ebay mixer kauf: artikel nicht wie beschrieben - was nun?

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zournyque

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Habe mir Ende Dezember einen Vestax VMC 004 XL bei ebay gekauft:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...858663&ssPageName=STRK:MEWAX:IT#ht_907wt_1161

Leider gab es Paypal nicht als Zahlungsmöglichkeit also habe ich am 27. sofort das Geld überwiesen. Heute nach über zwei Wochen kam endlich das Paket an.
Da zwischen dem Käufer und mir null Kommunikation möglich war(habe auf verschiedenen Wegen versucht ihn zu erreichen), habe ich schon ebay verständigt, da ich nicht dran geglaubt habe er würde überhaupt noch liefern.

Im Paket war ein Netzteil das einfach schlampig hinzugestopft war und der Mixer. Optisch scheint alles in gutem Zustand, wie es technisch aussieht weiß ich erst heute Abend.

Laut seiner Ebay Auktion ist der Mixer zwei Monate alt und er hat vor 2 Monaten, das wäre ja also im Oktober 2009 319 Euro beim großen T dafür bezahlt. Aus der Rechnung geht aber hervor, dass der Mixer am 4.11.2008 für 309 Euro von einem Typen in Österreich erworben wurde, der anders heißt als er. Wie sollte ich nun weiter vorgehen?

Falls der Mixer gut funktioniert würde ich ihn dennoch ganz gerne behalten, habe ich Anspruch auf Wertminderung oder so? Wenn ich mich richtig an meine Schulzeit erinnere, ist hier ja der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt?
Ich hatte mir überlegt dem Typ anzubieten mir 50 Euro zurückzuerstatten für die lange Wartezeit(musste ne kleine Party absagen) und die verkürzte Garantie. Ist der Betrag angemessen? Ich vermute aber eh nicht, dass er darauf eingeht.

Danke für eure Hilfe, Florian
 
Zuletzt bearbeitet:
der einzige ansatzpunkt den ich sehe sind die zwei monate vs. zwei jahre in der altersangabe.

obwohl, wenn er den mixer im oktober gekauft hat, von dem oesi, haette er nichtmal geschwindelt.

glaub du hast nur chance auf ne kulanz-einigung.

und wenn alles andere passt, naja etwas lehrgeld und beim naechsten mal lieber auf kommunikation warten.
 
vor dem kauf war die kommunikation auch gut sonst hätte ich gar nicht geboten.

klar hat er geschwindelt: er schreibt "zwei monate alt" --> der mixer ist definitiv älter und er wurde bei thomann gekauft aber nicht von ihm, nicht für 319 euro und nicht vor zwei monaten.

hier noch ein auszug aus dem icq log, aber zum glück steht die altersangabe auch in der anzeige:

"geco (15:23:01 27/12/2009)
gekauft hab ich ihn bei musik thomann"
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus deinen Angaben geht für mich hervor, dass diese Angabe aus dem Angebot falsch ist:

"Zum Verkauf steht hier mein 2 Monate alter Vestax vmc 004 DJ Mixer"

Das ist arglistige Täuschung und damit ist das gesamte Angebot inklusive zustande gekommener Kauf, aus meiner Sicht nichtig.

Auf der Rechnung zum Gerät (Seriennummer abgleichen!) steht schließlich November 2008 ..



 
vor dem kauf war die kommunikation auch gut sonst hätte ich gar nicht geboten.

klar hat er geschwindelt: er schreibt "zwei monate alt" --> der mixer ist definitiv älter und er wurde bei thomann gekauft aber nicht von ihm, nicht für 319 euro und nicht vor zwei monaten.

hier noch ein auszug aus dem icq log, aber zum glück steht die altersangabe auch in der anzeige:

"geco (15:23:01 27/12/2009)
gekauft hab ich ihn bei musik thomann"

einfach mal bei Ebay melden...

wenn das so im artikel steht... dann ist das ne falschangabe...
 
sorry hab auch ne kleinigkeit vergessen .. das hier ist dann ja wohl auch ganz klar gelogen :D

Am 22.12.09 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt: sorry hab ne kleinigkeit vergessen das gute stück hat mich vor 2 monaten noch 319 € gekostet

also bitte fleissig mitbieten = )
 
Hi,

ja ich glaube da hast du im Zweifelsfall nur eine Möglichkeit privatrechliche Schritte einzuleiten. Ebay übernimmt ohne Paypal keinen Käuferschutz. Eine Freundin von mir hat vor einigen Monaten- relativ blauäugig- ein Handy für über 500€ ersteigert-ebenfalls ohne Paypal. Leider kam nie was an. Ebay hat null reagiert und ebenfalls nur auf mögliche privatrechtliche Schritte verwiesen.

Zumindest hast du die Ware erhalten und evtl. funktioniert ja auch alles..
Aber ne Sauerei ist sowas trotzdem...
Also ohne Paypal kauf ich nix mehr bei Ebay. Zumindest kein Technikram oder höherwertige Sachen.
Gruß
 
ist schon spitzfindig :

wenn ich meine 32 - jaehrige, die ich erst seit 10 jahren verkaufen wuerde.

waere die artikelbeschreibung auch "meine 10 jahre alte freundin" ;)

so gesehen, nichtmal geschwindelt.


oh mann, wenn sie das liest, ist fuer die naechsten 10 jahre ruhe im bett!


und der preis kann vor zwei monaten durchaus korrekt gewesen sein.

getrickst hat er, wie soetwas vor dem kadi ausgeht, koenne uns die rechtlich versierteren unter uns sicher besser sagen.

*zaunpfahl wink mit hallo patrick* < == der hat von sowas in der regel ahnung :)

eidt :

hupsi, des ich bei thormann habe ich ueberlesen. => doch nen luegnerischer trickssack
 
Zuletzt bearbeitet:
grüße.

also, aus dem angebotstext geht nicht hervor das er ihn vor den besagten
2 monaten neu gekauft hat.

es ist zwar nicht "nett", aber voll im rahmen. wie habt ihr denn kommuniziert?
via ebay-mail oder privat (icq, email)? wenn via ebay-mail, diese wird seitens
ebay protokolliert und könnte als beweismittel gelten, solltet ihr hingegen
über icq o.ä. kommuniziert haben sieht die sache (beweislast) schlecht aus,
da diese protokullierung nicht fälschungssicher ist. protokoll liegt beim user,
nicht beim anbieter.

desweitern würde ich sagen, wenn gericht, dann nur um den kaufvertrag
komplett rückgängig zu machen, für eine wertminderung wird der
betrag zu gering sein (kosten / nutzen).

kannst halt nur anfragen ob er bsp. 50€ zurücküberweist, glaube aber eher nicht daran.

mfg.
 
das geht zwar nicht hervor aber er schreibt zwei monate alt und der mixer ist definitiv älter
 
ist schon spitzfindig :

wenn ich meine 32 - jaehrige, die ich erst seit 10 jahren verkaufen wuerde.

waere die artikelbeschreibung auch "meine 10 jahre alte freundin" ;)

so gesehen, nichtmal geschwindelt.


..

Du bist scheinbar des Lesens nicht mächtig, bzw. der Interpretaion des Angebotstext.

Es ist ein Unterschied, ob ich vom Alter eines Gegenstandes rede, oder von dem Zeitraum, in dem er sich in meinem Besitz befunden hat!

Alter, zum Glück denken Leute bei der Justiz nicht so wie Du!
 
ach ich dich auch :)

scheine ja nicht alleine dazustehen mit der aussage.

ausserdem habe ich geschrieben, dass des eher was fuer leute mit rechtlicher kompetenz ist. und dazu zaehlen wir beide, glaube ich, nicht.
 
ach ich dich auch :)

scheine ja nicht alleine dazustehen mit der aussage.

ausserdem habe ich geschrieben, dass des eher was fuer leute mit rechtlicher kompetenz ist. und dazu zaehlen wir beide, glaube ich, nicht.

ach du meinst das ernst?
ich hab das als scherz aufgefasst. nun dann hätte er besitzdauer oder etwas ähnliches schreiben müssen.
ich halte mich für mich rechtlich schon ein klein wenig versiert und habe wie gesagt den verdacht, dass das über arglistige täuschung zu lösen wäre. dummerweise ist mein bgb nicht hier :/
 
ach du meinst das ernst?
ich hab das als scherz aufgefasst. nun dann hätte er besitzdauer oder etwas ähnliches schreiben müssen.
ich halte mich für mich rechtlich schon ein klein wenig versiert und habe wie gesagt den verdacht, dass das über arglistige täuschung zu lösen wäre. dummerweise ist mein bgb nicht hier :/

Such nach '§ 156 BGB' vielleicht findest Du ja was brauchbares :)

Das hier noch als Zusatzinformation zum Thema 'ist das überhaupt eine Versteigerung?'

Der BGH verneint bei Online-Versteigerung den Charakter einer echten Verstei-gerung. Anders als bei § 156 BGB kommt der Vertrag nicht durch den Zuschlag zu-stande. Bei einer Online-Auktion liegt ein verbindliches Verkaufsangebot des Handels vor, das durch das Höchstgebot des Ersteigerers angenommen und der Vertrag dadurch geschlossen wird.
Zur Begründung führt der BGH an:
(1) § 156 BGB sei ein Sondertatbestand und müsste eng ausgelegt werden.
(2) Der Verbraucher, der etwas bei einer Internet-Auktion erwerbe, sei genauso schutzwürdig, wie bei anderen Vertriebsformen des Fernabsatzes, da er die Ware nicht zuvor in Augenschein nehmen könne.
 
oweia da könntest du recht haben danke für den hinweis.. werd mal ne freundin anrufen die jura studiert..argh :X
 
das doch immer das selbe. welche optionen gibt es?
ebay melden und schauen, was die sagen (nicht viel vermutlich)
anzeige erstatten und schauen, was passiert (noch weniger)
zivilrechtlich versuchen an die kohle zu kommen. lohnt nur, wenn man rechtsschutzversichert ist.

alles andere ist wie immer hier wilde spekulation.
 
hab ne rechtsschutzversicherung also ich werd mir das definitiv nicht so gefallen lassen. da ich das so wie ich das sehe einwandfrei belegen kann, denke ich nicht dass ein prozess für ihn wünschenswert wäre.

Hoppla hatte gesehen es war ein Schreibfehler im ersten Post. Laut der Auktion ist der Mixer zwei Monate nicht zwei Jahre alt.
 
Zuletzt bearbeitet:
so danke an Livingstone für die Wiedereröffnung des Threads:

Inzwischen habe ich ein paar rechtliche Erkundigungen eingeholt. Von jemandem der mehr Ahnung hat als ich bekam ich folgende Antwort:

Die 2 Wochen Lieferzeit müsste man mal genauer beleuchten, da sehe ich aber wenig Chancen, zumal du ihn sicherlich nicht in Verzug gesetzt hast.

Wenn als Beschaffenheit ein Alter von 2 Monaten vereinbart war, dann hast du als Käufer auch einen Anspruch auf ein solches Gerät. Da Nacherfüllung hier wohl faktisch ausscheidet, kann der Käufer entweder vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Minderungsbetrag von 50,- dürfte durchaus angemessen sein, da man bei DJ-Mischpulten von einer recht kurzen Nutzungsdauer und ggf. einem hohen Verschleiß ausgehen kann.

Die arglistige Täuschung würde dich nur zur Anfechtung und damit Vernichtung des Kaufvertrages bringen, was ja offenbar nicht dein Ziel ist.

Teste in jedem Fall die Fader, Potis und alle Ausgänge akribisch...

Nachtrag zur Wertminderung:

Die Minderung ist keine Verhandlungssache sondern wird einseitig vom Käufer erklärt. Zahl der Verkäufer den Betrag dann nicht, kann er mittels gerichtlichen Mahnbescheid (auch online) beigetrieben werden.

Auch der Rücktritt geht hier m.E. glatt durch, vermutlich ebenso wie die Anfechtung wg. arglistiger Täuschung, welche i.Ü. schon mal ein Ansatzpunkt für einen Betrugsverdacht ist.

Nachdem sich der Käufer also im Klaren darüber ist, welches Ziel er verfolgt, kann man den Verkäufer mit diesen Punkten durchaus offensiv konfrontieren.



Inzwischen habe ich den Mixer getestet und kam zu dem Schluss, dass ich dem Verkäufer wohl eine Wertminderung anbieten werde, haltet ihr 50 Euro auch für angemessen? Ich habe den Verkäufer nun freundlich aber bestimmt per "Email über Ebay" um eine Erklärung der Gegebenheiten gebeten. Antwortet er mit weiteren Lügen liefert er mir zusätzliches Beweismaterial. Vielleicht ist er aber auch an einer Klärung interessiert. Ignoriert er meine Email muss ich eben weiter den offiziellen Weg gehen.


//Da ich Anfänger bin weiß ich allerdings nicht genau, ob ich alles richtig gemacht habe bei der technischen Überprüfung hier meine Checklist:

sämtliche Phonoeingänge
sämtliche Line Ins
EQs auf allen Kanälen(sind die EQs ganz gegen den Uhrzeigersinn gedreht ist auch stille)
Crossfader(nichts kratzt), Crossfadercurve Einstellungen & Mappings der Kanäle. Scheint alles zu funktionieren.
Linefader, kein Kratzen
Master 1+2
LED, alle in Takt
ansonsten sämtliche potis so wie die monitoring sektion

Nicht testen aus Mangel an Hardware konnte ich:
die beiden Mics, XLR out, USB Modus

Aufälligkeiten:
Gehe ich über den Master 2 raus bewegen sich keine Master LEDs, vermute aber das gehört sich so.
Im Phonomodus muss den Gain auf ca 50% stellen, damit ordentlich Bewegung in den LED Ketten herscht. Passt das?
 
Zuletzt bearbeitet:
zivilrechtlich versuchen an die kohle zu kommen. lohnt nur, wenn man rechtsschutzversichert ist.
wusste gar nich das das jemand versichert?:eek:

@zournyque
Im Phonomodus muss den Gain auf ca 50% stellen, damit ordentlich Bewegung in den LED Ketten herscht. Passt das?
Das kommt auf die Dynamik deiner Tonquellen an. Sprich die Aufnahme B.z.w. Abspielqualität deiner Tonquellen oder und der Qualität deiner angeschlossenen Geräte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin rechtsschutzversichert ;)

@elongatus
Ich habe es mit ner sehr alten Beethoven Platte ausprobiert(mit nur sehr wenig tiefen), dann ist mir mein fehler aufgefallen und ich habe ne indie platte meines mitbewohners genommen.

Angeschlossen war ein Technics 1210 M5g mit Ortofon Concorde Digitrack Auflagegewicht 2.5g Anti Skating 1.5 Horizontales Gegenwicht 0

dummerweise ist mein neueres technoides vinyl mit soliden basslines gerade bei meiner mama daheim :/
 
Bin rechtsschutzversichert ;)

@elongatus
Ich habe es mit ner sehr alten Beethoven Platte ausprobiert(mit nur sehr wenig tiefen), dann ist mir mein fehler aufgefallen und ich habe ne indie platte meines mitbewohners genommen.

Angeschlossen war ein Technics 1210 M5g mit Ortofon Concorde Digitrack Auflagegewicht 2.5g Anti Skating 1.5 Horizontales Gegenwicht 0

dummerweise ist mein neueres technoides vinyl mit soliden basslines gerade bei meiner mama daheim :/

Alter Falter :) Für nen Anfänger hast dus aber krachen lassen :D m5g und digitracks!

Ich glaub ohne nen Nagelneues Vergleichsgerät wirds sehr schwer da was zu finden...
 
Aber das ist alles im Bereich des Normalen mit dem Gain?

Die M5Gs waren ein Schnäppchen und kaum teurer als normale 1210er in vergleichbarem Zustand. Die Digitracks möchte ich langfristig verkaufen(die waren halt bei den Plattenspielern schon dran) da sie mir klanglich nicht so gut gefallen. Spare zur Zeit...Liebäugele mehr mit Kentaro und wenn ich mal richtig viel Geld habe noch nen Hifi-System zum Musikgenuss, aber momentan sind wohl andere Anschaffungen dringlicher :/


Mehr dazu hier: https://www.deejayforum.de/15-plattenspieler/58250-nadel-mit-dem-besten-klang-24.html#post998346

Für Empfehlungen bin ich sehr dankbar. Aber bitte per PM oder in nem anderen Thread sonst reißt uns Livingstone den Kopf ab ;)

Bin echt gespannt wie die Sache hier ausgeht. Wäre es wünschenswert wenn ich wenns abgeschlossen ist ne FAQ zum Einkaufen bei Ebay schreibe? Damit andere aus meinen Fehlern lernen können..
 
Zuletzt bearbeitet:
Alter Falter :) Für nen Anfänger hast dus aber krachen lassen :D m5g und digitracks!

Ich glaub ohne nen Nagelneues Vergleichsgerät wirds sehr schwer da was zu finden...

das sehe ich auch so.. wozu kaufst du dir als anfänger so ein gerät :d
 
weil hier stets und staendig alle predigen => nur technics ist das wahre, wer billig kauft kauft zweimal.

sorry fuer offtopic

mann mann gibt nen newbie mal schlappe ~ 1.ooo,oo € fuer sein equipment aus, befolgt die ratschlaege des djf - weisenrates, wird er gleich aufgezogen, was er denn mit sonem eq will.

bissel schizophren seid ihr schon, oder. :)

@ te

biete ihm die preisreduktion einfach mal an. bleib im ton schoen sachlich und leg deinen standpunkt dar. mit anwalt und allem drohen kannst du spaeter. eventuell einigt ihr euch auch ohne diese.

halte uns mal auf den laufenden, der fall interessiert mich ein wenig.

p.s.: schoenne tts, wirst du lange freude dran habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
nur mal kurz zur info: ich hab den ganzen mist weggemacht. wenn aber jemand glaubt, dass er ungerecht behandelt wird, dann möge er das mir per pn in normalen ton mitteilen.
hier nen riesenaufriss zu machen und das dritte reich zu bemühen, weil ich das, was schon x-tausendmal hier und in allen anderen threads zum immer selben thema geschrieben wurde (kurzfassung: "man bist du doof, mir wäre das nicht passiert") lösche, ist schlicht geschmacklos und würdigt die herab, die damals tatsächlich zu leiden hatten. sowas geht gar nicht.

und jetzt: ontopic bitte. alles andere wird kommentarlos gelöscht.
 
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