DJ Gigs - Rechnungen - Verträge - Finanzamt

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Leary

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Frankfurt am Main
Hallo an Euch!

ich habe folgende Frage an die erfahrenen hier, die sich schon länger im Dschungel des Musikbusiness auskennen.

Ich bin nun seit 4 Jahren aktiver DJ und kann in diesem Jahr besonders viele Erfolge für mich verbuchen was das auflegen vor Publikum und in Clubs angeht. Um mich gegen unseriöse Angebote zu schützen habe ich mir auch einen Booking Vertrag erstellt der mich gegen alles absichert was auf einem Gig passieren kann. Dementsprechend stelle ich nun den Clubs Rechnungen für meine Leistungen, was nun völlig normal ist.

Meine Frage nun: Darf ich das als Privatperson? Ordentliche Rechnungen ausstellen, wenn ich am Jahresendausgleich die ausgewiesene Mwst. ans Finanzamt überweise? oder muss ich ein Gewerbe anmelden, was in einem Ein-Mann Betrieb (ich verbuche mich selbst und kümmere mich selbst um meine Gigs, um weitestgehend unabhängig zu sein) keinen oder wenig Sinn macht?

Mir gehts nur darum, das ich grösstmöglich offiziell arbeiten möchte, ohne gleich ein Gewerbe anmelden zu müssen.

Ich hoffe Ihr könnt mir hier infos geben.
 
Sofern folgende Kriterien (abgeleitet aus §15 (2) EStG) auf Dich zutreffen, kann man grundsätzlich von der Ausübung einer (anmeldepflichtigen) gewerblichen Tätigkeit ausgehen:

1. Selbständigkeit (Handeln auf eigene Verantwortung, Gefahr, Rechnung)
2. Nachhaltigkeit (dauerhafte Tätigkeit, die nicht nach ein paar Monaten wieder eingestellt wird)
3. Absicht der Gewinnerzielung (Also das Ziel, damit mehr einzunehmen als ausgegeben wird)
4. Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr (z. B. durch Werbung mit Karten, Flyern, Promotion oder Internetauftritte)

Zu 1: Die Selbständigkeit wird in der Regel nicht anerkannt, wenn Du hauptsächlich nur für einen Kunden tätig bist. In diesem Fall wird angenommen, dass dieser Kunde Dir gegenüber Weisungsbefugnis hat und Deine Tätigkeit zur Scheinselbständigkeit erklärt. Der Kunde wird dann zum Arbeitgeber mit allen daraus entstehenden Konsequenzen und muss ggf. Lohnsteuer und Sozialversicherung für Dich nachentrichten.

Zu 2 und 3: Ist die Nachhaltigkeit und die Gewinnerzielung nicht gegeben - sprich: Du meldest regelmäßig Verluste an, dann kann das Finanzamt Deine Tätigkeit zur Liebhaberei erklären und die angemeldeten Verluste annullieren. Die dafür erstatteten Steuern werden in dem Fall auch für bereits abgerechnete Jahre rückwirkend zurückgefordert.

Zum Thema Umsatzsteuer: Sobald Du Dein Gewerbe angemeldet hast, wird sich das Finanzamt mit einem Fragebogen an Dich wenden und nachfragen, wie hoch Dein voraussichtlicher Jahresumsatz sein wird. In Abhängigkeit von Deiner Antwort kannst Du in Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Rechnungen anderer Unternehmer, die Umsatzsteuer enthalten, kannst Du wiederum verwenden, um die von Dir zu bezahlende Umsatzsteuer zu mindern.
Als sog. Kleinunternehmer nach §19 UStG kannst Du Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, darfst aber dann im Gegenzug auch nicht mehr die ausgewiesene Umsatzsteuer, die Dir in Rechnung gestellt wurde, beim Finanzamt einfordern.

Alles in allem kein gerade einfaches Thema - ein Beratungsgespräch beim Steuerberater sollte für Dich kein Problem darstellen, verdienst anscheinend ja genug. ;)
 
Bis zu 400 Euro monatlich bzw. 4.800 Euro im Jahr darfst Du das als Privatperson mit Deiner privaten Steuernummer (muss ja seit wenigen Jahren auf der Rechnung mit angegeben werden, wie auch die UID Nummer) verrechnen.

Auf der privaten Rechnung sollten neben der vereinbarten Gage auch die Nebenkosten aufgelistet sein, wie Übernachtung, Taxi, Flug, Zug, was auch immer, wenn der Auftraggeber das nicht selbst bezahlt oder für Dich in Zahlung gibt.

Alles, was darüber hinausgeht, muss gewerblich laufen.

Dazu empfehle ich aber dann einen Steuerberater, die immer gute Tips u. Tricks auf Lager haben.

Als Privatperson kannst Du keine Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Taxi, Equipment, Platten etc. steuerlich absetzen.

ciao ciao

Armando
 
Johnny schrieb:
Zum Thema Umsatzsteuer: Sobald Du Dein Gewerbe angemeldet hast, wird sich das Finanzamt mit einem Fragebogen an Dich wenden und nachfragen, wie hoch Dein voraussichtlicher Jahresumsatz sein wird. In Abhängigkeit von Deiner Antwort kannst Du in Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Rechnungen anderer Unternehmer, die Umsatzsteuer enthalten, kannst Du wiederum verwenden, um die von Dir zu bezahlende Umsatzsteuer zu mindern.
Als sog. Kleinunternehmer nach §19 UStG kannst Du Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, darfst aber dann im Gegenzug auch nicht mehr die ausgewiesene Umsatzsteuer, die Dir in Rechnung gestellt wurde, beim Finanzamt einfordern.


Ob Du Rechnungen mit oder ohne USt schreiben darfst, das fragt Dich das Finanzamt kurz nach dem Antrag auf Dein Gewerbe.
Der Finanzbeamte legt das sofort fest.

Ich habe beispielsweise die Variante mit der USt auf Rechnungen und muß jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
 
Ich nehme mal an, daß sich der Discobetreiber etc die "Vorsteuer" ziehen will.

Dabei mußt Du auch eine Umsatzsteuer ID haben, ein Vollgewerbe also nicht nur ein Kleingewerbe.

Sonst darfst Du Deine Rechnungen nur "incl. MWST" auststellen. Wenn der Kunde dann die Vorsteuer trotzdem abzieht, geht das nicht.

Wenn Du als Arbeitnehmer auf Steuerkarte arbeitest, kannst Du das Einkommen aus Selbständigkeit über Deine Steuer-Nr. abrechnen.

Dazu reicht die Anlage GSE des Finanzamts
 
kric11 schrieb:
Sonst darfst Du Deine Rechnungen nur "incl. MWST" auststellen. Wenn der Kunde dann die Vorsteuer trotzdem abzieht, geht das nicht.

Die Aussage ist leider falsch. Bei einem Kleingewerbe darf von irgendeiner enthaltenen Steuer nichts auf der Rechnung stehen.

Dort steht nur ein Endbetrag und sonst nichts.

Die Info habe ich direkt von meinem zuständigen Finanzbeamten. Der zweite Mitarbeiter, der sich ebenfalls im Raum befand, hat dieses ebenso bestätigt.
 
kric11 schrieb:
Ich nehme mal an, daß sich der Discobetreiber etc die "Vorsteuer" ziehen will.

Dabei mußt Du auch eine Umsatzsteuer ID haben, ein Vollgewerbe also nicht nur ein Kleingewerbe.

Die Umsatzsteuer-ID ist übrigens nicht zwingend erforderlich, sondern wird auf Antrag erteilt und dient unter anderem dazu, Umsatzsteuer aus dem Gemeinschaftsgebiet der EU erstattet zu bekommen.

Und einem Discobetreiber ist es in der Regel egal, ob er eine Rechnung über 300,- von einem Kleingewerbler oder eine über 300 zzgl. 16% => 348,- von einem USt-Schreiber erhält...
 
Zuletzt bearbeitet:
erstmal danke für die ganzen tipps.

andersrum gefragt: wie würdet ihr euch verhalten, bzw verhaltet ihr euch schon?

ich bin arbeitnehmer auf Lohnsteuerkarte und nehme gelegentlich eine gigs war, die sich um die grössenordnung unter 100€. So ein gig hab ich vielleicht 1-2 mal im monat.

Was soll ich da machen?
 
Leary schrieb:
erstmal danke für die ganzen tipps.

andersrum gefragt: wie würdet ihr euch verhalten, bzw verhaltet ihr euch schon?

ich bin arbeitnehmer auf Lohnsteuerkarte und nehme gelegentlich eine gigs war, die sich um die grössenordnung unter 100€. So ein gig hab ich vielleicht 1-2 mal im monat.

Was soll ich da machen?

12 x ~ 150 => ca. € 1800 Umsatz im Jahr. Gewerbe anmelden und einen Termin beim Steuerberater klar machen, damit der Dir verbindlich sagen kann, worauf Du künftig achten musst. Er wird im Hinblick auf Deine persönliche Lebenssituation die qualifizierteste Aussage treffen können, inwiefern Klein- oder Normalgewerbe für Dich in Frage kommen (in meinen Augen kann hier Kleingewerbe durchaus Sinn machen).
 
Leary schrieb:
ich bin arbeitnehmer auf Lohnsteuerkarte und nehme gelegentlich eine gigs war, die sich um die grössenordnung unter 100€. So ein gig hab ich vielleicht 1-2 mal im monat.

Wichtig ist, daß Du Deinen jetzigen Arbeitgeber um Erlaubnis fragst und ihn informierst, daß Du ein Gewerbe anmeldest.

Die Arbeitgeber prüfen dann, ob Deine Nebentätigkeit mit der Haupttätigkeit in Konflikt gerät.

Jedenfalls war es bei mir so.
 
Ich sage ja auch nur, daß man die MWST nicht ausweisen darf, natürlich Betrag incl. MWST :p

Da das regelmäßig erfolgt, sollte schon das Gewerbe angemeldet werden.

Ich finde es besser, auch bei Investitionen für PA, Licht die Vorsteuer ziehen zu können, deshalb habe ich auch eine UST ID nebst Vollgewerbe.
 
kric11 schrieb:
Ich sage ja auch nur, daß man die MWST nicht ausweisen darf, natürlich Betrag incl. MWST :p

Es darf aber nicht auf der Rechnung stehen "Endbetrag incl. MwSt". Das ist halt lt. Auskunft vom Finanzamt bei einem Kleingewerbe nicht erlaubt.

Wenn dort nur ein Endbetrag ohne irgendwelche Steuerzusätze steht, dann ist es ok.
 
kric11 schrieb:
...Betrag incl. MWST...

"incl." suggeriert automatisch, dass in dem Betrag Umsatzsteuer enthalten ist. De facto enthält der Umsatz der Kleingewerbler nach §19 UStG eben gar keine Umsatzsteuer. Somit ist dieser Zusatz also gelinde gesagt Schwachsinn und führt im Zweifelsfall dazu, dass derjenige, der solche Rechnungen ausstellt, dazu verpflichtet wird, den ausgewiesenen Betrag im Nachhinein zu versteuern.
 

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