Auf Thema antworten

..sofern das keine rhetorische Frage ist, schreibe ich gerne meine Meinung:


Der von Dir geschilderte Sachverhalt ist für mich eindeutig. Allerdings muss ich dazu sagen, dass er eine Einfärbung dahingehend haben mag, dass es Deine eigene Sicht ist. Im Zweifelsfall müsste man alle Parteien hören, also auch das Brautpaar und den Gastwirt, um eine belastbare Bewertung abgeben zu können.

Es klingt so, als hätte das Brautpaar von sich aus entschieden, wann ein günstiger Zeitpunkt für den Aufbau ist, ohne sich hierbei mit dem Gastwirt abzusprechen. Eine Absprache, wie sie zweifelsohne rechtzeitig zu erfolgen hat, hätte das Problem erst gar keines werden lassen. Insofern steht das Brautpaar in Deiner Schuld und muss Dich entschädigen.


Im Zweifelsfall hat man, darauf sei deutlich hingewiesen, nichts in der Hand, wenn man nichts Schriftliches hat. Und wer wird schon gerne einen juristischen Kleinkrieg anfangen im Rahmen dieses Anlasses, welcher völlig offen ist im Ausgang, sofern nicht belegbar.


Klar, Fehler können passieren, gerade wenn man gestresst ist (für das Brautpaar ist es sicher eine Ausnahmesituation gewesen). Aber wenn man darüber reden kann, kann man die Situation auch wieder gerade biegen. Eine Entschädigung für Dich seitens des Brautpaars, in welcher Form und Höhe auch immer, ist meines Erachtens allemal fällig gewesen.


Wie ging die Angelegenheit nun aus?


Womit kann man eine Schallplatte abnehmen? Nadel, Faden oder Zahnbürste
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