Also Nachfragen hätte er schon können. Und wenn er für besagte Firmen schon tätig war, hat er da ja fachkundiges Personal, welches ihm bestimmt auch geholfen hätte.
@MAC
Das du einen Musiktitel legal erworben hast bedeudet nur, das du dieses Musikstück für den rein privaten Gebrauch nutzen darfst. Mehr nicht. Für Ausstrahlungen vor/ für Personen, die eindeutig nicht ins private/ familiäre Umfeld gehören und somit ein öffentliches Publikum darstellen, ist aufgrund dessen die GEMA da. Das gilt auch für euer Video. Die Produktion und der Gebrauch im privaten Bereich ist soweit legal. Nur wenn du es z. B. online stellst, oder irgendwo "auffühst", ist dies kein nicht-öffentlicher Bereich mehr und bedarf zusätzlicher Lizenzen. Aber das ist ja nicht das Thema und dazu gibs genügend Threads.
In diesem Fall fehlt mir die Maßgabe der Verhältnissmäßigkeit. Auch würde mir zu entgültigen Beurteilung eine genaue Aufschlüsselung der "Strafzahlung". aqber grundsätzlich ist das Verhalten von Sony.... rechtens und verständlich.