Bestimmungen für geschäftliche E-Mails

auch wieder nix neues. ich sehe da allerdings seit je her keine realistische umsetzung von abmahnungen. dazu muss ein ra erstmal ne email haben. ein selbstst./ untern. wird sich nicht selbst belasten, und ein "kunde" wohl auch nicht seinen gegenüber anzeigen.

grundsätzlich soll im allg. ja solch massenabmahnungen mit horenden zahlungssummen ein riegel - kein süßer - vorgeschoben werden. damit wirds für kanzleien nicht mehr rentabel.
 
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Das is doch ganz einfach, du ballerst mails an sämtliche Firmen von denen du Mailadressne kriegen kannst raus, mit irgend einer witzlosen Anfrage. Die Antwort mails werdne au fkorrektheut gecheckt. Falls fehlerhafte dabei sind schickst ne Abmahnung hin. Da wird sich sicher ein Rechtsanwalt finden der das im großen Stil hochzieht, das ist eins was sicher ist... :rolleyes:
 
okay...wer auf "irgendeine" anfrage dann antwortet ist selber schuld...
 
erst gestern bei heise :rolleyes:

heise.gif


Erste Abmahnwelle wegen fehlender Handelsregisterangaben in geschäftlichen E-Mails

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