Eigene Kompositionen schützen

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DJ Snoopy

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Sankt Wendel
Hallo,

stelle mal hier die Frage wie man seine eigenen Kompositionen urherberechtlich schützen kann??!!

Ist es so dass man sich bei der GEMA anmelden muss, sprich 5 eigene Kompositionen auf Papier vorstellen können?!

Danke im Voraus,
Gruß Phil
 
Deine Kompositionen sind automatisch im Urheberrecht geschützt.
(Anhand des Datums der Erstellung der Files und die Originalspuren/Samples/Files kannst Du Dich als Original Artist jederzeit beweisen)

Wenn Du diese per GEMA registrieren lassen möchtest, bringt es NUR etwas, wenn Release fest in Aussicht sind.

Sonst ist der Gang zum Notar nicht unumgänglich, um sich dort die Werke entsprechend schützen zu lassen.

Wenn Du bei der GEMA gemeldet bist, schneidest Dich einesteils selbst ins Fleisch, da man die registrierten Werke nicht mehr ins Netz stellen darf.
Ausnahme sind nur Werke unter anderen Pseudonymen, die NICHT bei der GEMA gemeldet sind.

ciao ciao

Armando
 
es wird für viele labels/verlage etc. uninteressanter deine tracks zu verwenden da es für sie einem mehrkostenaufwand entspricht.

allerdings, solltest du es schaffen in ne tv / radio was audh imer rotation zu kommen wäre es schade wenn du nicht in der GEMA wärst, da dir ne menge einnahmen flöten gehen.

wähle den zeitpunkt sehr überlegtwann bzw. ob du den schritt überhaupt gehen wirst.
 
Hi,

jedes Werk ist über das Urheberrechtsgesetz geschützt. Um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, ist es ratsam entweder eine Kopie des Tracks einem Notar in die Hände zu geben, oder ... und das ist die weitaus günstigere Variante:

Schick den Track in einem Päckchen zusammen mit ner Beschreibung von dir an dich selbst. Der Poststempel ist vor Gericht aussagekräftig und dient dir als Nachweis. Aber Vorsicht nicht ausversehen das Packet aufmachen ... ist alles schon passiert ;)
 
triple D schrieb:
Schick den Track in einem Päckchen zusammen mit ner Beschreibung von dir an dich selbst. Der Poststempel ist vor Gericht aussagekräftig und dient dir als Nachweis. Aber Vorsicht nicht ausversehen das Packet aufmachen ... ist alles schon passiert ;)
Das gilt schon lange nicht mehr und wird auch nicht als rechtens anbetrachtet.

Diesen Hoax bitte künftig streichen, da diesen Irrglauben immer noch die meisten Leute haben. ;)
 
Mando schrieb:
Das gilt schon lange nicht mehr und wird auch nicht als rechtens anbetrachtet.
Echt :confused:

Das hat mir mein Prof. in Patent- und Markenrecht vor zwei Jahren erzählt ... sollte das schon verfallen sein :confused:

*sich sofort informieren geht* :)
 

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