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musikzumm
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Liebes Forum,
kurz eine allgemeine Frage, wurde evtl wurde diese auch schon mal so oder so ähnlich gestellt:
Ich lege ab und an als DJ alle paar Monate in einer Disco auf, sowie sehr unregelmäßig auch mal auf Hochzeiten. Bisher hielt ich es immer so, dass ich die Rechnungen bzw. DJ-Verträge bei der Einkommenssteuererklärung als Teil meiner freiberuflichen/selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt mitgeschickt und vorgelegt habe.
Ich bin nämlich dort bereits als freiberufl. Journalist gemeldet. Ich wollte mich nur mal erkundigen, ob ich das weiter so handhaben kann oder für die DJ-Tätigkeit z.B. ein eigenes Gewerbe anmelden muss? Weiß das jemand?
Vielen Dank für eure Hilfe/Mühen schon jetzt.
LG
musikzumm
kurz eine allgemeine Frage, wurde evtl wurde diese auch schon mal so oder so ähnlich gestellt:
Ich lege ab und an als DJ alle paar Monate in einer Disco auf, sowie sehr unregelmäßig auch mal auf Hochzeiten. Bisher hielt ich es immer so, dass ich die Rechnungen bzw. DJ-Verträge bei der Einkommenssteuererklärung als Teil meiner freiberuflichen/selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt mitgeschickt und vorgelegt habe.
Ich bin nämlich dort bereits als freiberufl. Journalist gemeldet. Ich wollte mich nur mal erkundigen, ob ich das weiter so handhaben kann oder für die DJ-Tätigkeit z.B. ein eigenes Gewerbe anmelden muss? Weiß das jemand?
Vielen Dank für eure Hilfe/Mühen schon jetzt.
LG
musikzumm