D
d´birch
Master of ceremonies
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- 10 Mrz 2004
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Hi,
ich bin da auf eine interessante Frage gestossen, die ich hier mal zur Diskussion stellen möchte:
Man hat ein paar Remixe von urheberrechtlich geschützen Werken gemacht. Die Lizenzierung ist nicht erfolgt. Veröffentlichen darf man die Remixe selbstverständlich nicht - soweit klar. Nun angenommen, man macht einen LiveAct auf einer Party. Generell hat der Veranstallter ja eine GEMA Gebühr abgeführt (es gibt Ausnahmen aber gehen wir mal davon aus). Wie sieht dann die Rechstlage aus? Darf man diesen Remix dann vortragen?
Eigentlich handelt es sich um eine unauthorisierte Bearbeitung eines Geschützen Werkes.
Auf der anderen Seite "verhunzt" man als DJ aber die orginale auch Teilweise so, dass es schon als Bearbeitung gelten kann.
Aus den diversen Gesetzestexten kann ich z.B. keine Klärung dieser Frage herauslesen.
Christian
P.S. Ich persönlich mach gar keine Remixe dann stellt sich das Problem auch nicht.![Big grin :D :D](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
ich bin da auf eine interessante Frage gestossen, die ich hier mal zur Diskussion stellen möchte:
Man hat ein paar Remixe von urheberrechtlich geschützen Werken gemacht. Die Lizenzierung ist nicht erfolgt. Veröffentlichen darf man die Remixe selbstverständlich nicht - soweit klar. Nun angenommen, man macht einen LiveAct auf einer Party. Generell hat der Veranstallter ja eine GEMA Gebühr abgeführt (es gibt Ausnahmen aber gehen wir mal davon aus). Wie sieht dann die Rechstlage aus? Darf man diesen Remix dann vortragen?
Eigentlich handelt es sich um eine unauthorisierte Bearbeitung eines Geschützen Werkes.
Auf der anderen Seite "verhunzt" man als DJ aber die orginale auch Teilweise so, dass es schon als Bearbeitung gelten kann.
Aus den diversen Gesetzestexten kann ich z.B. keine Klärung dieser Frage herauslesen.
Christian
P.S. Ich persönlich mach gar keine Remixe dann stellt sich das Problem auch nicht.