Die wichtigsten Schritte zum Plattenvertrag - auf was muss ich achten

Mando

bin mal zigaretten holen
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Ich weiss nicht, ob schon jemand dieses Thema gepostet hat, hier aber mal aus meiner Erfahrung (habe 7 Jahre im internat. Musikeinkauf gearbeitet), auf was man bei einer Label-Bewerbung alles achten sollte:


1. Bin ich schon soweit?
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Sind Deine Tracks bereits so ausgereift, dass Du sie mit professionellen Acts auf dem Markt vergleichen kannst?

Sind Freunde und Musikerkollegen bzw. Profis auch von Deinen Tracks begeistert und finden sie professionell?

Würdest Du Deine Tracks im Recordladen kaufen und könntest diese auch im Club ohne ein mieses Gefühl zu haben, hören?

Sind Deine Tracks so einzigartig, dass Du Dich von anderen Leuten abhebst bzw. einen Charakter hinterlässt?

Hast Du soviel Innovation, Kreativität und vor allem Euphorie, auch mehrere gute Tracks künftig auf die Beine zu stellen und nicht nur "Glückstreffer" zu landen.
Hast Du das Durchsetzungsvermögen und vor allem das Selbstbewusstsein, Dich zu behaupten?


Falls diese Fragen mit JA beantwortet wurden:


2. Welches Label wähle ich?
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Erstmal musst Du herausfinden, welche Labels ähnliche Stile wie Deiner Musik präsentieren.
Dazu nimmst Du einfach Acts, die Dir sehr ähnlich sind.
www.discogs.com dient zur Orientierung, welcher Act auf welchen Labels released hat.

Du kannst auch alternativ zu Deinem Recordshop um die Ecke gehen und dort einfach mal anfragen, welche Labels die Verkäufer Deine Musik empfehlen könnten, da diese ja wöchentlich auf dem neuesten Stand gerichtet sind.

Bevor Du überhaupt ein Label anschreibst, dass Du garnicht näher kennst, ist es besser, sich vorher erstmal auf deren Homepage zu informieren und deren Releases durchzuhören, was dieses Label präsentiert und ob Du Dich damit als Künstler mit dem Label identifizieren kannst.

Ziehe Kleinlabels den Majorlabels vor, da die großen Plattenfirmen meist nur Acts unter Vertrag nehmen, die bereits schon Referenzen auf anderen Labels haben.
(renomierte) Kleinlabels haben zudem engeren Kontakt zu ihren Künstlern und einen besseren Service.


3. Wie kontaktiere ich richtig ein Label
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Versuche per Email oder telefonisch den Ansprechpartner für A&R herauszufinden und stelle eine freundliche Anfrage, dass Du gerne eine Demo zusenden möchtest, wer da für Dich zuständig ist.

Blinde Zusendungen von MP3 per Mail (mit Linkangaben etc.) oder ohne Vorankündigung per Post landen meist sehr schnell im Mülleimer und werden nicht beachtet.

Alternativ kannst Du natürlich auch "Release-Parties" besuchen und dort direkt Deine Demos abgeben und Dich kurz vorstellen.

Das geht natürlich auch an DJs, die selbst Labelbesitzer sind und in Deiner Stadt nen Gig haben.

wichtig!
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Informiere Dich vorab bei einem unbekannten Label über deren Referenzen (Release, Acts, Kritiken etc.), Vertriebswege (international überall zu kaufen?) und Verkaufszahlen, ob es sich überhaupt lohnt, dort als Act vertreten zu sein.

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die wichtigsten weltweiten Vertriebe in Deutschland, im elektronischen Bereich für Kleinlabels:
Intergroove, PP Sales Force / Public Propaganda, Word and Sound, Groove Attack, Kompakt, Neuton, Discomania
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4. Infomappe zusammenstellen
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In die Infomappe sollte folgendes rein:

AUDIO CD mit 3 Deiner besten Tracks, die auf das Label zutreffen könnten. (Bitte nicht mehr Tracks drauf, da die Geduld u. Zeit der A&R Leute auch nur begrenzt ist)

wichtig!
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Die Tracks sollten vorab schon so gut abgemischt werden, dass das Endmastering nur noch erforderlich ist. (im Notfall von Masteringfirmen vorab abmischen lassen bzw. gleich fertig mastern lassen)
Nicht hörbare Ergebnisse landen ebenso sehr schnell in den Müll!


Wenn das Label Interesse zeigt, werden sie von Dir automatisch mehr Material anfordern.

Auch wenn ein Label erstmal Interesse zeigt, heisst das noch lange nicht, dass Du einen Vertrag bekommst, da solche Vorentscheidungen sich über mehrere Monate und manchmal gar länger hinziehen können.

Ein kurzes Anschreiben, wie vorab besprochen oder per Email vereinbart. Daraus sollte hervorgehen, warum man sich eine Zusammenarbeit genau mit diesem Label vorgestellt hat.

Ein kurzes Infoschreiben über Dich, ohne großes Blabla und Schnickschack drumherum. Kurz, knapp, informativ und übersichtlich sollte das Schreiben sein.
Nur Referenzen angeben, die auch aussagekräftig sind und keine No Name Locations / Gigs, die sowieso niemand kennt. Wenn keine Referenzen da sind, bitte auch keine angeben oder erfinden!

Ein professionelles Foto beilegen, kann auch ein Fotodruck sein.
(Heute kann man mit Digicams schon sehr professionelle Ergebnisse erreichen - evtl. Freunde fragen oder Hobbyfotografen)

Auf CD, Anschreiben, Infobrief, Foto überall Deine Adresse, Telefonnummer und Email hinterlassen.

Die Mappe sollte übersichtlich und professionell aussehen und nicht als windige "Beilage" dienen.


5. Das Vorsprechen beim A&R
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Meist geben Labels innerhalb 14 Tagen Bescheid, ob sie Interesse an Deiner Musik haben bzw. eine entsprechende Absage mitteilen.

Sollte dies nicht geschehen, einfach nach 2 Wochen kurz per Email oder telefonisch nachfragen.

Oftmals werden die Acts direkt zu den Labelzentralen geordert, um ein näheres Gespräch über Vertrag etc. zu führen. Es gibt zumal Einzellizenzvereinbungen (wenn nur erstmal eine Maxi-Vinyl geplant ist), Albumvertrag für ein komplettes Album oder ein Exklusiv-Vertrag, um den Künstler an das Label zu binden (passiert meist nur bei sehr erfolgreichen Acts bzw. nach erfolgreichen Releasen)

Alternativ senden auch manche Labels den entsprechenden Vertrag per Post zu.


wichtig!
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Sollte sich ein erfolgreiches Gespräch bei einer Plattenfirma bzw. mit einem A&R ergeben, lasst Euch alle abgesprochenen Vereinbarungen auch schriftlich im Vertrag niederlegen.
Viele A&R Leute nutzen das Unwissen von Neulingen in der Branche aus und schmieren ihnen mit diversen Leerversprechungen einfach den Honig um den Mund, um die Euphorie zu steigern.


6. Überprüfung des Vertrages
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Falls es soweit gekommen ist, das man einen Vertrag angeboten bekommen hat, sollte man ihn auf keinen Fall sofort unterschreiben (auch bei keinem persönlichen Vorsprechen bei der Plattenfirma, die natürlich darauf drängen)

Nun sollte man sich schnellstmöglich einen Medienanwalt in seiner Gegend aufsuchen und über eine Pauschale den Plattenvertrag kurz überprüfen zu lassen, um etwaige unschlüssige Punkte ausbessern zu lassen, um rechtlich abgesichert zu sein.

Eine rechtliche, (kostenlose!) telefonische Beratung seitens der GEMA kann auch schon vorab Unklarheiten aus dem Weg räumen. www.gema.de


Grundsätzlich gilt:
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Im Vertrag sollte vereinbart sein, das alle Kosten die Plattenfirma übernimmt, ebenso die GEMA Anmeldung und alle rechtlichen Folgen daraus, wofür das Label selbst haften muss.
Sind irgendwelche Selbstkosten aufgelistet, sofort kritisch sein und nachfragen!
Der Artist selbst muss eindeutig als Urheber/Komponist/Texter/Artist bei der GEMA gemeldet werden (es gibt bis zu 14 verschiedene Copyright-Verteilungen).
Das Label trägt lediglich die Lizenz-, Vertriebsrechte und Copyright- und Masteringrechte zur genannten Zeit im Vertrag zur Veröffentlichung und Weiterverbreitung.
Bei renomierten Plattenfirmen wird meist ein Kostenvorschuß angeboten.


7. Plattenvertrag unterschreiben
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Wenn die rechtliche Seite von einem Anwalt oder ähnlicher Institution überprüft wurde, kann man unbescholten den Vertrag unterschreiben lassen bzw. ihn vorher nochmals umschreiben lassen, wenn noch offene Punkte gegeben sind.



Ich hoffe, ich hab jetzt die wichtigsten Punkte mal aufgezählt, wie sowas normalerweise von statten geht.

Ausnahmen gibt es bei den Labels immer wieder, die abweichend von den oben genannten Punkten sind, jedoch sollte man sich im Allgemeinen an diese Richtlinien halten.

Diese Ratschläge beruhen lediglich als Tips auf privater Basis und besitzen somit auch keinerlei rechtlichen Status.


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Zuletzt bearbeitet:
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empfehlenswerte Literatur:
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Musikrecht. Die häufigsten Fragen des Musikgeschäfts - Die Antworten
von Barbara Berndorff, Gunnar Berndorff, Knut Eigler

Gebundene Ausgabe - 256 Seiten - Ppv Medien
Erscheinungsdatum: 2004
ISBN: 3932275233
Andere Ausgaben: Gebundene Ausgabe


Kurzbeschreibung
Über 70 Antworten auf Fragen zu: GEMA und GVL - Sampling und MP3 - Urheberrecht und Steuer - Plattenfirma und Musikverlag. Die Berliner Rechtsanwälte Barbara Berndorff, Gunnar Berndorff und Knut Eigler beantworten verständlich und kompakt über 70 Fragen aus ihrer täglichen Kanzleipraxis. Ohne große Paragrafenschlacht, trotzdem exakt und aktuell.

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Die Praxis im Musikbusiness
von Robert Lyng

Gebundene Ausgabe - PPV Presse Project Verlag
Erscheinungsdatum: 2002
ISBN: 3932275195

Kurzbeschreibung
"Der Bestseller von Bob Lyng macht aus Fremdwörtern wie Urheberrechtsgesetz, Bandübernahmevertrag, Verlags-Tantiemen und Konventionalstrafe vorstellbare Dinge. Verständlich geschrieben und juristisch korrekt. "Im Kapitel "Vom Demo bis zur fertigen Schallplatte" wird der Leser anschaulich durch die Irrwege der Industrie geführt. Schwierigkeiten, die schon bei der Herstellung von Demo-Cassetten auftauchen, der rechtliche Status von Studiomusikern, Anekdoten mit verschiedenen leeren "Demo-Cassetten", bis hin zum Traum jedes Musikers, dem Plattenvertrag, werden Schritt für Schritt durchgenommen - natürlich wieder mit den praktischen Musterverträgen und vielen Beispielen, wie man zu seinen Auftritten kommt. Die "Praxis im Musikbusiness" zeigt in einem gesonderten Kapitel, wo Fallen versteckt sind und welche Fehler man vermeiden kann. Sogar Randgebiete werden unter die Lupe genommen: Management, Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer und nicht zuletzt Möglichkeiten der Krankenversicherung für freischaffende Künstler sowie die rechtlichen Grundlagen zur Gründung eines eigenen Verlags. Kurzum: Rechtliche Schwierigkeiten und deren Vermeidung werden in der "Praxis im Musikbusiness" umfassend, fachkundig und kurzweilig aufgezeigt. Von unschätzbarem Wert sind die verschiedenen Musterverträge, die für den juristisch unbedarften Künstler im harten "Geschäft Musik" sehr wertvoll sein können."

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Musik & Moneten
von Robert Lyng, Doerte Goetzke, Gernod Borchert

Gebundene Ausgabe - Ppv Medien
Erscheinungsdatum: Dezember 2001
ISBN: 3932275241

Kurzbeschreibung
Wirtschaftliche Aspekte von Künstlerexklusiv-, Bandübernahme- und Produzentenverträgen
So gut wie jede einzelne Klausel in einem Künstler-, Bandübernahme- oder Produzentenvertrag hat für sämtliche Vertragsparteien, neben der juristischen, auch eine konkrete wirtschaftliche Bedeutung. Für viele, die nicht täglich mit solchen Verträgen zu tun haben, ist diese Bedeutung oft in scheinbar harmlosen Auslegungen oder "Standard"-Klauseln versteckt. Auch die Zusammenhänge von den sehr unterschiedlichen Bedingungen und ihre finanziellen Auswirkungen, die sie haben können, werden oft übersehen oder unterschätzt. Nicht nur Künstler sind vielfach von der Aussagekräftigkeit eines dieser Verträge überfordert, sondern auch Angestellte in Produktions- und Tonträgerfirmen, sowie in den Musikverlagen und Rechtsanwaltskanzleien, die sich nicht regelmäßig damit beschäftigen müssen. "Musik und Moneten" durchleuchtet die wirtschaftlichen Aspekte dieser Verträge.
In 'Musik & Moneten' geht es um bares Geld - Ihr Geld!
So gut wie jede einzelne Klausel in einem Künstler-, Bandübernahme- oder Produzentenvertrag hat für alle Vertragsparteien, neben der juristischen, auch eine konkrete wirtschaftliche Bedeutung. Für viele, die nicht täglich mit solchen Verträgen zu tun haben, ist diese Bedeutung oft in scheinbar harmlosen Formulierungen oder 'Standard'-Klauseln versteckt. Auch die Zusammenhänge von den sehr unterschiedlichen Bedingungen und ihre finanziellen Auswirkungen, die sie haben können, werden oft übersehen oder unterschätzt. 'Musik & Moneten' bringt Licht in die wirtschaftlichen Aspekte dieser komplizierten Verträge, zeigt, wie man sein Geld bekommt und wie es einem wieder weggenommen wird, und präsentiert Tipps, Tricks, Alternativen und Anregungen nicht nur für Künstler, sondern auch für Produzenten, Manager, Rechtsanwälte, Buchhalter, Steuerberater, Musikverleger und alle anderen, die mit der Tonträgerindustrie zu tun haben oder zu tun haben wollen.

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Das neue Urheberrecht, 2 Tle.
von Sabine Zentek, Thomas Meinke

Broschiert - 296 Seiten - Haufe
Erscheinungsdatum: Oktober 2003
ISBN: 3448059404

Kurzbeschreibung
Seit 1.7.2002 ist die neue Urheberrechtsreform in Kraft. Zusätzlich gelten ab 15.9.2003 neue Vorschriften für Urheberrechte in der Informationsgesellschaft. Damit wurden die Rechte und Pflichten für Urheber und Verwerter neu geregelt.
Der topaktuelle Ratgeber gibt Ihnen einen schnellen Überblick über alle Änderungen:
- Neue Rechtslage für digitale Kopien, auch privat - Sonderregelungen für Bildung und Forschung, wie z.B. Bibliotheken - Anspruch auf angemessene Verguetung - neuer Bestseller-Paragraph - Auswirkungen auf AGB - Besonderheiten bei Lizenzgeschäften u.v.m.
Dazu erhalten Sie viele nützliche Praxisvorlagen wie z. B. Honorarempfehlungen, Norm- und Musterverträge, zahlreiche Adressen und Links sowie alle wichtigen Gesetze.
Der Verlag über das Buch
Mit den neuen Urheber-Vorschriften ab 15.9.2003!

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Recht für Autoren. Das neue Urhebervertragsrecht, Verlagsrecht, Musterverträge.
von Manfred Plinke, Jan Bernd Nordemann (Mitarbeiter), Christian Czychowski (Mitarbeiter), Axel Nordemann

Broschiert - 192 Seiten - Autorenhaus Verlag
Erscheinungsdatum: Juni 2002
ISBN: 3932909631

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GEMA, GVL & KSK
von Lothar Scholz

Gebundene Ausgabe - 220 Seiten - Edition Bochinsky
Erscheinungsdatum: Januar 2003
ISBN: 3932275497

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Der Musiker im Steuerrecht
von Sören Bischof

Musiknoten - 216 Seiten - Logistikzentrum
Erscheinungsdatum: 2002
ISBN: 3802404246

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Noten, Recht und Paragraphen. Ein Ratgeber für das Musikleben.
von Klaus Michael Groll

Broschiert - 166 Seiten - Florian Noetzel, Whvn.
Erscheinungsdatum: Juli 2003
ISBN: 3795906679

Kurzbeschreibung:
Noten und Paragraphen sind nur ein scheinbarer Widerspruch! Das Musikleben von heute ist nicht nur in künstlerischer und wirtschaftlicher Hinsicht anspruchsvoller geworden - vor allem sind es die juristischen Probleme, die für manchen Musiker, Komponisten oder Sänger unlösbare Fragen aufwerfen. Dieser Ratgeber stellt eine alle wichtigen Punkte behandelnde Hilfe für den Musikschaffenden dar. Er erklärt verständlich und zeigt anhand von Musterverträgen, wo die Fußangeln für Musiklehrer und Schüler, für die Mitglieder einer Band, für Orchestermusiker und Sänger oder Komponisten liegen können und was es zu beachten gilt. Das Buch wendet sich an alle, die sich mit Musik beschäftigen, von der Rockszene bis zur Ernsten Musik.

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Das AMA-Musikerrecht
von Ulrich Schulze-Rossbach

Musiknoten - AMA
Erscheinungsdatum: Oktober 2003
ISBN: 3899220110

Ein umfassendes Werk über das Musikrecht mit Beispielen und Vorlagen.
 
Hier ein Beispiel von Lola´s Theme, wie das ganze bei der GEMA gemeldet wird:

Titel der Werkfassung: LOLA'S THEME

Dauer: 00:03:00 ISWC: GEMA-Werk.-Nr: 8357514-001

Beteiligter CAE/IPI Rolle

BINI, GIANNI 176.25.78.42 Komponist
MARLIN, SIMON LEE 096.16.75.43 Komponist
MOTEN, PATRICK L 053.94.92.57 Komponist
PERNIOLA, FULVIO 176.37.19.45 Komponist
POOLE, KAREN ANN 258.60.86.37 Komponist
REICH, MAX LOKE LINUS 263.98.53.28 Komponist
BINI, GIANNI 176.25.78.42 Textdichter
MARLIN, SIMON LEE 096.16.75.43 Textdichter
MOTEN, PATRICK L 053.94.92.57 Textdichter
PERNIOLA, FULVIO 176.37.19.45 Textdichter
POOLE, KAREN ANN 258.60.86.37 Textdichter
REICH, MAX LOKE LINUS 263.98.53.28 Textdichter
AZULI MUSIC 178.80.81.31 Originalverleger
COPYRIGHT CONTROL 099.92.92.01 Originalverleger
EMI VIRGIN SONGS INC 240.37.52.96 Originalverleger
SONY/ATV MUSIC PUBLISHING (UK) LIMITED 269.13.73.46 Originalverleger
UNIVERSAL MUSIC PUBLISHING LIMITED (GB) 282.42.93.57 Originalverleger
EMI MUSIC PUBLISHING GERMANY GMBH CO KG 443.10.58.88 Sub-Verleger
EMI VIRGIN MUSIC PUBLISHING GERMANY GMBH 202.13.25.40 Sub-Verleger
SONY/ATV MUSIC PUBLISHING (GERMANY) GMBH 262.99.04.43 Sub-Verleger
UNIVERSAL MUSIC PUBLISHING GMBH 283.11.85.69 Sub-Verleger
UNIVERSAL MUSIC PUBLISHING INTERNATIONAL LTD 282.43.15.73 Sub-Verleger
 
6 Komponisten ? wie tun sich die alle zusammen ; wie kann man sich so etwas vorstellen. Einer für die Drums , die Layer usw. ?
 
Einer hat z.b. das Keyboard eingespielt, der andere hat den Gesang mit seiner Gesangslinie gemacht, der dritte hat die Drums gemacht, der vierte hat gesampled etc.

Im Grunde genommen jeder, der an der Produktion beteiligt war und an dem Stück musikalisch gearbeitet hat, gilt als Komponist.

und die Originalkomponisten müssen ja auch aufgezählt werden, weil ja Lolas Theme von einem 70iger Jahre Discotrack gesampled wurde (dieses Trompetensample)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es häuft sich in letzter Zeit, daß Mitgliedern von Musik-Portalen von unbekannten Labels Verträge angeboten werden. Hier ein kleiner Leitfaden, wie man solche Labels und deren Verträge einschätzen kann.

1. Wie stellt sich das Label der Öffentlichkeit dar ? Heutzutage kann der Musiker in den meisten Fällen die Homepage begutachten. Ist sie professionell, informativ, übersichtlich oder schlampig, fehlen wichtige Teile oder Aussagen ? Fehlt eine Homepage, kann man davon ausgehen, daß sich das Label gewissermaßen vor der Öffentlichkeit verstecken will und damit auch keine Informationen preisgibt. Das wäre für den Künstler nicht tragbar und gehört in den Papierkorb.
Die Homepage ist die Visitenkarte, wobei man nicht nach Flash-Filmchen oder bombastischen Intros gehen sollte. Am wichtigsten sind die Informationen. Werden hier nur vage Aussagen getroffen, gibt es schon Künstler, die dort unter Vertrag sind ? Gibt es Informationen über den Vertrieb der Tonträger ? Wird "on demand" vertrieben, sind höhere Auflagen eher selten, d.h. es wird nach Auftragseingang gepresst/gebrannt. Ein Verdienst für den Künstler ist da nicht zu erwarten. Bei ausländischen Labels dieser Art sollte man generell die Finger davon lassen, da man keinerlei Rechte durchsetzen kann.

2. Was beinhaltet das Anschreiben (eMail) ? Welche (evtl. unhaltbaren) Versprechungen werden gemacht ? Man sollte darüber gründlich nachdenken, was das Label schlußendlich von einem will. Meistens ist es so, daß derart unbekannte Labels noch in den Kinderschuhen stecken und nur Künstler/Material suchen, um sich einen Pool aufzubauen. Werden Kernaussagen über die beiderseitige Zusammenarbeit getroffen oder nur um den heißen Brei herumgeredet ? Man kann schon oft an solchen Angeboten herauslesen, was Sache ist. Für den Künstler interessant sind Auflage und Tantiemen. Heute werden, wenn überhaupt, meistens nur verschlüsselte oder gar keine Angaben zum Verdienst des Artists gemacht - warum ?
Ein Großteil der unbekannten Künstler sind vertragsgeil und unterschreiben alles, wenn nur Vertrag drüber steht. Das wissen die Labels und sitzen auf hohem Rosse. Sie gehen davon aus, daß der Artist froh sein muß, überhaupt einen Vertrag zu bekommen und nützen das schamlos aus, indem sie alles versuchen, den Verdienst des Künstlers so gering wie möglich zu halten.Da immer irgendwelche Gebühren, Kosten etc. des Labels an den Künstler abgewälzt werden, kann man davon ausgehen, daß bei einer Auflage unter 500 Tonträgern für den Artist nichts zu verdienen ist.

3. Ist der Künstler trotzdem interessiert und/oder geht es ihm nur um einen Imagegewinn und nicht so sehr um den Verdienst bei einer Zusammenarbeit mit dem Label, sollte man das Label kontaktieren und entspr. Fragen stellen. Wenn auch nur des Images halber, sind Auflagenhöhe und Promotion trotzdem für den Artist eminent wichtig. Wie lange läuft der Vertrag, wie sind die Kündigungsmodalitäten ? Wo ist der Gerichtsstand etc. Diese Informationen kann man auch erhalten, wenn man sich vorab einen Vertrag zuschicken läßt - man muß ihn ja nicht unterschreiben. Meistens handelt es sich hierbei um Standard-Verträge, die dem Künstler wenig Raum lassen. Danach kann man auch mit dem Label telefonieren und nachhaken. Wichtig wäre auch, Künstler zu fragen, die dort schon unter Vertrag sind.

4. Diese Verträge sind meistenteils non-exclusiv, das heißt, der Künstler ist für Veröffentlichungen nicht an das Label gebunden, soweit es Songs betrifft, die nicht Vertragsgegenstand sind. Schon die Aussage "nicht-exklusiv" bedeutet, daß auch das Label zunächst nicht an der Person des Künstlers, sondern nur an einer bestimmten Leistung (Musik-Material) interessiert ist. Bei Exklusiv-Verträgen gelten andere Maßstäbe. Diese werden aber einem Neuling nie angeboten. Bei non-exclusive stellt sich die Frage: handelt es sich um einen Projekt-Vertrag (Beitrag zu Sampler, Compilation etc.) oder um die Erst-Veröffentlichung eines Songs des Artists ? Bei ersterem ist es branchenüblich, die rechtliche und finanzielle Seite des Künstlers massiv zu beschneiden, da sich sonst eine Produktion gar nicht lohnen würde. Die Ober-Frechheit ist es, dem Artist eine bestimmte Abnahme-Anzahl des Tonträgers aufzudrücken. Bei einer Erst-Veröffentlichung ist es durchweg so, daß der Vertrieb eben "on demand" erfolgt. Es ist selten geworden, daß eine Erst-Veröffentlichung gleich mit einer bestimmten Auflage startet, dazu ist das Risiko für Klein-Labels viel zu hoch.

5. Fazit: Im künstlerischen und finanziellen Bereich sind solche Vertragsangebote meistens nicht das Papier wert, auf das sie geschrieben wurden. Es mag Ausnahmen geben, aber es bleibt schwierig, diese im Vorfeld herauszufiltern. Noch eine Vorsichts-Maßregel: Es ist vor allem bei ausländischen Labels Usus geworden, Künstlern den unterschriebenen Vertrag nicht mehr zurückzusenden. D.h. das Label kann auf den Originalvertrag rechtlich zurückgreifen, der Artist aber nicht. Sollte dies geschehen sein, bedarf es nach einer üblichen Wartezeit eines Anwaltsschreibens mit einer außerordentlichen Kündigung seitens des Artists. Jedoch wird üblicherweise dieses Problem ausgesessen, weil der Künstler sowieso nie mehr etwas von dem Label hört.


Mit freundlicher Genehmigung von Bernie J. Kelz, Ratgeber in Rechts- u. Urheberrechtsfragen.
http://www.myownmusic.de/artistpage_info.php?artist_id=18067
 

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