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Der Anbieter verkauft das GEBRAUCHTE Equipment von privat an privat, das heißt er ist kein gewerblicher Verkäufer und kann ohne weitere formaljuristische Probleme Rückgaberecht und Garantie ausschließen. Vielleicht interpretiere ich diesen kleingedruckten Satz etwas über, dennoch würde ich sagen fällt dieser Satz in die Kategorie Garantieauschluss und er schafft sich so ein Schlupfloch, welches ihm zumindest in dieser Hinsicht Recht gibt.



Das ist die andere Sache, welche ich in meinem letzten Post nicht genau bedacht habe. Ich gebe dir vollkommen Recht, dass es schon äußerst auffällig ist, dass er drei Mal von einem PMC07 spricht, am unteren Ende der Seite fast schon nicht mehr lesbar sich von Verwechslungen distanziert und am Ende dann, nach erfolgreich abgeschlossener Auktion, M.U.V.A. darauf hinweist, dass es sich letztenendes doch nicht um das PMC07 handelt.



In meinen Augen ist diese Aussage erstens unverschämt und zweitens unrechtmäßig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sein angeblicher Super-Rechtsanwalt ihm gesagt hat, dass er auf die Freikaufgebühr von 200€ bestehen kann. Diese ist nämlich, zumindest nehme ich das doch mal an, in keinem von dir unterzeichneten Vertrag schriftlich festgehalten. Auf die für ihn angefallenen Gebühren seitens eBay kann er jedoch bestehen, immerhin handelt es sich hierbei um Bearbeitungsgebühren, die für ihn durch dich angefallen sind.



Besteht diese Möglichkeit tatsächlich? Ich nutze selbst eBay, sowohl als Käufer, als auch Verkäufer, und meine, dass eBay darauf hinweist, dass es nur die Plattform für das Betreiben von Handel stellt, nicht aber selbst in den Handel eingreifen kann. Sicher bin ich mir jedoch nicht. Wenn das tatsächlich möglich ist, dann wäre es doch eigentlich optimal für beide Parteien. Immerhin kann der Verkäufer ja dann sein Angebot erneut bei eBay einstellen und trotzdem noch Gewinn daraus schlagen.


Mal eine Frage an M.U.V.A.:

Hat der Verkäufer von sich aus darauf hingewiesen, dass er sich bei den Angaben des Mischpultes vertan hat, oder hat er dies als Reaktion auf eine Frage von dir getan? Wenn er nämlich von sich aus DIREKT NACH DER AUKTION darauf hingewiesen hat, dann wirkt das alles nämlich noch einmal suspekter. Immerhin hatte er sieben Tage Zeit die Artikelbeschreibung nachträglich zu ändern. In meinen Augen ist da doch etwas oberfaul. Ich würde mich noch einmal mit ihm in Kontakt setzen, ablehnen die 200€ "Freikaufgebühr" zu zahlen, dennoch Bereitschaft zeigen die eBay-Gebühren in Höhe von 35,25€ zu zahlen oder aber, wenn es denn wirklich möglich ist, den Kauf durch eBay annulieren lassen.


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