Hallo,
das ist im Prinzip eine nette Idee, wird sich aber leider nicht verwirklichen lassen. Erstens ist es zu teuer und zweitens ist der organisatorische/bürokratische Aufwand enorm.
Kosten:
GEMA-Lizenz: 30,- Euro netto pro Monat (Mindestvergütung)
entspricht 385,20 EUR pro Jahr
GVL-Gebühren: Verwaltungskostenpauschale nichtkommerziell
375,- einmalig bei Vertragsabschluss
laufende Gebühren:
gvl schrieb:
Der Normaltarif beträgt für nichtkommerzielle Veranstalter € 0,0005 pro Titel und Hörer oder alternativ € 0,00015 pro Minute und Hörer bei Abrufen aus Deutschland. Die pauschale Mindestvergütung beträgt € 500,-- pro Jahr und Kanal.
also mindestens 500,- Euro.
Macht in der Summe 1260,20 Euro pro Jahr, unabhängig davon, wie viel/oft Musik gespielt wird.
Dazu kommen
gvl schrieb:
Da Sie zum Zwecke Ihres Webcasting-Betriebes auch Vervielfältigungen für die Speicherung von Titeln vornehmen, ist eine zusätzliche Vergütung für die Vervielfältigung zum Zweck der Webcast-Verbreitung zu zahlen. Diese beträgt für nichtkommerzielle Veranstalter € 0,125 pro Titel und Jahr.
Das sind bei täglich 40 Titeln (entsprechend 4 Stunden Programm mit jeweils 10 Titeln/Tracks) pro Jahr nochmals satte 1800,- Euro. Da wohl auch öfter mal Titel wiederholt werden, reduziere ich auf ca 1000 Euro pro Jahr.
Jetzt sind wir bei 2260,20 Euro pro Jahr an Lizenzkosten. Wenn das Programm auch im Ausland empfangen werden kann (was bei Webradio ja auf jeden Fall möglich ist), dann kommen weitere Lizenzkosten hinzu.
Plus Kosten für Webpräsenz und Software.
Verwaltungsaufwand -> Nutzungsbedingungen:
gvl schrieb:
Webradios müssen der GVL nach jedem Quartal Folgendes mitteilen:
* Die Gesamtdauer ihrer Programme.
* Die verwendeten Tonträger nach Label-Code und Marke.
* Titel, Interpret, Übertragungsdauer.
* Anzahl der gleichzeitigen Hörer und Datum.
* Bei Erwerb einer "multiterritorialen Lizenz" muss außerdem gemeldet werden, in welchen Ländern das Programm gehört wurde.
Webradios dürfen in Sendungen oder auf ihrer Webseite keine Programmvorschau veröffentlichen in der Musiktitel bekannt gegeben werden.
Künstler, die im Programm gespielt werden, dürfen nicht im Voraus genannt werden. Es darf nur angekündigt werden, dass ein bestimmter Künstler innerhalb eines nicht näher bestimmten Zeitrahmens im Programm enthalten sein wird.
Internetradios dürfen innerhalb von drei Stunden nicht:
* mehr als drei verschiedene Titel von einem bestimmten Album spielen.
* mehr als zwei verschiedene Titel von einem bestimmten Album hintereinander spielen.
* mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation spielen, davon nicht mehr als drei aufeinander folgend.
Sofern es nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, muss jedes Internetradio durch technische Maßnahmen verhindern, dass Hörer das Programm mitschneiden, Musiktitel herausfiltern oder Aufnahmen vervielfältigen können.
Webradios sollen Maßnahmen der Tonträgerhersteller unterstützen die dazu dienen Musiktitel zu identifizieren und zu schützen. Im Player des Hörers soll der Titel der Musikaufnahme, ggf. der Titel des Albums und der Name des Künstlers angezeigt werden.
Internetradios sollen keine Skip-Funktionen zum Überspringen einzelner Titel, Pause- oder "Rückspul"-Tasten ins Angebot aufnehmen.
Also selbst wenn die Lizenzkosten finanzierbar wären, so würde das Radio doch an den Nutzungsbedingungen der GVL scheitern.
Ganz abgesehen davon, dass sich jemand um eine Webpräsenz, die Software die Organisation des Betriebs und den ganzen Verwaltungskram kümmern müsste.
Zu dem Thema gab es vor langer Zeit hier schon einmal einen Thread:
https://www.deejayforum.de/dj_musik/topic/gvl-gebuehren-das-ende-der-webradios_15410.html
Grüße, Georg