DJ Playlists???

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mikron64

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Hallo,

ich wollte auf meine neue Shopseite auch eine Rubrik DJ-Playlists einfügen. Hier sollten immer aktuelle Playlists von bekannten DJ's stehen, damit meine Kunden nachschauen können was die "Großen" so spielen und eventl. danach ihre Plattenauswahl treffen können. ;)

Nun habe ich dazu 2 Fragen:

1. Kennt ihr noch irgendwelche Internetseiten, wo man ein paar Playlists von bekannten Dj's bekommt? :confused:

2. Was haltet ihr generell von dieser Idee??? :confused:
 
http://www.deutsche-dj-playlist.de/gkddp/?gk_sess=313a6602f36c16cff93b9a92eaecbf75&GKR=top100&GKEB=2
http://www.google.de/search?hl=de&biw=1278&q=dj+playlists&btnG=Suche&meta=

Sonst veröffentlichen viele Labels auf deren Seiten diverse DJ Playlists.

Soweit ich weiss, veröffentlicht Raveline monatlich die DJ Playlists, ob es im Internet auch erfolgt, weiss ich nicht.

Ich weiss nicht mal, ob man zu den Playlisten eine Genehmigung einholen muss, weil die DJs deren Playlisten oftmals exklusiv für Magazine oder Labels, Radiostationen etc. zur Veröffentlichung frei geben.

ciao ciao

Armando
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Linktipps.

Mit der Genehmigung hab ich mich auch schon gefragt. Bin mir da nicht ganz sicher, da ja auch zum Beispiel nach einem Dj-Set im Radio (z. Bsp. Sputnik) dann die Playlist im Netz steht. Glaub ich fast nicht dass man dafür ne Genehmigung braucht, vielleicht reicht auch einfach ne Quellenangabe.

Werd mich aber nochmal richtig schlau machen.

Was hälst du im allg. von dieser Idee. Denke, dass es Newbies dann etwas erleichtert ihren Style und ihre scheiben zu finden.
 
War auch nur als Hilfe für Newbies gedacht. Ich persönlich bevorzuge ja auch lieber kleinere Labels und möchte ja auch nicht unbedingt ne Scheibe spielen, die schon jeder "Große" bei jedem Set spielt.

Rechtlich muss natürlich alles sauber sein, versteht sich.
;)
 
mikron64 schrieb:
Denke, dass es Newbies dann etwas erleichtert ihren Style und ihre scheiben zu finden.
Newbies haben von diesen Playlisten sehr wenig, da die meisten Top-DJs Platten angeben, die es garnicht (mehr) im Laden zum kaufen gibt, oftmals Promomaterial, White Labels oder sehr schwer ranzukommen ist.

Die anderen Playlisten dienen oftmals, um bestimmte Labels zu pushen und sehr einseitig sind.

Da sind dann die Verkaufs-Charts diverser Recordshops schon hilfreicher, zur Orientierung für Newbies.

Anhand dieser deutschen Playlist Charts hast Du sicher schon gesehen, dass das meiste Material dort in Richtung Kommerz abzielt.

Zudem hängen in jedem (gut sortierten) Recordshop aktuelle Playlisten u. Playcharts aus, woran sich der Shopeinkäufer auch orientieren kann.

Wegen Genehmigung etc. musst Du nochmals recherchieren und nachfragen.

Die meisten Top DJs veröffentlichen ja ihre aktuellen Playlisten auf deren Seiten selbst bzw. auch über deren Labels.

Ich kann mich noch erinnern, als ich mit einer ausgedruckten Playlist in den Recordshop gegangen bin und der Verkäufer zu mir meinte: sorry, das meiste, was auf dieser Playlist steht, kann ich Dir garnicht besorgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hätte als "grosser" aber garantiert was dagegen wenn Du auf diese Art meinen Namen ausnutzt.

In den frühren Hr3-Clubnightzeiten mit Sven Väth, hat dieser ja nach einiger zeit seine Playlists der Sendung gar nicht mehr veröffntlich, sondern nur seine Top 10, da er nicht wollte dass die Leute seine Scheiben nachkaufe.
 
Da muss ich jetzt aber doch mal nachfragen: Inwiefern unterliegt eine Playlist dem Urheberrecht?

Einzelne Tracknamen kann ich doch jederzeit problemlos auf meiner Webseite nennen, ohne jegliche Genehmigung. DJ-Namen ebenfalls. Aber sobald ich das in eine bestimmte Reihenfolge bringe unterliegt es dem Urheberrecht?

Ist das bei Compilations oder DJ-Mixen genauso? Könnte ich verknackt werden, wenn ich den Mix eines berühmten DJ auf einer Party mit eigenen Platten nachmixe?
 
Diesbezüglich ist er nämlich ne clevere Business Hure.


Wären wir dass nicht alle gern :D

@ Marvis:

Ich denke der Ansatz ist folgender: Wenn auf einer Website die Playlist von DJ XYZ exklusiv veröffentlicht wird und monatlich aktualisiert und du dann auf deiner Website folgendes schreibst: "Wir haben die neue Playlist von DJ XYZ" könnte es zu Problemen kommen.
 
DDD schrieb:
Weil du sehr wahrscheinlich eine ganz spezielle zusammenstellung von einer
speziefischen Quelle kopierst.

Wie ist das, wenn ich das als Zitat kennzeichne?
Da gibt es doch soweit ich weiss Regelungen, dass ich in einem bestimmten Umfang zitieren darf, wenn ich es kennzeichne, oder?

Also alles nur aus Neugier, ich hab selber keine Webseite.

DDD schrieb:
Tracknamen ja - bei DJ Namen wäre ich mir nicht ganz so sicher.
Kommt immer darauf an.

Echt? Fragt deejay.de nach, wenn sie schreiben "already in the cases of sven väth, tiefschwarz, blabla.."? Glaube ich kaum.
 
Hallo,

kurz zum Urheberrecht:

Ein Urheberrecht kann nur auf eine "Geistesschöpfung", auch Werk(e) genannt, erhoben werden, eine Playlist ist keine solche.

Eine Playlist ist eine Aufstellung einer Geistesschöpfung (eines Werkes), also kann die Playlist selbst keine "Schöpfung" sein, da es sich um eine Niederlegung (in Schriftform) des "Werkes" handelt.

Ansonsten könnte jeder Schriftführer (z.b. Gericht, Geschäftsverhandlungen, Protokolle) sein Schreiben, welches nicht aus seinem Geiste stammt, als Urheber schützen lassen.

Wo gibt es denn so was?

Hoffe das hilft die Frage nach dem "Urheberrecht" zu klären.
 
DDD schrieb:
Sven wollte nämlich - das nur noch spezieller Kram gekauft wird.
Diesbezüglich ist er nämlich ne clevere Business Hure.
Hehe, WORD!

Nicht nur er, das machen viele DJs so, um diverse Labels zu unterstützen. Viele Labels zeigen sich da ja sehr erkenntlich, um auf eine Playlist zu kommen ;)
 
Obwohl sich eigentlich die (ehemals) HR3-Clubnight -> mittlerweile YouFM-Clubnight bestens zum Mitschneiden eignet.
Ist allerdings schon ziemlich lange ein begehrtes Format, um an gute Sets inklusive Playlists zu kommen... ;)

Nur mal so als kleiner Einwurf von mir.
 
DDD schrieb:
Quellenangaben entbinden prinzipiel nicht von der Plicht sich einen Auszug
genehmigen zu lassen.

Hm? Unter der Bedingung könnte kein Wissenschaftler vernünftig publizieren und journalistische Arbeit wäre auch extrem schwierig.
 
marvis schrieb:
Hm? Unter der Bedingung könnte kein Wissenschaftler vernünftig publizieren und journalistische Arbeit wäre auch extrem schwierig.
Journalistisch hole ich bei jeder Quelle immer vorab eine Genehmigung zur Veröffentlichung ein, damit ich rechtlich abgesichert bin.

Eine Playlist ist eben eine exklusive Zusammenstellung eines DJs, die es in der Form nur einmalig gibt.

Nachspielen ist sicher erlaubt, aber diese Playlisten, wenn sie exklusiv für Sender gemacht sind auf anderen Seiten zu veröffentlichen sehe ich da schon ein Problem darin.

Ich kann mal unseren schlauen Rechtsratgeber nachfragen, vielleicht hat er da klarere Aussagen darüber.
 
Um mal das Thema in eine etwa andere Bahn zu lenken, ich finde, dass Playlisten oftmals ziemlich durchsichtig sind. Oftmals werden eigene Releases (Remixes) gepusht, oder die Releases befreundeter Labels/Kuenstler. Das faellt mir besonders bei "mittleren" DJ-Groessen auf, denn die ganz Grossen haben das im Prinzip nicht noetig. Aber im Grunde genommen finde ich das ganz okay, denn wofuer verschicken denn die Labels Promos? Natuerlich nur, damit die Releases auf diese Playlisten kommen und dann ordentlich gekauft werden.

Ich persoenlich wuerde mir von einem Shop eher Playlisten von den verschiedenen Mitarbeitern wuenschen, denn denen ist es eigentlich ziemlich egal, ob sie jetzt Platte a oder Platte b aus ihren Bestaenden verkaufen. Ausserdem zeigt sich dadurch ein wenig das Gespuer des Shops fuer gute Tracks, etwas, was in meinen Augen wichtig fuer die Qualitaet des Ladens. Wenn die Angestellten Geschmack haben, dann hat's der Einkaeufer in der Regel erst recht.
Ausserdem macht es den Laden persoenlicher, eine Eigenschaft die ich im Internet doch manchmal etwas vermisse.

Cheerio
 
Ich persoenlich wuerde mir von einem Shop eher Playlisten von den verschiedenen Mitarbeitern wuenschen, denn denen ist es eigentlich ziemlich egal, ob sie jetzt Platte a oder Platte b aus ihren Bestaenden verkaufen. Ausserdem zeigt sich dadurch ein wenig das Gespuer des Shops fuer gute Tracks, etwas, was in meinen Augen wichtig fuer die Qualitaet des Ladens. Wenn die Angestellten Geschmack haben, dann hat's der Einkaeufer in der Regel erst recht.

Sehr schöne Idee
 

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