, kauf das selbe bei Elevator und schick das kaputte zurück :D
 
hir steckt ja jedemenge kriminelle Energie drin^^ :mad:
 
War aber als Joke gemeint, macht sowas bloß nicht :p
 
soso war also nur ein Joke :rolleyes:

wenn das mal die warheit ist :D :D :D :D

und ich würde so was schon lange nicht machen :rolleyes:
 
ach einfach die richtige nummer rein fräsen, dann passt das schon :D
 
Hallo!
Vielen Dank für die Antworten!
Habe mir schon gedacht, dass es wohl kaum gern gesehen wird, wenn man es nach der von mir beschriebenen Methode verfährt...wollte nur einmal sicher gehen, ob es nicht vielleicht doch so oder ähnlich gemacht wird.

Testen würde ich halt gerne bei mir zu Hause. Da habe ich Ruhe und Zeit und kann mir alles genau anschauen und ausprobieren. Mal ehrlich, welcher Verkäufer hat die Geduld da nen halben Tag lang neben mir zu stehen und mich zu bedienen, wenn ich dann wahrscheinlich bei ihm eh nichts kaufe, weil ich es im Internet billiger bekomme?

Naja, dann begebe ich mich mal auf die Suche nach einem Händler in meiner Nähe. :D

Ciao!

Vik
 
Man kanns so sehn... das es nich fair ist. Aber ist es fair das so viele Preise in die Höhe gehen?! DAS IST NICH FAIR. Heutzutage muss man halt überall sparen, wo es geht, und 50 "Ocken" sind auch immerhin 5 Platten beim Platten-Dealer oder 7-8 im Online-Store, wo wir dann schon beim nächsten Thema wären, das so ziemlich das gleiche ist! Meine Meinung: Wenn der Versand zu teuer wird, kannse das versuchen. Sparen muss halt sein.
mfg,poli!
 
Zu DDDs Beitrag kann man nur was hinzufügen, da er ansonsten mal wieder den Kopf auf den Nagel ge... eh ... egal.

Folgendes: ein "echter" Dealer macht auch eher mal Rabatt wenn er einen kennt. Bei internetshops kann man das getrost vergessen. Man ist dort nur eine Nummer - höchstens ein Name.
 
DDD schrieb:
Och nö geht nicht - ist mir zu teuer....

Egal, - ein Wert bedeutet immer einen Gegenwert.
Man sollte Werte mal wieder zu schätzen lernen.


(Das geht nicht gegen die Leute hier im Thread - zumindest bis jetzt nicht)

Agreed!

habe die letzten paar wochen mal entgegen meiner eigentlichen art extrem die kohle rausgeballert (hauptsächlich für mucke) und hab dann nicht schlecht gestaunt, wie schnell da ebbe aufm konto war.
aber dafür hab ich ne ganze menge krempel mehr rumstehen. wert ->gegenwert.
 
DDD schrieb:
Und so ist das: Die "Grossen" machen Kampfpreise.
Die "Kleinen" gehen unter.

Nennt sich Verdrängungswettbewerb.

Sind die Kleinen weg, ziehen die Grossen schlimmer als je zuvor mit den Preisen an.

Fazit: Geiz hat vor lauter Geilheit- sich selbst ins Knie geballert.
Stimmt. Hab da neulich was gesehn. Wirtschaftsexperten gehen davon aus, das von den großen Handelsketten (Discounter, Bau- und Elektromärkte etc.) in 10 Jahren nur noch ein drittel übrig sein wird. Und dieses Drittel hat dann fast schon ein Monopol und kann mit den Preisen machen, was es will.
 
DDD schrieb:
Egal, - ein Wert bedeutet immer einen Gegenwert.
Man sollte Werte mal wieder zu schätzen lernen.

Da ich dich nicht (schon wieder) positiv bewerten kann, stimm ich dir auf diese Weise zu. :) ;)

Gefühl für Werte... ja ... ich glaub das gab's damals noch...
 
^^ genau man kann nicht immer alles für nichts verlangen^^
 
Prinzipiell hast Du natürlich das Recht, gemäß § 312 d ff BGB vom Fernabsatzgesetz Gebrauch zu machen & die Geräte innerhalb 14 Tagen zurückzuschicken.

Die Leute übertreiben aber, bestellen auch PA für Gigs, um die Mietkosten bei einem Verleiher zu sparen. Später die Rückgabe innerhalb der Frist.

Das halte ich auch für bedenklich & unfair. Das ist leider schon oft passiert :mad:

Evtl. hast Du vor Ort bei Dir Gelegenheit, Dir mal ein System bei einer Fa. für Veranstaltungstechnik zu mieten.

Bei Kauf vor Ort gilt das Fernabsatzgesetz übrigens nicht.

Das tangiert aber nicht die Garantie von 2 Jahren, die gilt natürlich immer noch. Es geht nur darum, diese Rückgabe innerhalb 14 Tagen auszuschließen
 
kric11 schrieb:
Prinzipiell hast Du natürlich das Recht, gemäß § 312 d ff BGB vom Fernabsatzgesetz Gebrauch zu machen & die Geräte innerhalb 14 Tagen zurückzuschicken.

Das liest sich so, als würde das BGB im Fernabsatzgesetz mit drin sein.

Das stimmt nicht ganz: Das Fernabsatzgesetz gibt es seit dem 01.01.2002 nicht mehr. In dem o.a. § des BGB handelt es sich um Fernabsatzverträge.

Das tangiert aber nicht die Garantie von 2 Jahren, die gilt natürlich immer noch.

Es gibt keine Garantie von zwei Jahren. Die gesetzliche Garantie beträgt 6 Monate. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate. Es sei denn, es handelt sich um gebrauchte Güter. Dort kann der Händler auch nur 12 Monate geben.

Es geht nur darum, diese Rückgabe innerhalb 14 Tagen auszuschließen.

Was soll das denn heißen? Der Händler kann keine Rückgabe bei Neugeräten ausschließen. Diese ist gesetzlich festgelegt.
 
Das wird mir alles zu anspruchsvoll ich bin raus :D
 
ja du hast schon recht


aber wie kann man sich die ganzen einzelnen paragrafen merken :confused:

Für mich reicht das es unmoralisch ist, und das man es einfach nicht machen soll!!
 
Ist doch logisch, daß im Laden keine Fernabsatzverträge gelten. Ergo auch keine Rücknahme innerhalb der 14 Tage :p

Wir gewähren natürlich die Garantie.

Der Kunde hat das Recht, nach zweimaliger, erfolgloser Nachbesserung die Wandlung, also die Rückgängigmachung des Kaufvertrags durchzusetzen. § 462 BGB

Also muß sich der Kunde zuvor informieren, die Kaufverträge sind somit im Laden gültig.

Im ersten halben Jahr muß der Händler für die Güte der Waren geradestehen, danach übernimmt der Hersteller die Gewährleistung.

Gute Geräte wie Qube Audio bieten 5 Jahre Garantie, Ram Audio sogar 6 Jahre

Gruß Kai
 
@kric11

Welches BGB hast Du denn? In der aktuellen Fassung steht es so drin:

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 462
Ausschlussfrist

Das Wiederkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von 30, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Vereinbarung des Vorbehalts ausgeübt werden. Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt, so tritt diese an die Stelle der gesetzlichen Frist.


Da steht aber nichts über die Nachbesserung drin.

Die Behauptung, daß man eine Sache, die man beim örtlichen Händler kauft, nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann, stimmt nur zum Teil.

Das Gesetz hat hier kein direktes Rückgaberecht, das stimmt. Allerdings handelt es sich um einen Kaufvertrag. Bei einem Vertrag habe ich immer ein Kündigungsrecht. Dieses schützt den Verbraucher vor übereiltem Abschluß. Dieses ist wiederum im Gesetz verankert.
 
Mag sein,

unsere AGB sieht bevor Wandlung des KV unser Recht auf zweimalige Nachbesserung vor.

KV sind wirksam, sobald eine Auftragsbestätigung erteilt wurde. Wir müssen die meisten Sachen ab Werk bestellen.

Sonst muß ich wirklich an der Geschäftsfähigkeit des Käufers zweifeln

Eine Rücknahme sieht der Importeur oder Hersteller auch nicht vor.
 

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