Wenn dann würde ich
IPA nehmen statt Wasser.
Möglicherweise musst du das Gerät aber auch aufmachen um es mit dem IPA ordentlich reinigen zu können.
Ich schraube die Sachen immer auf, damit ich sehe wo genau was dreckig ist und das wird dann gereinigt.
So minimalinvasiv wie möglich.
Das wäre auch mein Vorgehen.
Evtl. findest du im www Videos oder Tutorials dazu.
Die Versicherung hat er verweigert da Sie teuer werden könnte was mich ja nicht interessiert und Bot mir 1200€ zu überweisen doch dann stellte ich vorhin fest das er mich auf WhatsApp blockierte,..
1200€ wären ganz nett gewesen, allerdings schon ein ganz klein wenig zu viel bei dem aktuellen Zeitwert.
Ob er den Schaden aus eigener Tasche oder über eine Haftpflicht regulieren will ist erstmal seine persönliche Sache und kann dir egal sein.
Schadensersatzpflichtig dürfte er als Verursacher in der Regel sein.
Wenn der gute Mann nicht mehr reagiert, dann bleibt dir nur der zivilrechtliche Weg über einen Rechtsanwalt.
denke muss zur Polizei oder? Zeugen waren ja genug da die ich auch kannte auf die ich zurückgreifen kann.
Die Polizei hat mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun.
Die ist primär zuständig für die Gefahrenabwehr und Verhinderung/ Verfolgung von Straftaten.
Eine Straftat wie Sachbeschädigung liegt nur dann vor, wenn der gute Mann sein Getränk mit voller Absicht über deinen Controller entleert hat.
Eine strafbare "fahrlässige" Sachbeschädigung gibt es nicht.
Das Ganze ist wie oben angeführt Zivilrecht. Deine Schadensersatzansprüche bei unkooperativen Verursachern musst du selbst zivilrechtlich mit einem Rechtsanwalt und ggf. mit einer Klage vor Gericht einfordern. Da können dann auch vorhandene Zeugen gehört werden.
Im Zivilrecht ist die Polizei nur sehr eingeschränkt zuständig.
Sie wird nur in sehr dringenden Eilfällen, wenn z.B. die zuständigen Behörden (z.B. Gerichte, Landratsämter, Jugendämter, ...) Nachts und am Wochenende nicht greifbar sind aktiv.
Und beschränkt sich in der Regel auf gefahrenabwehrende Maßnahmen und einen Personalienaustausch, damit die Streitfrage dann vor den zuständigen Behörden (z.B. Gerichte, Landratsämter, Jugendämter,...) geklärt werden kann.
Die Aufnahme von Zeugenaussagen, Beweisfotos, usw. gehört da nicht dazu. Das obliegt den beteiligten Parteien selbst und ist in der heutigen digitalen Zeit auch ohne Probleme möglich (z.B. Smartphones).