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ultra_peemo

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WASTED FRENCH F.UCK !
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muc
hio

in dem blog werden immer wieder hammer tracks online, zum freien download gestellt, die wohl nie in nem shop erhältlich sein werden.
nun die frage: darf ich mit sowas öffentlich auflegen?
ich hab bisher noch nie mit mp3s aufgelegt, wollt mir aber bald n cdplayer zulegen... hätten die tracks überhaupt ausreichende qualität?


grüsse peter
 
also ich weiß von so nem anderen hipster blog, dass dort viele sachen großer künstler und unbekannter remixer drin stehen, die allesamt mit zusage der urheber drin sind.

also musikalische "freeware".

wobei das medienrecht bei gema-labellosen autoren immer sagt, dass eine einzelne zustimmung für öffentliche aufführung nötig ist. musik von gema-assoziierten labels wird über gemazahlung legitimiert (vorausgesetzt ist rechtmäßiger medienbesitz, kein torrent etc kram).

wenn netlabels explizit auf ihren webseiten die aufführung erlauben, sollte keine einzelgenehmigung nötig sein. ich halte es auch für recht unwahrscheinlich, dass ein label da kehrt macht und plötzlich dies unterbindet (dann müsste man sich die texte nämlich abspeichern).
 
wobei natürlich auch extrem viele Remixes ihren Weg über solche Blogs finden, die Remixer mögen diese Tracks freigegeben haben nur die Künstler selbst unter Umständen nicht.
 

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