Dusseliger ebay verkäufer

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DJ Flennis

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Hallo,

ich habe gerade bei ebay 2 CDJ 200 S für 200,99€ ersteigert. Leider war der verkäufer aber so dumm und hat das als multiauktion reingestell. Also hat er quasi 2 mal 2 CDJs reingestellt, also ingesamt 4. natürlich hat er nur 2. jetzt gibt es natürlich 2 höchstbietende. wer hat jetzt anspruch auf die beiden player? der der eher geboten hat oder ich?
oder haben wir beide anspruch auf die beiden player, weil der verkäufer das einfach falsch reingestellt hat?

mfg

DJ Flennis
 
Hallo,

ich habe gerade bei ebay 2 CDJ 200 S für 200,99€ ersteigert. Leider war der verkäufer aber so dumm und hat das als multiauktion reingestell. Also hat er quasi 2 mal 2 CDJs reingestellt, also ingesamt 4. natürlich hat er nur 2. jetzt gibt es natürlich 2 höchstbietende. wer hat jetzt anspruch auf die beiden player? der der eher geboten hat oder ich?
oder haben wir beide anspruch auf die beiden player, weil der verkäufer das einfach falsch reingestellt hat?

mfg

DJ Flennis

Also ich würde sagen, dass er 4 bringen bzw. liefern muss, also euch beiden 2 Stück. Allerdings kann es natürlich auch sein, dass es eine neue Auktion gibt, da er ja nicht 2 Paare hat die exakt gleich aussehen ( Kratzer etc. ).
Schwierige Frage, bin mal auf unsere Experten gespannt.

Gruß Seven
 
Wenner 2x 2Player verkauft hat, dann musser auch 2x 2 liefern...

Zwei höchstbietende, 2 gleichwertige Akutionen, 2x offiziell beendet, und somit sind zwei unabhängige Verträge zustande gekommen...

Wie er das macht, und woher er die nimmt is *******egal, aber er schuldet dir die Ware, also 2 CDJ200
 
Wenn es sich um einen offensichtlichen Irrtum handelt, muss es nicht heissen, dass er liefern muss. Wie auch ein Käufer kann er vom Kaufvertrag zurücktreten.
Er muss dir dann allerdings eine Entschädigung zahlen. Will heissen, wenn du einen gleichwertigen Artikel ersteigerst (also zwei CDJ200 bei einem anderen Anbieter) und mehr bezahlst als die 200,99€, dann müsste er dir die Differenz erstatten.
Du solltest deinen Fall mal in der Hilfecommunity von ebay selbst posten. Da gibts ne Menge Leute, die sich damit bestens auskennen und dieser Fehler wird nicht nur deinem Verkäufer unterlaufen sein. Ebay-Support hilft in der Regel nicht besonders, aber die mal anschreiben kann trotzdem nicht schaden.

Ich denke mal, dass er die Dinger ursprünglich getrennt voneinander versteigern wollte und deshalb die Doppelauktion gemacht hat. Hat sich dann warscheinlich doof angestellt und das nicht ausdrücklich in den Text geschrieben. Insofern kann es sein, dass ihr beide nix bekommt und er die komplett nochmal neu einstellen muss...

Edit: Ganz hilfreich und gut erklärt:
http://www.auktionen-faq.de/
 
weiß nicht ich könnte und wollte aus so einem offensichtlichem fehler keinen profit schlagen

aber naja jedem das seine
 
Klar, einen Beigeschmack hätte das ganze... Um nicht z sagen fänd ichs unethisch, wenn man drauf bestehen würde...

Aber ist das tatsächlich so, der Verkäufer aus den Verträgen rauskommt wenn er sagt: "Offensichtlicher Irrtum"?

Ich weiss es nicht, deshalb frag ich... Ich kenn ja auch den Auktionstext nicht... Wenn er da noch nen Eindeutigen Hinweis eingebracht hätte, das es pro Auktion nur um EINEN Player geht, dann wäre es für mich schon zweifelhaft, aber ansonsten hab ich eigentlich eher das Wissen, das eine Ebay Auktion so oder so ein fester Kaufvertrag ist, und das in letzter Zeit da auch die Gerichte sehr sehr hart entscheiden, auch wenn der Verkäufer damit nen richtigen Arschtritt bekommt, weil er zu blöd war.
 
Die Frage ist halt auch, obs das Wert ist deswegen vor Gericht zu gehn. Keine Ahnung wo die Preise bei den Dingern normal liegen, aber mal angenommen, du bekommst die Dinger bei ner anderen Auktion für 250,99 Euro dann müsste der 50 Euro Entschädigung zahlen und dafür nen Anwalt zu bemühen...

Ich würd erstmal versuchen rauszufinden, ob der andere Käufer auch auf Erfüllung besteht.
 
da wir hier ja gerade bei ebay sind und ich nun auch einen aktuellen Fall bei mir habe.

Meine frage ist:

Ich habe bei Ebay was verkauft es hat auch jemand ersteigert ,der jenige meldet sich nicht und in der zwischenzeit habe ich herausgefunden das die hinterlegte adresse bei Ebay falsch hinterlegt wurde.

was kann ich tun? würdet Ihr zum Rechtsanwalt gehn um den Käufer auf Schadensersatz zu verklagen oder das er vom Rechtsanwalt Post bekommt und wie bekomme ich über Ebay seine Reale adresse raus damit die Post auch ankommt?
Zahlt er dann die Anwaltskosten ? Wie und wwas viele Fragen.
 
Um was für einen Betrag handelt es sich denn? Warum immer gleich Anwalt?
Steht das in irgendeinem Verhältnis, denn die Anwaltskosten zahlst erstmal Du, bis ein Gericht irgendwann mal die generische Partei zur Zahlung verpflichtet. Da müsstes Du aber erstmal vor Gericht* und gewinnen ... meist geht es als Vergleich (also unentschieden) aus.
Wie wärs mit einfach neu einstellen, nachdem entsprechende Zeit verstrichen und der Käufer angemahnt wurde? Fragen über Fragen zurück ^^

*Sofern es der Käufer darauf anlegt
 
Um was für einen Betrag handelt es sich denn? Warum immer gleich Anwalt?
Steht das in irgendeinem Verhältnis, denn die Anwaltskosten zahlst erstmal Du, bis ein Gericht irgendwann mal die generische Partei zur Zahlung verpflichtet. Da müsstes Du aber erstmal vor Gericht* und gewinnen ... meist geht es als Vergleich (also unentschieden) aus.
Wie wärs mit einfach neu einstellen, nachdem entsprechende Zeit verstrichen und der Käufer angemahnt wurde? Fragen über Fragen zurück ^^

*Sofern es der Käufer darauf anlegt

DAS pROBLEM DABEI IST ICH HATTS SCHON ZWEIMAL UND JEDESMAL HABE ICH DIE gEBÜHREN IM nACHhinein nicht erstattet bekommen.
Und Ebay ist nun auch nicht gerade der Partner für,s wechsentliche,gerne lassen sie die Leute auch hängen schon oft erlebt.
Es handelt sich um 86,-€
 
DAS pROBLEM DABEI IST ICH HATTS SCHON ZWEIMAL UND JEDESMAL HABE ICH DIE gEBÜHREN IM nACHhinein nicht erstattet bekommen.
Und Ebay ist nun auch nicht gerade der Partner für,s wechsentliche,gerne lassen sie die Leute auch hängen schon oft erlebt.
Es handelt sich um 86,-€

Da würde ich eher in den sauren Apfel beißen und die Sache ruhen lassen.
Ist ne menge Geld, aber den ganzen Stress mit Anwälten und Co hast du kaum eine Chance da wieder ran zu kommen...

Wie groß ist der Zeitraum zw. Angebotsende und deinem Entschluss den Typen vor's Gericht zu zerren?
 

Naja... :rolleyes:
Bei einem größeren Zeitraum hätte ich deine Reaktion ja noch fast nachvollziehen können, aber 7 Tage...? Jetzt mach mal langsam. ;)

Ich würde min. noch 1 Wochen abwarten bevor ich irgendwelche Schritte einleiten würde.
 
20 Mails geschrieben ohne jegliche Reaktion / über die Auskunft rausbekommen das es diesen besagten Herrn in der Adresse nie gegeben hat oder gab / falsch hinterlegte Daten bei Ebay / ersteigert Ware obwohl ich will das der Artikel abgeholt wird bei mir ,aber er wohnt in Erfurt und ich in Frankfurt am MAin. / soll ich noch paar Sachen nennen die darauf hinweisen das dort nen Spassbieter am Werk war? oder nen Faker?

die Kosten hab ich doch, nicht der! Bezahl für was, was ich eigentlich nie im richtigen Sinne verkauft habe.
Anrufen bei Ebay, Schriftverkehr und das ist alles Zeit die ich mir gespart hätte oder?
Also entweder wurdest Du noch nie gelinkt bei Ebay oder Du siehst die Welt anders wie ich?
Aber bei Spassbietern die Kosten verursachen kann ich Null Verständniss aufbringen und mit dieser Meinung steh ich garantiert nicht allein da.
 
Zuletzt bearbeitet:
ersteigert Ware obwohl ich will das der Artikel abgeholt wird bei mir ,aber er wohnt in Erfurt und ich in Frankfurt am MAin.

Ich dachte die Adresse ist eh falsch...
Naja und was weiß die Auskunft schon? Die sind ja keine Behörde...

Ich weiß nicht, ich würde an deiner Stelle mir erstmal keinen Kopf machen und aufhören so paranoid zu sein (innerhalb einer Woche bei der Auskunft anzurufen um sich informationen zu beschaffen ist schon a bissle Banane ;) ).

Das hatte ich auch einige male gehabt, dass sich der Käufer eben erst nach 1 1/2 Wochen meldet... Ist nicht schön, aber was willst du tun?

Meiner Meinung nach, hat es sich seit der neuen Verordnung (Verkäufer dürfen keine negativen Bewertungen mehr geben) zunehmend verschlimmert... Petition anybody? :D

Greetz
 
Aber bei Spassbietern die Kosten verursachen kann ich Null Verständniss aufbringen und mit dieser Meinung steh ich garantiert nicht allein da.

Alter, jetzt halt mal die Füße still. Weder du noch sonst irgendjemand kann sagen was des für einer ist. Es ist gerade mal EINE WOCHE her... :rolleyes:

Und zu deiner Frage, ob ICH jemals gelinkt wurde:

Hell yes!
 
Ich habe bei der Auskunft nach na Telefonnummer gefragt damit ich den jenigen anrufen kann wenn er schon nicht auf den Mailverkehr antwortet dann hätte ich die fomalitäten eben übers Netzt geklärt wegen abholen oder doch Mehrkosten für den Versand.Und um die Telefonummer rauszubekommen muss man ja wohl oder übel die Adresse nennen oder? Und die hatte er ja bei ebay hinterlegt oder? Und dabei hat sich rausgestellt das es diese nicht gibt und auch den Menschen nicht.
Also hat sich das durch zufal ergeben und nicht weil ich krank im schädel bin oder Banane.neeeeeee?


Wegen der Bewertung, das gilt aber nur für gewerblich Verkäufer und nicht für Private.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls der Käufer wirklich n Spassbieter ist und du nicht neu einstellen willst, kannst auch den zweithöchsten Bieter kontaktieren. Bekommst dann warscheinlich weniger Geld, aber hast kein Stress mit erneutem Einstellen.
 
den habe ich auch schon nen Angebot unterbreitet hat 0 bewertungen und ist seit 4 Jahren dabei angebot läuft in 1 Tag aus auch von Ihm keine Reaktion.Hm:(

Ich will meine Gebühren zurück.dann stelle ich den Artikel neu ein und werd Ihn gleich zu einem Festpreis verkaufen und ausdrücklich nochmal drauf hinweisen das der Artikel abgeholt werden muss,
und das ganze diesmal in der Hoffnung das alles Reibungslos über die Bühne läuft.
auch werde ich die filteroption ändern in Ebay das nicht jeder darauf bieten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo ist bei Ebay das Problem??

Käufer meldet sich nicht, nach 7 Tagen Streitfall melden und 7 Tage abwarten. Kommt keine Reaktion, bekommst Du automatisch von Ebay die Gebühren erstattet.

Das hatte ich schon oft.

Zu dem anderen Fall:
Wenn keine Adresse vorhanden ist, an welche Adresse soll der Anwalt denn dann seine Briefe schicken? Da wirst Du alles selber zahlen.

Was das Rücktrittsrecht angeht:
Man ist zur Abgabe der Ware verpflichtet, hier gibt es sogar diverse Urteile. Ein Rücktrittsrecht hat noch nicht einmal der Verkäufer, wieso soll der Käufer eins haben?
Wie gesagt, die Rechtsprechnung ist in dieser Hinsicht eindeutig, was man verkauft, muss man auch abgeben. Der Preis spielt keine Rolle. Wenn derjenige die Ware nicht hat, so würde ich ihn dann wegen Betruges anzeigen. Vorher aber auch hier die Ebay-Formalien einhalten (Mahnung, usw).
 
@ Stacho:

Würdest du wirklich jemand wegen Bertrugs anzeigen, weil er versehentlich seine Auktion falsch eingestellt hat? Das ist schon ganz schön hart. Er wird vor Gericht sicher keine Probleme haben nachzuweisen, dass er nie vor hatte 2 Paar zu verkaufen, da er ja nur eines hat und ihm schlichtweg ein Fehler mit der Erstellung der Doppelauktion passiert ist. Gerade wenn man nicht häufig bei ebay verkauft, kann das schonmal passieren. Betrug kann man dann wohl als letztes unterstellen.
Überhaupt jemand wegen so einer Nichtigkeit vor Gericht schleifen zu wollen ist schon ziemlich pingelig imho.
 
Überhaupt jemand wegen so einer Nichtigkeit vor Gericht schleifen zu wollen ist schon ziemlich pingelig imho.

Sicher, das ist es, aber Du glaubst gar nicht, wegen welchem Mist sich manche Leute streiten.

Mich hat man einmal wegen einer Nichtigkeit angeschissen und mir einen Brief vom Anwalt geschickt. Nur brauchte ich den Brief und den Anwalt nicht bezahlen, da ich eh auf die Forderung einging, weil sie vorher schon geklärt war. Die 150,-Euro durfte der andere zahlen. Und der hatte keinen Rechtschutz.:p

Trotzdem: Gebranntes Kind scheut das Feuer. Ich würde mir da schon irgendetwas einfallen lassen. Außerdem geht so eine Sache nicht direkt vor Gericht. Die Verwarnung durch Ebay und eine Rote hätte der Typ von mir auf jeden Fall. Der Rest würde sich dann ergeben, je nach dem, wie sein Auftreten mir gegenüber ist.
 
Die Verwarnung durch Ebay und eine Rote hätte der Typ von mir auf jeden Fall. Der Rest würde sich dann ergeben, je nach dem, wie sein Auftreten mir gegenüber ist.

Also mal ernsthaft: Nicht jeder User kennt sich so toll mit dem Internet bzw insbesondere mit ebay aus und jeder macht einfach mal nen Fehler. Gerade wenn sich ein Verkäufer bei sowas vielmals entschuldigt und keine Kosten für den Käufer angefallen sind dann würde ich bei sowas keinen großen Stress machen. Das war mit Sicherheit keine Absicht und dementsprechend würde ich da sehr sanft mit umgehen.

Irgendwo sind wir doch alle nur Menschen :rolleyes:
 
Gerade wenn sich ein Verkäufer bei sowas vielmals entschuldigt und keine Kosten für den Käufer angefallen sind dann würde ich bei sowas keinen großen Stress machen.

Genau das meinte ich ja mit dem Auftreten.

Die rote Bewertung hätte er aber trotzdem und die Verwarnung ebenfalls. Hatte da gerade einen aktuellen Fall aus Italien. Der hat auch eine Rote bekommen.
 

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