DJ-DUO: Einzelgewerbe oder GBR?

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Gast40261

Guest
Hey Zusammen,
zusammen mit einem Kollegen lege ich nun öfters als DJ-DUO in Clubs/Discos etc. auf, das ganze wird langsam so groß, dass wir um ein Gewerbe nun nicht mehr drum-drum kommen.

Jetzt stellt sich die Frage, welche Form von Gewerbe wir anstreben sollten.
Nach einigen Recherchen sind nun zwei Formen über geblieben.

Einmal das ganz normale Einzelgewerbe sowie eine GBR.
Wir wollen ohne MWST arbeiten - und das ganze so leicht wie eben möglich halten. Welche Gewerbeform wird für uns die bessere sein?

Reicht für jeden ein Einzelgewerbe und der Betrag vom Gig wird dann einfach durch zweit geteilt, oder haben wir mit einer GBR einfach viele weitere Vorteile?

Würde mich über Antworten freuen - der ein oder andere wird ja mit Sicherheit ebenfalls vor diesem Problem gestanden haben.

Vielen Dank im Voraus!
Sven
 
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Einmal das ganz normale Einzelgewerbe sowie eine GBR.
Wir wollen ohne MWST arbeiten - und das ganze so leicht wie eben möglich halten. Welche Gewerbeform wird für uns die bessere sein?

Reicht für jeden ein Einzelgewerbe und der Betrag vom Gig wird dann einfach durch zweit geteilt, oder haben wir mit einer GBR einfach viele weitere Vorteile?

Hi Sven!
Welche Gewerbeform ihr wählt ist euch überlassen!
Wenn ihr "dauerhaft vertauensvoll" zusammenarbeiten wollt (und könnt) dann ist 'ne GbR sicher nicht schlecht, da z.B. die Haftung auf die Partner aufgeteilt wird. Je nach geschlossenem Gesellschaftervertrag 50/50,60/40, wie auch immer.

Weitere riesige Vorteile sind mir jetzt nicht gross bekannt (ausser vielleicht höhere Kreditwürdigkeit bei Banken o.ä.)

Der bestechende Nachteil ist einfach nur der Papierkrieg bei Auflösung einer GbR (hab ich hinter mir, ich weiss wovon ich rede...:rolleyes:).

Will meinen, sobald ihr euch als "DJ-Team" trennt müsst ihr:
  • GbR-Vermögen aufteilen
  • Gesellschaft bei FA auflösen (kannst nicht aus GbR Einzelunternehmen machen)
  • Anlagevermögen (PA/Licht whatever) aufteilen
  • ...
  • ...
  • ...

Gibt sicher viele Punkte, mir fällt grad nix dazu ein, ich habs verdrängt...:cool:

Bezüglich Kleinunternehmerregelung:
als GbR werdet Ihr zusammen veranlagt, d.h. das erwirtschaftete Vermögen wird direkt (als ein Betrag) der Steuer unterzogen.
Als Einzelunternehmer teilt ihr das Erwirtschaftete durch 2, jeder versteuert seinen Umsatz selber.
Ergo: der steuerbare Umsatz wird durch 2 geteilt, somit könntet ihr innerhalb der Kleinunternehmerregelung nach Adam Riese doppelt soviel Kohle scheffeln wie als GbR.

think about it...
 

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