Beatport DJ Tools & Acapellas in eigenen Produktionen?

marvis

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Ich habe heute gesehen, dass Beatport auch Acapellas, Loops und andere DJ-Tools anbietet. Das ist prinzipiell erstmal interessant, aber ich konnte leider nichts dazu finden, wie ich diese Samples verwenden darf.

Weiß jemand von euch, ob man die dann in eigenen Produktionen einsetzen darf und diese dann auch veröffentlichen kann?

Bei anderen Sample-Shops wie www.soundstosample.com oder www.primeloops.com ist das ja explizit erlaubt, aber bei Beatport konnte ich dazu nichts finden.
 
habe auch diese mail bekommen.

ich würde jetzt sagen: wenn es nicht erlaubt ist, wäre es sinnlos;)
 
mit sicherheit kann ichs natürlich nicht sagen, ich glaube aber nicht, dass man mit dem kauf auch die rechte zur eigenen verwurstung erwirbt.
das doch wohl so wie alle acapellas, reprises, drums usw. die man ab und an auf der b-seite findet zu sehen. man kann sie im set verwenden, nicht aber in eignen produktionen veröffentlichen.
sicherheit bringt nur die nachfrage bei BP.

neu ist das übrigens bei beatport nicht. das gibts schon ziemlich lange. keine ahnung ob von anfang an, ein paar jahre aber auf jeden fall.
 
Ich denke die heißen nicht umsonst "DJ-Tools" und nicht "Producer-Tools". ;)
Ich vermute daher, dass die Nutzung sich, wie mein Vorredner schon sagte, auf den Live-Einsatz beim Mixen eines Sets beschränkt.
 
Definitiv darf man's nicht für eigene Produktionen verwenden.
Wenn man einen "normalen" Track kauft, darf man Samples daraus auch nicht dazu verwenden.
Warum soll das Urheberrecht da jetzt Unterschiede machen?

VG
ttdj
 
Ich beschäftige mich im moment auch mit dem selben Problem. Ich werde jetzt mein Projekt deshalb nicht abbrechen und weiter daran arbeiten. Wenn mein Track fertig ist werde ich das Label des Acapellas anschreiben und um Erlaubnis fragen. Wenns nicht klappt gut :D kann man nix machen.
Eigenen Acapella produzieren
 
Huiii genau so einen thread hab ich schon lange gesucht:D

Solange man den Remix als Free DL anbietet ist es doch erlaubt, so eine besagte Acapella zu benutzen, oder?:)
 
Nein, wieso sollte das erlaubt sein? Nur weil du dir kein Geld dafür fragst, machst du dir trotzdem das Werk anderer Leute zu eigen und bietet es als Download an.

Es bleibt dabei, es gibt spezielle Sample Portale, bei denen man Sample Packs mit speziellen Lizenzen kaufen kann, um diese in den eigenen Produktionen zu verwenden. Bei Beatport ist dies Afaik nicht der Fall. Diese Tools und Accapellas werden dort zur Verfügung erstellt, damit der DJ sie im Club nutzen kann, zum Mix vor dem Publikum. Nicht um eigene Remixes zu erstellen, die man zum Download freigibt (manchmal wird dies im Rahmen von einem Contest erlaubt).
 
Hmmm.. okey. Schade. Dann ist's halt illegal^^

Wird ja wohl nicht so tragisch sein:)
 
Ob etwas nicht so tragisch ist, entscheidet im Zweifel Summe X, die du zahlen sollst, verglichen mit Summe Y auf deinem Konto. Wenn Y viel viel größer ist, dann ist es auch nicht so tragisch. :D
 
wie wahr, wie wahr:d

Ich meinte, hier in der Schweiz wäre das alles sowieso ein bisschen lockerer geregelt, als bei euch in Deutschland;):p
 
Also soweit ich weiß, darf man sowas nicht für eigene Produktionen verwenden. Schrieb ja auch einer, es sind DJ-Tools. Mal davon ab, was man im Club spielt kontrolliert ja eh keiner. Desweiteren bin ich der Meinung wer kommerziell Musik produziert, sollte auch alles selbst machen. Es sei denn er macht Remixe mit Einverständnis des Produzenten um Bekannt zu werden. Ich wäre da übrigens sehr vorsichtig, da laufen zig Anwälte rum die nichts Anderes als sowas verfolgen. Fazit: Besser nicht machen sondern lieber selbst kreativ werden.
 
Kann mich meinen Vorrednern insoweit anschließen, dass ein öffentliches "in Verkehr" bringen, im Sinne von Verkauf über Stores wie ITunes, Amazon und Co. gegen das Urheberrecht und die darin enthaltenen Verwertungsgesetze (Absatz Lizenzbestimmungen) verstößt, falls diese nicht in den Nutzungsbedingungen klar geregelt sein sollten.

Es könnte hier im Anschluss zu einer zivilrechtlichen Strafe sowie strafrechtlichen kommen, Höhe unbekannt, bei außergewerblichen Betrieb sind die Abmahnungskosten seit 2008 (Urhebergesetz "zweiter Korb") auf 100 € begrenzt.

Es wäre jedoch möglich, wie Turbo-D schon sagte, die eigene Produktion unter Bootleg laufen zu lassen und beim Gig im Club aufzulegen, dann die Resonanz abwarten und dann über einen Lizenzerwerb nachzudenken.
 
Man lese sich die Überschrift im Header durch:

"Lizenzfreie Samples und Soundeffects für deine DJ-Sets und Produktionen."

Natürlich darf man es!

link
 
Man lese sich den ersten Post gründlich durch ;)

Es ging hier aber nicht um "Beatport Sounds", sondern um diejenigen Accapellas, etc., die bei den ganz "normalen" Tracks (unter dem Reiter "Music") zu finden sind und nur eben als Genre "DJ Tool" stehen haben... Die darf man nämlich nicht für eigene Produktionen nutzen.

Dass man die "Beatport Sounds" nutzen darf hat niemand bestritten, das ist nichts anderes als die Sample-Packs der anderen Anbieter (Loopmasters, etc.) auch ...
 
Also mal was Grundlegendes mit dem Kauf dieser Tools erwibt man das nutzungsrecht, dieses beinhaltet jedoch nicht die öffentliche vermarktung.
Im Club oder auf der Party der Kumpels könnt ihr die nutzen aber nicht für Produktionen dann gibt es Ärger mit der Gema wegen Urheberrecht und das wird bekanntlich immer sehr teuer!!!
 
http://www.soundstosample.com/faqs
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