DJ 14 für veranschtaltungen nicht für disco geht das ??

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DJ mpw

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So ich bin 14 .bei den 40geburstag meines vaters mache ich dj den feiheit er in ein gemeinschaftshaus, das gehort ein kumpel von und der kumpel ist ja an sein geb auch dabei dann hort er sich das an wie ich auflage(ich weiß das ich auf legen kann habe auch schon mal auf ne kanevals veranschtaltungen aufgelegt weil der dj betroken wahr) und wenn ihn das gefält kann ich dann den DJ auf seine veranschtaltungen machen, und er "gibt mich weider"wenn jemand die hüte mietet und ein DJ braucht nunja aber sind das rechtlich aus daff ich bei sowas den dj machen??
und wie seht das mit gema aus oder wie das heißt??

ps zur rechtschreibung ich bin Legastenieger
 
alles kein Problem! Bloß lass dein Mikro zuhause, denn wenn du genauso sprichst wie du schreibst, dann wird das ein heiterer Abend für alle Beteiligten. Bloß für dich nicht:D

hatte den letzten satz nicht gelesen... nimms nicht persönlich
 
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alles kein Problem

würd ich jetzt so nicht sagen.... spätestens wenn er Geld dafür kriegen soll wirds nichtmehr ganz so leicht... und wenn Veranstaltungen etwas länger dauern... gibt zu dem Thema aber mehrere Threads (die ganzen Ü-18-DJ-Geschichten), würde an deiner Stelle mal ein wenig dort nachlesen
 
So wie ich ihn werstaden habe soll ich woll ein bischen kolle bekommen um mein taschengelt zu werbessern
 
ja aber das ist nicht das thema
 
So ich bin 14 .bei den 40geburstag meines vaters mache ich dj den feiheit er in ein gemeinschaftshaus, das gehort ein kumpel von und der kumpel ist ja an sein geb auch dabei dann hort er sich das an wie ich auflage(ich weiß das ich auf legen kann habe auch schon mal auf ne kanevals veranschtaltungen aufgelegt weil der dj betroken wahr) und wenn ihn das gefält kann ich dann den DJ auf seine veranschtaltungen machen, und er "gibt mich weider"wenn jemand die hüte mietet und ein DJ braucht nunja aber sind das rechtlich aus daff ich bei sowas den dj machen??
und wie seht das mit gema aus oder wie das heißt??

ps zur rechtschreibung ich bin Legastenieger

ja aber das ist nicht das thema


richtig sorry:eek:
 
Benutz die Suchfunktion und bemüh dich dort bei der Rechtschreibung, bissl Konzentration und nochmal alles checken, notfalls Wörterbuch, dann findeste auch die Threads wo das Thema schon mehrmals besprochen wurde
 
legasthenie ist nicht analphabetismus...

Ne. aber Lese & Rechtschreibschwäche ;)

BTW

Mit 14? hmm .. ist in D hart geregelt. Du darfst höchstens 4 Stunden in der Woche (nicht zusammenhängend) arbeiten und keine körperlich oder geistig anstrengende Arbeit durchführen. Desweiteren wirst du ein Problem mit den Zeiten in den (meist) Abendstunden haben. Wenns mal Nachmittags ist und du ein kleines "Taschengeld" dafür bekommst, ist es soweit ok.
 
Desweiteren wirst du ein Problem mit den Zeiten in den (meist) Abendstunden haben.

Das ganze Soll doch bei dem Geburtstag seines Vaters stattfinden, also ist seine Erziehungsberechtigte Person dabei. (Wenn nicht noch Mutter dazu)

Also wird das ganze doch wohl kein Problem darstellen, denk ich.

Und mit dem Geld: Wieso lässt du es dir nicht einfach als "Taschengeld" austellen ? Denn das darfst du ja bekommen.

So würde ich es jedenfalls machen, wenn ich in deinem Alter währe :)
 
Ne. aber Lese & Rechtschreibschwäche ;)

BTW

Mit 14? hmm .. ist in D hart geregelt. Du darfst höchstens 4 Stunden in der Woche (nicht zusammenhängend) arbeiten und keine körperlich oder geistig anstrengende Arbeit durchführen. Desweiteren wirst du ein Problem mit den Zeiten in den (meist) Abendstunden haben. Wenns mal Nachmittags ist und du ein kleines "Taschengeld" dafür bekommst, ist es soweit ok.



mein 1000er Beitrag dafür - na ja......


@vnna

deine Aussage stimmt leider nicht !!

Mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten, einem Antrag beim Jugendamt in Verbindung eines Attest (vom Arzt), kann jederzeit eine Verlängerung oder Arbeitsstunden in der Nacht genehmigt werden. Das geht Hand in Hand - hat man das Attest stellt sich das Amt meist nicht dagegen.....

Auch kann man täglich arbeiten - es müssen aber geregelte Pausen und eine Maximale Arbeitszeit eingehalten werden - das ganze darf natürlich nur im Interesse des Minderjährigen sein.

Ergo: ja du darfst Musik machen (auch Nachts), wenn du alles oben genannte in Betracht ziehst,

A B E R: das ganze funktioniert nicht bei einer Privatveranstaltung - da kannst du dich austoben (wenn es in der Familie bleibt) / Geld ist kein Problem - nimm es als "Geschenk" ohne das du etwas schriftliches hinterlässt. Das dürftest du sowieso nicht - da nur eingeschränkt Geschäftsfähig bist (Taschengeldbasis). Deine Eltern müssen am Ende gerade stehen, wenn was passiert (Aufsichtspflicht).

Willst du Gewerblich agieren: musst du Amt/Schule/Arzt auf deiner Seite haben - sonst machen sich deine Eltern strafbar !!!!

wo kein Kläger - da kein Richter..........


VORSICHT: wenn der Hüttenbesitzer mit dir als DJ wirbt und dich auch weitervermitteln will - ist das nicht zulässig. ER kann keinen Minderjährigen für eine Geschäftsbeziehung empfehlen - allerdings als Künstler kann er dich empfehlen, da ist es nämlich egal wie alt du bist. Bist du als Künstler unterwegs (ausser Privat) siehe meine ersten Zeilen - ist die Genehmigung des Amtes vorhanden (beantragen deine Eltern / ist eigentlich easy (bei Filmarbeiten)) geht das - hört das Amt aber DJ wird es eng....darauf sind die nicht gut zu sprechen und werden wohl nur eine Genehmigung für 2-3 Stunden ausprechen und die nur bis Max 22:00 h. Alles weitere würde sich ergeben, wenn du nachweisen kannst das ein öffentliches Interesse an deine Arbeit als Künstler besteht - dann MUSST du aber den Weg der Gewerbeanmeldung gehen (damit eine Vertragsform zustande kommt).
Oder: du bist in einer Künstleragentur - die kann für dich in c/o Rechnung stellen - sehr weiter Weg.......

Hoffe das hat geholfen - mein 1000er Beitrag
 
Zuletzt bearbeitet:
Benutz die Suchfunktion und bemüh dich dort bei der Rechtschreibung, bissl Konzentration und nochmal alles checken, notfalls Wörterbuch, dann findeste auch die Threads wo das Thema schon mehrmals besprochen wurde

Zitat von PlusMinusNull
Das is nicht dein ernst oder? das gibts noch im jahr 2008

und ich hätte nicht gedacht dass im Jahr 2008 jemand nicht weiß, dass Legasthenie Lese und Rechtschreibschwäche bedeutet, für die man selbst nichts kann, und dass das weder Grund für blöde Scherze ist, noch Anlass zu Ratschlägen wie :"gib dir mühe mit der Rechtschreibung" gibt.
 
und ich hätte nicht gedacht dass im Jahr 2008 jemand nicht weiß, dass Legasthenie Lese und Rechtschreibschwäche bedeutet, für die man selbst nichts kann, und dass das weder Grund für blöde Scherze ist, noch Anlass zu Ratschlägen wie :"gib dir mühe mit der Rechtschreibung" gibt.
Zustimmung bis zum letzten Abschnitt, für sowas gibt es nen Rechtschreib-plug-in ...und Mühe geben sollte man sich immer.
 
Also so lange der Vater dabei ist, sollte es doch kaum probleme geben oder?!
Erst wenn er alleine auf einer Veranstaltung auflegt, wo kein erziehungsbrechtigter vor ort ist, könnte es kritisch werden.

Ich sollte auch mal auf einer Abi-Party auflegen, damals war ich noch 17 und deshalb ging es leider nicht...

Cheers

edit: hatte die zweite seite übersehen, wurd ja alles schon genannt...
 
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