Ne. aber Lese & Rechtschreibschwäche
BTW
Mit 14? hmm .. ist in D hart geregelt. Du darfst höchstens 4 Stunden in der Woche (nicht zusammenhängend) arbeiten und keine körperlich oder geistig anstrengende Arbeit durchführen. Desweiteren wirst du ein Problem mit den Zeiten in den (meist) Abendstunden haben. Wenns mal Nachmittags ist und du ein kleines "Taschengeld" dafür bekommst, ist es soweit ok.
mein 1000er Beitrag dafür - na ja......
@vnna
deine Aussage stimmt leider nicht !!
Mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten, einem Antrag beim Jugendamt in Verbindung eines Attest (vom Arzt), kann jederzeit eine Verlängerung oder Arbeitsstunden in der Nacht genehmigt werden. Das geht Hand in Hand - hat man das Attest stellt sich das Amt meist nicht dagegen.....
Auch kann man täglich arbeiten - es müssen aber geregelte Pausen und eine Maximale Arbeitszeit eingehalten werden - das ganze darf natürlich nur im Interesse des Minderjährigen sein.
Ergo: ja du darfst Musik machen (auch Nachts), wenn du alles oben genannte in Betracht ziehst,
A B E R: das ganze funktioniert nicht bei einer Privatveranstaltung - da kannst du dich austoben (wenn es in der Familie bleibt) / Geld ist kein Problem - nimm es als "Geschenk" ohne das du etwas schriftliches hinterlässt. Das dürftest du sowieso nicht - da nur eingeschränkt Geschäftsfähig bist (Taschengeldbasis). Deine Eltern müssen am Ende gerade stehen, wenn was passiert (Aufsichtspflicht).
Willst du Gewerblich agieren: musst du Amt/Schule/Arzt auf deiner Seite haben - sonst machen sich deine Eltern strafbar !!!!
wo kein Kläger - da kein Richter..........
VORSICHT: wenn der Hüttenbesitzer mit dir als DJ wirbt und dich auch weitervermitteln will - ist das nicht zulässig. ER kann keinen Minderjährigen für eine Geschäftsbeziehung empfehlen - allerdings als Künstler kann er dich empfehlen, da ist es nämlich egal wie alt du bist. Bist du als Künstler unterwegs (ausser Privat) siehe meine ersten Zeilen - ist die Genehmigung des Amtes vorhanden (beantragen deine Eltern / ist eigentlich easy (bei Filmarbeiten)) geht das - hört das Amt aber DJ wird es eng....darauf sind die nicht gut zu sprechen und werden wohl nur eine Genehmigung für 2-3 Stunden ausprechen und die nur bis Max 22:00 h. Alles weitere würde sich ergeben, wenn du nachweisen kannst das ein öffentliches Interesse an deine Arbeit als Künstler besteht - dann MUSST du aber den Weg der Gewerbeanmeldung gehen (damit eine Vertragsform zustande kommt).
Oder: du bist in einer Künstleragentur - die kann für dich in c/o Rechnung stellen - sehr weiter Weg.......
Hoffe das hat geholfen - mein 1000er Beitrag