Auf Thema antworten

McDustin:

 

Sorry für die ganze Verwirrung, aber dann hattest Du Dich falsch ausgedrückt, ich das falsch verstanden und das ganze als falsche Darstellung gesehen.

 

Wegen den Branchen, stand bei Dir Genre, daher kam das zur Verwechslung.

Auch der erste Abschnitt war nicht so klar, wie Du es dann dargestellt hast.

 

Ein Anwalt ist für alle rechtlichen Belange und Beratungen zuständig, z.B. was Urheberrecht angeht oder die ganzen GEMA-Geschichten, Klage gegen Clubbesitzer wegen nicht bezahlter Gage etc..

Ein Notar ist für alle Ein- und Austragungen von Handelsregister über Testament bis zu Marken- und Namennsschutz zuständig.

 

In der Regel bekommt der Künstler zuerst Recht, der sich als erstes schützen lassen hat. Ausnahmen sind dabei, wenn der Künstler bereits im Repertoire der GEMA gemeldet ist, trotz Nichtregistrierung des Namens.

 

Ein anderer Fall auf unseren Künstlerportal zeigt vor wenigen Jahren, dass Sven Väth so naiv war und den Namen "Omen" in Verbindung mit Veranstaltungen und dem Ex-Club niemals schützen lassen hat. So hat sich ein Künstler diesen Namen schützen lassen und Sven Väth damit unterbinden können, weiterhin den Namen zu verwenden bzw. sonst eine Lizenz für die Benutzung dafür zu zahlen.

 

Ich selbst habe 2003 ein Anschreiben von einem Anwalt erhalten, der einen Künstler aus der Schweiz vertritt, der sich europaweit den Namen schützen lassen hat. Somit musste ich meinen Künstlernamen sofort ändern, auch wenn ich unabhängig davon mehrere Pseudonyme (projektbezogen) als Artist besitze.

 

Sicherlich wird auch ein Bekanntheistgrad eines DJs eine große Rolle spielen, vor Gericht den Prozess zu gewinnen (mit entsprechenden Referenz-Nachweisen), sollte ein anderer DJ gegen ihn klagen.

Aber davon werden hier im Forum wohl die wenigsten betroffen sein, ihren Bekanntheistgrad gegenüber der rechtlichen Seite nachweisen zu können.

 

Daher empfehle ich immer vorher zu googlen oder in der www.thedjlist.com mal nachzuschauen, ob es einen DJ mit diesem Namen schon gibt.

 

Am einfachsten sind natürlich meist die Realnamen, die auch im Pass verewigt sind oder nur Abkürzungen davon genommen werden.

 

 

 

Ich habe übrigens nen prima aktuellen Beitrag im Internet gefunden, der genau zum Thema Markenrecht aufzeigt, wie schnell man zu einer Klage kommen kann, auch branchenunabhängig:

 

 

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19698/1.html

 

 

 

ciao ciao

 

Armando


Nenne ein Land, in dem man Deutsch spricht – außer "Deutschland".
Zurück
Oben