DJ Verein München

JesseJail

JesseJail

Licht & Tontechniker
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1 Mrz 2006
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München City
Hi Münchner,

mehrmals schon habe ich in diesem Forum vergeblich versucht,
ein paar münchner Jungs zu aktivieren, mit mir einen Übungsraum zum
Auflegen und chillen anzumieten.

Nun möchte ich einen Schritt weiter gehen und suchen daher münchner
DJ´s und Recordingfreaks zur Gründung eines DJ-Vereins.

Versteht mich nicht falsch, ich bin wirklich kein Freund von unnötigen Papierkram!
Da ich aber auch noch in anderen Vereinen Mitglied bin habe ich die Erfahrung
gemacht, dass man sich unter dem Deckmantel "Verein" viel leichter tut, in München
Räumlichkeiten für Clubabende und Veranstaltungen anzumieten.

Weiterhin hat die Stadt reksusive das KVR in Fällen wie Ruhestörung oder Parkplatzscherereien
bei Weitem nicht den exikutiven Handlungsspielraum, wie wenn es sich um einen
einfachen Gastronomiebetrieb handelt...bin aber kein Jurist und lasse mich gerne
etwas Besseren belehren...

Um was es mir geht ist einfach DJ-ing und recording in gechilltem Sofa-ambiete mit vollem
Kühlschrank, ordentlicher Lautstärke ohne Bullengezeder oder nervige Nachbarn und das ganze
möglichst innerhalb vom Altstadtring... ist das vielleicht zuviel verlangt??

Nein, ist es nicht!!!! Es müssen sich einfach nur ein paar Freaks finden die gemeinsam
an einem Strang ziehen und auch mal bereit sind,
für ne geile Sache Zeit und Engagement mit zu bringen.

Um die Ambition mal etwas voran zu treiben, habe ich einfach mal die Satzung unseres Volleyballvereins
etwas abgeändert und weiter unten angefügt, einfach damit mal ersichtlich ist, wie sowas aussieht...

Wäre obergwandt, wenn sich ein paar Gleichgesinnte finden würden...glaube einen Verein kann man
ab 4 oder 5 Personen gründen.

In wie weit man dann den ganzen Mitgliederversammlungs-Protokoll - Pauwau durchzieht, liegt natürlich
dann bei uns.... zunächst geht es primär darum, dass man sich überhaupt erst mal zusammen setzt,
sich kennen lernt und bei ein paar Bier Ideen austauscht...

In diesem Sinn freu ich mich über jede Rückmeldung und Input von Euch!

regs,

Jess


PS: Beispielsatzung folgt weiter unten...

Satzung
Musikverein

(zb:)MV München
(Name nach Belieben)

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen MV München ( Name nach Belieben ).

Der Verein hat seinen Sitz in München.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Der Verein ist Mitglied beim LVSMB (Landesverband Singen und Musizieren in
Bayern e.V.) (<----völlig frei wählbar - kenn diesen Verband selber nicht )
und erkennt deren Satzungen und Ordnungen an.


§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung analoger sowie digitaler Musik (kulturelle Zwecke).
Der Verein wird zu diesem Zweck

Workshops im Bereich Homerecording und Dj-ing anbieten und durchführen
Hierfür erforderliche Räumlichkeiten bei der Stadt München beantragen oder anderweitige Räumlichkeiten anmieten
Notwendige Geräte zur Verfügung stellen
Kontakte zu anderen Musik-Vereinen pflegen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4 Mitglieder

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.

Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

Gegen die Ablehnung der Aufnahme und gegen den Ausschluss kann Berufung zur nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, den die Mitgliederversammlung festlegt.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf fünf Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

§ 8 Zuständigkeit des Vorstands

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung auf anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben :
Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung
Einberufung der Mitgliederversammlung
Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Verwaltung des Vereinsvermögens
Erstellung des Jahres- und Kassenberichts
Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.

Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vereins den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsgeschäfte sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.

§ 9 Sitzung des Vorstands

Für die Sitzung des Vorstands sind die Mitglieder vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden rechtzeitig, jedoch mindestens eine Woche vorher einzuladen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden beziehungsweise die des die Sitzung leitenden Vorstandsmitglieds.

Über die Sitzung des Vorstands ist vom Schriftführer ein Protokoll aufzunehmen. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.

§ 10 Kassenführung

Die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Mittel werden in erster Linie aus Beiträgen und Spenden aufgebracht.

Der Kassenwart hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen. Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Vorsitzenden oder - bei dessen Verhinderung – vom stellvertretenden Vorsitzenden geleistet werden.

Die Jahresrechnung ist von zwei Kassenprüfern, die jeweils auf fünf Jahre gewählt werden, zu prüfen. Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

§ 11 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig :
Entgegennahme der Berichte des Vorstands
Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrags
Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Vorstands
Beschlussfassung Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins
Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Beschluss des Vorstands über einen abgelehnten Aufnahmeantrag und über einen Ausschluss.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt.
Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch persönliches Einladungsschreiben einberufen. Dabei ist die vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen.

Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Versammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.

§ 12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlvorgangs und der vorgehenden Aussprache einem Wahlausschuss übergeben werden.

(§ 12 wurde von mir gekürzt, die das Forum nur Einträge bis zu einer
gewissen Zeichenanzahl akzeptiert )


§ 13 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den LVSMB, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
 
hört sich ganz nett an, problem is halt bei mir nur, dass ich wahrsch einfach nicht die kohle aufbringen kann um so einen raum mit zu mieten... bin halt n armer schüler
 
Mein Problem ist, ich wohne in Darmstadt ;)
Sonst wäre ich dabei, denn genau sowas suche ich auch.
 
Hi u.p.!

Auf einen gewissen finanziellen Beitrag muss man sich natürlich schon irgendwo einigen - sicher - sowas muss man zusammen diskutieren.
Der ein oder andere hat vielleicht besseren finaziellen Möglichkeiten,
dafür aber wiederum weniger Zeit....

Ich sehe da schon Möglichkeiten, zusammen zu kommen!

greetz, Jess
 
Dann bist Du eben die "Beats United" Außenstelle Darmstadt ;-)))
 
Jungs, nicht immer alles so negativ sehen....

Stell Dir vor, Du würdest irgendwo hinter Bauzen wohnen...

PS.: Nix gegen Bauzen :))
 
ja also ich wär schon dabei


haben ja schonmal drüber geredet wenn ich mich nicht irre
 
Hm, ja interessant wäre das schon, als Schüler nur relativ schwierig stetig Geld aufzutreiben ;)
 
ja ich bin auch schüler aber des wärs mir schon wert


und wenns mehrere sind dann kostet des ja nich so übermässig viel
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich komm aus der nähe von München (FFB), würd mir das ganze aber schonmal anschauen.
 
ja also dann läuft das doch schon mal


was legt ihr den so auf

ich leg hiphop auf aber ich hab kein problem auch mal was neues kennen zulernen
 
ich leg eher die electro schiene auf, techhouse, electrohouse, progressivhouse ein bischen minimal usw. aber ich hab auch kein Problem damit mir was anderes anzuhören.
 
Na immerhin,

da sind wir ja schon mal ein paar Jungs!

Ich fasse mal zusammen:

El presidente - FFB
F.L.O - woher?
oreghani - woher?
Folie - woher?
ultra peemo - woher?
JesseJail - Laim

Wann und wo setzen wir uns zusammen?
Welcher Stadtteil würd sich denn aus Eurer Sicht anbieten?

Greetz,

Jess
 
JesseJail schrieb:
El presidente - FFB
F.L.O - woher?
oreghani - woher?
Folie - woher?
ultra peemo - woher?
JesseJail - Laim
tranqui - westend / laim
ter roshak - westend / laim (ich spreche einfach mal für ihn ^^)

wir wären bei einem stressfreien geben & nehmen von musikalischem wissen sicherlich dabei... sind auch schon 'ne weile am überlegen, was wo wann und wie teuer, und in 'ner gruppe hat sowas schon mehr sinn (vor allem finanziell). wenn es hand und fuß hat, wird zeit und - je nach möglichkeiten - auch geld in die gemeinsame sache gesteckt.

allerdings muss noch gesagt werden: unser letzter versuch, ein kleines dj-gathering zu veranstalten, fing mit ca. 8 interessierten an, von denen 3 tatsächlich da waren und nur 2 (ter roshak und ich) aktiv übriggeblieben sind. was ich damit sagen will: wer bei sowas mitmachen will, sollte sich überlegen, ob er "vielleicht"- oder "auf jeden fall"-mäßig drauf ist. auf "vielleicht" hab' ich persönlich keinen bock. und wenn, dann muss man halt eindeutige gruppen bilden (à la anfänger und fortgeschrittene). leute mit verschiedenen erfahrungsgraden zusammenzuwürfeln macht keinen sinn.
 
ja also ich bin auf jeden fall dabei und ich komm aus dem münchner nordwesten also da wo das oez liegt in der nähe

den raum wär am besten in laim oder so

und treffen wie wärs mit donnerstag
 
Zuletzt bearbeitet:
bin aus unterschleissheim, von daher norden/westen/osten egal ;)

bin wohl eher ein anfänger und im letzten anstrengenden abiturjahr ;)
 
würd mir das evtl. mal anschaun. komm aus deggendorf und is halt schon auch ein stückchen zu fahren.
ich lege house, ein wenig techno und meistens schranz auf
 
Ich komme auch aus der Nähe von Darmstadt, finde die Idee aber super!!!
Wünsche euch viel Glück bei dem "Projekt" DJ Verein!
Würde ich in der Nähe von München wohnen, wäre ich auf jeden Fall dabei!!!

Viele Grüße
Alex
 
jo also wir sollten uns halt mal einfach irgendwo treffen und den rest dann besprechen weil sonst wird das nie was ;)
 
ich wohne noch ein wenig ausserhalb, aber bin zur zeit mehr oder weniger auf wohnungssuche.....!(vielliecht kennt ja irgendjemand hier eine nette einzimmer-wohnung oder zimmer in wg ;) )
ich würd ma sagen, wir treffen uns an einem stillen plätzchen, wo man gut reden kann und gutes bier trinken kann.....
 
ja dann sollten wir halt in irgendeine bar oder so gehn und nen bier zusammen trinken :D
 

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