DJ-Tätigkeit - sellbständig oder Gewerbe, wenn bereits als Freiberufler gemeldet

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musikzumm

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Liebes Forum,

kurz eine allgemeine Frage, wurde evtl wurde diese auch schon mal so oder so ähnlich gestellt:

Ich lege ab und an als DJ alle paar Monate in einer Disco auf, sowie sehr unregelmäßig auch mal auf Hochzeiten. Bisher hielt ich es immer so, dass ich die Rechnungen bzw. DJ-Verträge bei der Einkommenssteuererklärung als Teil meiner freiberuflichen/selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt mitgeschickt und vorgelegt habe.

Ich bin nämlich dort bereits als freiberufl. Journalist gemeldet. Ich wollte mich nur mal erkundigen, ob ich das weiter so handhaben kann oder für die DJ-Tätigkeit z.B. ein eigenes Gewerbe anmelden muss? Weiß das jemand?

Vielen Dank für eure Hilfe/Mühen schon jetzt.

LG
musikzumm
 
Fraglich ist auch, ob DJ überhaupt ein Gewerbe ist oder als Kunst angesehen wird.
 
das ist nicht fraglich.

-> Gewerbe.

Wurde bereits des öfteren geklärt!
 
Herrschende Meinung ist kein Argument/ kann sich ändern. Es kommt halt immer bei der Frage, ob es ein Gewerbe ist, auf die Gesamtwürdigung der Umstände drauf an.
 

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