Darf man unlizensierte Remixe eigentlich Live spielen?

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d´birch

Master of ceremonies
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Hi,

ich bin da auf eine interessante Frage gestossen, die ich hier mal zur Diskussion stellen möchte:

Man hat ein paar Remixe von urheberrechtlich geschützen Werken gemacht. Die Lizenzierung ist nicht erfolgt. Veröffentlichen darf man die Remixe selbstverständlich nicht - soweit klar. Nun angenommen, man macht einen LiveAct auf einer Party. Generell hat der Veranstallter ja eine GEMA Gebühr abgeführt (es gibt Ausnahmen aber gehen wir mal davon aus). Wie sieht dann die Rechstlage aus? Darf man diesen Remix dann vortragen?

Eigentlich handelt es sich um eine unauthorisierte Bearbeitung eines Geschützen Werkes.

Auf der anderen Seite "verhunzt" man als DJ aber die orginale auch Teilweise so, dass es schon als Bearbeitung gelten kann.

Aus den diversen Gesetzestexten kann ich z.B. keine Klärung dieser Frage herauslesen.

Christian

P.S. Ich persönlich mach gar keine Remixe dann stellt sich das Problem auch nicht. :D
 
dann gehts um die Frage des Originals, hast du das dazugehörige Original rechtmäßig erworben?
Ich nehme jetzt an (ohne gesetzliches Hintergrundwissen!) das man mit dem Original einiges anstellen darf! Auch Remixes. Gesetzlich vermute ich wird das aber wieder nur auf die private Nutzung beschränkt sein...
 
@Djaxx und DDD -- so in etwa hatte ich das auch vermutet aber ich konnte dem Fragesteller keine definitive Antwort geben. Nachdem Ihr das auch so seht bin ich mir nun wieder recht sicher. Ich hab Ihm etwas ähnliches geantwortet: Wegen der Bearbeitung dürfte es wohl generell nicht erlaubt sein aber "wo kein kläger - da kein richter" und hab drangesetzt "mach doch lieber selber musik" :p :p Also quasi fast wortwörtlich was auch Ihr gesagt habt.

@Djaxx -- kennst Du noch das Label "DjaxxUp Beats"? Bist du daher auf den nick gekommen?

Christian
 
Als Live-Act musst Du der GEMA eine feste Playlist und Ablauf Deines Auftrittes abgeben.

Sollten Cover / Fremd-Songs enthalten sein, muss dafür extra Gebühr bezahlt werden.

Egal ob Partie, Festival oder Konzert.

Wenn man das nicht macht, hakt die GEMA automatisch beim Locationbesitzer nach.

Es wird anders gehandelt, weil Du nicht mehr als "DJ" eingestuft wirst, sondern als Band/Künstler.
 
Zuletzt bearbeitet:
oha, das hab ich ja noch nie gemacht. Man lernt halt doch nie aus. Ich mach seit 10Jahren immer wieder mal LiveAct aber das hat noch kein Verantallter von mir verlangt. Allerdings hab ich da auch kein Fremdmaterial drinnen und bin selbst kein GEMA Mitglied (werde ich vermutlich auch niemals sein).

Christian
 
Mando schrieb:
Als Live-Act musst Du der GEMA eine feste Playlist und Ablauf Deines Auftrittes abgeben.

Naja....eigentlich musst Du das, ja. Tatsächlich interessiert sich aber niemand bei der GEMA für Deine Playlist, solange Du die Party ordnungsgemäss anmeldest.

Mando schrieb:
Sollten Cover / Fremd-Songs enthalten sein, muss dafür extra Gebühr bezahlt werden.

Das ist soweit ich weiss falsch. Die GEMA-Gebühr richtet sich nur nach Größe der Veranstaltung und Höhe des Eintrittsgeldes. Außerdem zahlst Du nochmal einen kleinen Aufschlag, wenn Du selbstgebrutzeltes auflegen willst.

Aber eigentlich müssen wir in dem Punkt nicht wild rumraten: www.gema.de , da stehen sämtliche Formulare, die man braucht.
 
marvis schrieb:
Das ist soweit ich weiss falsch. Die GEMA-Gebühr richtet sich nur nach Größe der Veranstaltung und Höhe des Eintrittsgeldes. Außerdem zahlst Du nochmal einen kleinen Aufschlag, wenn Du selbstgebrutzeltes auflegen willst.
Bei Konzerten und Live Auftritten eben nicht. Da ich jemanden gut kenne, der eine Konzert-Agentur hat, weiss ich das sehr sicher.

Wie und ob das die GEMA immer überprüft, kann ich Dir nicht beantworten, anscheinend werden auch dort Stichproben gemacht.

Man muss da sehr klar zwischen DJ und Livemusik unterscheiden.

Zudem man ja nicht für seine eigene Musik, die ich als Band/Künstler live spiele, GEMA Gebühren zahlen :)
 
Mando schrieb:
Bei Konzerten und Live Auftritten eben nicht. Da ich jemanden gut kenne, der eine Konzert-Agentur hat, weiss ich das sehr sicher.

Hm? Also ich hab letzten Sommer noch selber 'n Konzert angemeldet, und da war es genau so. Aber wie gesagt, schau Dir die Formulare doch selber mal an.
 
Mando schrieb:
Darum werden auf Konzerten immer vorab auf den Fanpages von Bands nach Wunschtitel gefragt, da man alle Titel vorher angeben muss, die gespielt werden. (siehe Formular Musikfolge Einzelveranstaltung)

Also meines Wissens ist es völlig ausreichend, die Musikfolge hinterher einzureichen. Außerdem ändern sich die Kosten nicht. Wie gesagt, bei der Veranstaltung, die ich im Sommer gemacht habe, war es definitiv so.
 
War das bei Dir seitens als "Live-Act" oder seitens als Veranstalter?

Ich frag heute nochmals einen guten Freund von mir, der ja in einer bekannten Band singt und die derzeit auf Tournee sind, wie die das genau handeln müssen.
 
Ich war Veranstalter. Wenn ich irgendwo aufgetreten bin ist die GEMA-Seite eigentlich auch immer vom Veranstalter geregelt worden.
Aber frag ruhig mal nach, interessiert mich auch.
 
hat jemand eigentlich eine ahnung, wie das ganze in Österreich läuft? zwar hab ich noch kein konzert (lol), in keinem Club und dgl aufgelegt, aber ich hab zwar schon öfters in kleinen Pub's oder auf kleinen Party's und Festen aufgelegt... nur um das rechtliche hab ich mich noch nie gekümert.. Sollte mir das nun sorgen bereiten?!...
 
Stylertyp:

Es geht hier nicht ums auflegen, sondern wenn Du als LIVE-ACT spielst.

Beim Auflegen musst Du Dich um garnichts kümmern, solange Du von einem Club, Bar etc. gebucht wirst, das erledigen deren Besitzer.

Probleme bekommst Du nur bei gebrannten CDs u. MP3s, darüber gibt es hier andere Threads in diesem Subforum, wo Du alles nachlesen kannst.

ciao ciao

Armando
 
^ thx.. ok das hat mich mal ein wenig beruhigt

ähm, wenn ich original vinyl oder cd von den gebrannten cd's bzw mp3's besitze dann ist des ja auch kein problem, soweit ich weiß...
 

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