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ich würde mir da jetzt nicht so  den kopf machen. drohen kann jeder. imho greift hier  feinste juristische  rechtssprechung. es wurde ein 07er bestellt, ein 06er "geliefert". folglich ist der 07er ein fehlerhafte 06er, ums mal etwas humoristisch auszudrücken. bei fhlerhafter bzw. falscher ware hat man anspruch auf nachbesserung, auch wenn es privat  ist.  nun könnte man aufgrund dessen meinen, das bei einem privaten verkauf man sich ja von der garantie befreien quasi lassen kann. ich sehe das aber als falschaussage,  ohne da jetzt eine etwaige vorsätzliche absicht unterstellen zu wollen, und daher sehe ich da keinen grund, warum man da nicht vom kaufvertrag zurücktretten kann.


verstehe das jetzt nicht als rechtsbelehrung, bin auch kein jurist. ist nur meine persönliche sichtweise. vielleicht gibs ja bei ebay eine art rechtsabteilung für (ver)käufer, bei der man sich kurzfristig rat holen kann.


Mit was kann man Musik auflegen? Bügeleisen, Platten, Waschmaschinen oder Gießkanne?
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