DJMatzeB-aka-MaBad
Mobiler/Club/Allround DJ
Habe das gerade im VDJ Forum gefunden ...
Nach dem DJ Notdienst jetzt das ...
Die Abzocker sind mal wieder unterweg.
[Zitat] [old post] Posted Fri 11 May 12 @ 7:59 am
Hallo allerseits,
ich habe Gestern eine Mail bekommen, in der jemand Geld will, weil ich den Begriff Ballermann auf meiner Website verwendet habe.
Da hat doch wirklich jemand einen Idioten in einem Amt gefunden, der ihm diesen Begriff als seine Marke eingetragen hat.
Ich kopier mal die Mail jetzt im Anschluß rein. Wenn jemand hier Erfahrung hat, wie man am Besten vor geht oder irgendwelche konkreten Erfahrungswerte, freuen mich alle Tipps. Habe schon mit 2 verschiedenen Rechtsanwälten Kontakt aufgenommen, die ich kenne - aber evtl. hat ja jemand von Euch auch einen wertvollen Tipp, der hier Kosten spart.
Obwohl ich ein friedliebender Mensch bin, hätte ich gerne Kontakte, die solche Art von Raubritter mal richtig (außergerichtlich) verdreschen...
Hier die Mail:
================================================================
Herrn
Stefan Franz
- Party-DJ Stefan -
9. Mai 2012
per Email vorab: info@party-dj-stefan.de
Markenverletzung "Ballermann®"
durch Angebot der Durchführung von Veranstaltungen unter "Ballermann-Party“
Sehr geehrter Herr Franz,
wie wir soeben erfahren haben, werben Sie auf Ihrer Website u. a. damit, „Ballermann“-Partys als Mottoparty anzubieten, zu veranstalten und/oder durchzuführen bzw. bieten Sie extra für Hochzeiten ein „Mega-Ballermann-Partyprogramm“ an. Uns liegen selbstverständlich die entsprechenden Ausdrucke und Nachweise vor (s.u.a.: http://www.party-dj-stefan.de/hochzeits-dj.htm und/oder http://www.party-dj-stefan.de/musikauswahl.htm).
Möglicherweise haben Sie bei der Nutzung der Bezeichnung "BALLERMANN®" für Ihr obiges Party-/Veranstaltungsangebot übersehen, dass es sich bei der Bezeichnung "Ballermann" um eine seit 1994 für eine Vielzahl von Waren- und Dienstleistungen (auch für Veranstaltungen und Partys!) geschützte Marke in Verwertung unseres Hauses handelt (siehe unten). Über unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit unseren Ballermann®-Markenrechten können Sie sich auf unseren Internetseiten www.ballermann.de (aktuell ab 01.01.2012) und www.ballermann.epco-media.de (Nutzungsnachweise bis 31.12.2011) informieren.
Wir verweisen auch auf folgende Veröffentlichungen:
http://saarland.dehoga-news.de/lese...-des-namens-ballermann-kann-teuer-kommen.html
oder
http://www.blsv.de/fileadmin/user_u...t/bayspo_recht_2007_13_markenrechtverletz.pdf
oder:
http://www.baden-online.de/news/mod...hp?db=news_lokales&table=artikel_kehl&id=6526
oder:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige/04683/
Durch die Bezeichnung und Bewerbung Ihres obigen Veranstaltungs- und Musikangebots mit „Ballermann-Party" und/oder „Mega-Ballermann-Partsprogramm“ haben Sie unsere Markenrechte an unseren "Ballermann®"-Marken verletzt und damit unsere Marke "Ballermann®" widerrechtlich benutzt (§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 5 MarkenG). Bevor wir Sie nun über unsere Anwälte kostenpflichtig abmahnen lassen (müssen!), geben wir Ihnen Gelegenheit, die Angelegenheit - unbürokratisch - bei uns nach zu lizenzieren.
Die Lizenzgebühr beträgt für die Bewerbung und Durchführung von Ballermannpartys € 1,50 pro Besucher – mindestens aber € 750,-- zzgl. MwSt. pro Veranstaltung zzgl. MwSt. bzw. € 750,-- zzgl. MwSt. pro Monat der mit der markenrechtlich geschützten Bezeichnung „Ballermann“ vorgenommenen Veranstaltungswerbung bei Eventagenturen und Veranstaltern. Es handelt sich hierbei um die übliche Gebühr, die auch unsere ordentlichen Lizenznehmer für die Nutzung der Bezeichnung „Ballermann“ zahlen (Lizenzanalogie). Selbst wenn Sie evtl. noch keine Ballermann-Party tatsächlich veranstaltet haben sollten, werden wir den Schaden im Wege der Lizenzanalogie berechnen, da auch die Werbung allein eine Verletzungshandlung darstellt (BGH - Catwalk!)
Durch die Nachlizenzierung können Sie so gestellt werden, als hätten Sie vor der (widerrechtlichen) Nutzung unserer Ballermann-Markenrechte, diese vorab ordnungsgemäß lizenzieren lassen.
Die Nachlizenzierung ist im Übrigen auch nur deshalb möglich, weil wir vermeiden wollen, dass weiterer Schaden durch evtl. nicht unerhebliche Anwalts- und Gerichtkosten zusätzlich entsteht. Sie haben es daher selbst in der Hand, eine noch bestehende Markenverletzung in eine (rückwirkende) berechtigte Markennutzung zu wandeln.
An dieses Nachlizenz-Angebot halten wir uns nur bis zum Donnerstag, den 17. Mai 2012, 12:00 Uhr, gebunden. Dies sollte reichen, die von uns behaupteten Rechte an der Bezeichnung "Ballermann" zu prüfen. Dabei sollten Sie sich u.U. von einem Patentanwalt und/oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen, da diese auf Verfahren dieser Art spezialisiert sind.
Sollte bis 17.05.2012, 12:00 Uhr, allerdings keine verbindliche Erklärung Ihrerseits bei uns vorliegen, werden wir unverzüglich unsere Anwälte beauftragen müssen, gegen die von Ihnen begangene Markenverletzung (s. oben) vorzugehen und unsere Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz gegen Sie umfassend durchzusetzen. Dies würden wir zwar bedauern, da dann nicht unerhebliche weitere Kosten entstehen werden; allerdings haben Sie dies dann selbst zu vertreten. Bitte teilen Sie uns umgehend schriftlich (per Email oder per Telefax) mit, ob Sie verbindlich die Nachlizenzierung wünschen oder doch eine rechtliche Klärung anstreben.
Bitte beachten Sie: Diese Mitteilung ist keine böswillige Mitteilung zum Zwecke der Schädigung und daher auch (noch) keine Abmahnung! Wir sind jedoch gesetzlich verpflichtet/gehalten, wollen wir eine Verwässerung unserer seit 1994 eingetragenen und intensiv genutzten Ballermann-Marken vermeiden, gegen Verletzungshandlungen Dritter rigoros vorzugehen (so EuGH - Levi Strauss – jurisPR-WettbR 10/2006, Anm. 1, Bergmann) Im Übrigen gebietet dies auch die Fairness gegenüber unseren ordentlichen Lizenznehmern, die die Nutzung der Marke lizenziert und dafür eine Lizenzgebühr gezahlt haben (s.a. www.ballermann.de)!
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß aus Oberbayern
A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH
durch:
i. A. André Engelhardt
Weitere Hinweise:
"Ballermann®", "Ballermann 6®", "Ballermann 6 Balneario®" und "Ballermann´s World®", „Ballermann Records®“; „DIE BALLERMÄNNER®“ sowie „alle Mann am Ballermann®“ sind für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen geschützte und eingetragene Marken (DE 2912542, DE 395 20 454, DE 395 32 401, DE 395 41 643, DE 397 20 684, DE 397 48 147, DE 397 48 148, DE 399 77 705, DE 300 66 279, DE 300 75 142, DE 305 34 388, DE 307 57 409; DE 307 80 740; DE 30 2009 005 808; IR 647 500). Informationen zu den Marken und deren Schutzumfang (Waren und Dienstleistungen) können von jedermann kostenlos auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) recherchiert und geprüft werden (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche). Die Verwertung und Generallizenz der o.g. Markenrechte liegt bei der A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH.
Gerichtliche und amtliche Entscheidungen zu den Ballermann®-Markenrechten finden Sie u.a. hier:
Bundesgerichtshof: BGH, Urteil vom 24.02.2000 – I ZR 168/97 (Link: http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem00/BGH/zivil/bgh16-00.html);
Bundespatengericht (Auszug – nicht vollständig): BPatG, 26 W (pat) 119/01 “Ballermann 6 = Ballermann“; BPatG, 26 w (pat) 207/00 „Ballermann Balneario 6 = Ballermann“; BPatG, 27 w (pat) 24/03 „Ballermann Hit-Mix = Ballermann Hits“ –vgl. je die PAVIS-Leitsätze hierzu);
Instanzgerichte (Auszug - nicht vollständig): LG Mannheim, gerichtl. Vergleich vom 23.09.2010 – 2 O 105/10 (Verletzung bestätigt); LG Rostock, Urteil vom 30.04.2010 – 3 O 254/09; LG Braunschweig, gerichtl. Vergleich vom 10.03.2010 – 9 O 1587/09 (Verletzung bestätigt); LG München I, gerichtl. Vergleich vom 02.02.2010 - 33 O 7231/09 (Verletzung bestätigt); LG Saarbrücken, Anerkenntnisurteil vom 11.01.2010 – 7 O 145/09; LG Frankenthal (Pfalz), Anerkenntnisurteil vom 02.11.2009 – 2 HK O 124/09; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2009 – 2a O 256/08; LG Mannheim, Urteil vom 05.08.2008 – 2 O 50/08; LG Koblenz, Beschluss vom 23.10.2007 – 3 HK.O 142/07; OLG München, Urteil vom 28.06.2007 – 29 U 5365/06; LG Bielefeld, Urteil vom 05.01.2006 – 13 O 57/05; OLG München, Urteil vom 17.11.2005 – 29 U 3240/05; LG München I, Urteil vom 25.10.2005 – 33 O 5096/05; LG München I, Urteil vom 08.11.2005 - 33 O 7386/05; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2001 – 2-06 O 212/01; LG Stuttgart, Beschluss vom 12.06.2001 – 11 KfH O 81/01; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.12.2000 – 3 W 3851/00; OLG München, Beschluss vom 17.11.2000 – 29 W 2956/00; LG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2000 – 315 O 912/00; LG Leipzig, Beschluss vom 11.09.2000 – 5 (0) 7333/00; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1999 - 20 U 56/98;
Deutsches Patent- u. Markenamt (Auszug – nicht vollständig): DPMA, Beschluss vom 15.01.2003, S 152/01 Lösch – Reg.-Nr.: 397 48 147.0/21; DPMA, Beschluss vom 22.02.2008 – 397 56 737.5/24; DPMA, Beschluss vom 21.04.2008 – 397 28 910.3/29, DPMA, Beschluss vom 15.11.2007 – 397 32 060.4/42
===Ende der Mail ====================================================================
Nach dem DJ Notdienst jetzt das ...
Die Abzocker sind mal wieder unterweg.
[Zitat] [old post] Posted Fri 11 May 12 @ 7:59 am
Hallo allerseits,
ich habe Gestern eine Mail bekommen, in der jemand Geld will, weil ich den Begriff Ballermann auf meiner Website verwendet habe.
Da hat doch wirklich jemand einen Idioten in einem Amt gefunden, der ihm diesen Begriff als seine Marke eingetragen hat.
Ich kopier mal die Mail jetzt im Anschluß rein. Wenn jemand hier Erfahrung hat, wie man am Besten vor geht oder irgendwelche konkreten Erfahrungswerte, freuen mich alle Tipps. Habe schon mit 2 verschiedenen Rechtsanwälten Kontakt aufgenommen, die ich kenne - aber evtl. hat ja jemand von Euch auch einen wertvollen Tipp, der hier Kosten spart.
Obwohl ich ein friedliebender Mensch bin, hätte ich gerne Kontakte, die solche Art von Raubritter mal richtig (außergerichtlich) verdreschen...
Hier die Mail:
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Herrn
Stefan Franz
- Party-DJ Stefan -
9. Mai 2012
per Email vorab: info@party-dj-stefan.de
Markenverletzung "Ballermann®"
durch Angebot der Durchführung von Veranstaltungen unter "Ballermann-Party“
Sehr geehrter Herr Franz,
wie wir soeben erfahren haben, werben Sie auf Ihrer Website u. a. damit, „Ballermann“-Partys als Mottoparty anzubieten, zu veranstalten und/oder durchzuführen bzw. bieten Sie extra für Hochzeiten ein „Mega-Ballermann-Partyprogramm“ an. Uns liegen selbstverständlich die entsprechenden Ausdrucke und Nachweise vor (s.u.a.: http://www.party-dj-stefan.de/hochzeits-dj.htm und/oder http://www.party-dj-stefan.de/musikauswahl.htm).
Möglicherweise haben Sie bei der Nutzung der Bezeichnung "BALLERMANN®" für Ihr obiges Party-/Veranstaltungsangebot übersehen, dass es sich bei der Bezeichnung "Ballermann" um eine seit 1994 für eine Vielzahl von Waren- und Dienstleistungen (auch für Veranstaltungen und Partys!) geschützte Marke in Verwertung unseres Hauses handelt (siehe unten). Über unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit unseren Ballermann®-Markenrechten können Sie sich auf unseren Internetseiten www.ballermann.de (aktuell ab 01.01.2012) und www.ballermann.epco-media.de (Nutzungsnachweise bis 31.12.2011) informieren.
Wir verweisen auch auf folgende Veröffentlichungen:
http://saarland.dehoga-news.de/lese...-des-namens-ballermann-kann-teuer-kommen.html
oder
http://www.blsv.de/fileadmin/user_u...t/bayspo_recht_2007_13_markenrechtverletz.pdf
oder:
http://www.baden-online.de/news/mod...hp?db=news_lokales&table=artikel_kehl&id=6526
oder:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige/04683/
Durch die Bezeichnung und Bewerbung Ihres obigen Veranstaltungs- und Musikangebots mit „Ballermann-Party" und/oder „Mega-Ballermann-Partsprogramm“ haben Sie unsere Markenrechte an unseren "Ballermann®"-Marken verletzt und damit unsere Marke "Ballermann®" widerrechtlich benutzt (§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 5 MarkenG). Bevor wir Sie nun über unsere Anwälte kostenpflichtig abmahnen lassen (müssen!), geben wir Ihnen Gelegenheit, die Angelegenheit - unbürokratisch - bei uns nach zu lizenzieren.
Die Lizenzgebühr beträgt für die Bewerbung und Durchführung von Ballermannpartys € 1,50 pro Besucher – mindestens aber € 750,-- zzgl. MwSt. pro Veranstaltung zzgl. MwSt. bzw. € 750,-- zzgl. MwSt. pro Monat der mit der markenrechtlich geschützten Bezeichnung „Ballermann“ vorgenommenen Veranstaltungswerbung bei Eventagenturen und Veranstaltern. Es handelt sich hierbei um die übliche Gebühr, die auch unsere ordentlichen Lizenznehmer für die Nutzung der Bezeichnung „Ballermann“ zahlen (Lizenzanalogie). Selbst wenn Sie evtl. noch keine Ballermann-Party tatsächlich veranstaltet haben sollten, werden wir den Schaden im Wege der Lizenzanalogie berechnen, da auch die Werbung allein eine Verletzungshandlung darstellt (BGH - Catwalk!)
Durch die Nachlizenzierung können Sie so gestellt werden, als hätten Sie vor der (widerrechtlichen) Nutzung unserer Ballermann-Markenrechte, diese vorab ordnungsgemäß lizenzieren lassen.
Die Nachlizenzierung ist im Übrigen auch nur deshalb möglich, weil wir vermeiden wollen, dass weiterer Schaden durch evtl. nicht unerhebliche Anwalts- und Gerichtkosten zusätzlich entsteht. Sie haben es daher selbst in der Hand, eine noch bestehende Markenverletzung in eine (rückwirkende) berechtigte Markennutzung zu wandeln.
An dieses Nachlizenz-Angebot halten wir uns nur bis zum Donnerstag, den 17. Mai 2012, 12:00 Uhr, gebunden. Dies sollte reichen, die von uns behaupteten Rechte an der Bezeichnung "Ballermann" zu prüfen. Dabei sollten Sie sich u.U. von einem Patentanwalt und/oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen, da diese auf Verfahren dieser Art spezialisiert sind.
Sollte bis 17.05.2012, 12:00 Uhr, allerdings keine verbindliche Erklärung Ihrerseits bei uns vorliegen, werden wir unverzüglich unsere Anwälte beauftragen müssen, gegen die von Ihnen begangene Markenverletzung (s. oben) vorzugehen und unsere Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz gegen Sie umfassend durchzusetzen. Dies würden wir zwar bedauern, da dann nicht unerhebliche weitere Kosten entstehen werden; allerdings haben Sie dies dann selbst zu vertreten. Bitte teilen Sie uns umgehend schriftlich (per Email oder per Telefax) mit, ob Sie verbindlich die Nachlizenzierung wünschen oder doch eine rechtliche Klärung anstreben.
Bitte beachten Sie: Diese Mitteilung ist keine böswillige Mitteilung zum Zwecke der Schädigung und daher auch (noch) keine Abmahnung! Wir sind jedoch gesetzlich verpflichtet/gehalten, wollen wir eine Verwässerung unserer seit 1994 eingetragenen und intensiv genutzten Ballermann-Marken vermeiden, gegen Verletzungshandlungen Dritter rigoros vorzugehen (so EuGH - Levi Strauss – jurisPR-WettbR 10/2006, Anm. 1, Bergmann) Im Übrigen gebietet dies auch die Fairness gegenüber unseren ordentlichen Lizenznehmern, die die Nutzung der Marke lizenziert und dafür eine Lizenzgebühr gezahlt haben (s.a. www.ballermann.de)!
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß aus Oberbayern
A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH
durch:
i. A. André Engelhardt
Weitere Hinweise:
"Ballermann®", "Ballermann 6®", "Ballermann 6 Balneario®" und "Ballermann´s World®", „Ballermann Records®“; „DIE BALLERMÄNNER®“ sowie „alle Mann am Ballermann®“ sind für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen geschützte und eingetragene Marken (DE 2912542, DE 395 20 454, DE 395 32 401, DE 395 41 643, DE 397 20 684, DE 397 48 147, DE 397 48 148, DE 399 77 705, DE 300 66 279, DE 300 75 142, DE 305 34 388, DE 307 57 409; DE 307 80 740; DE 30 2009 005 808; IR 647 500). Informationen zu den Marken und deren Schutzumfang (Waren und Dienstleistungen) können von jedermann kostenlos auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) recherchiert und geprüft werden (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche). Die Verwertung und Generallizenz der o.g. Markenrechte liegt bei der A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH.
Gerichtliche und amtliche Entscheidungen zu den Ballermann®-Markenrechten finden Sie u.a. hier:
Bundesgerichtshof: BGH, Urteil vom 24.02.2000 – I ZR 168/97 (Link: http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem00/BGH/zivil/bgh16-00.html);
Bundespatengericht (Auszug – nicht vollständig): BPatG, 26 W (pat) 119/01 “Ballermann 6 = Ballermann“; BPatG, 26 w (pat) 207/00 „Ballermann Balneario 6 = Ballermann“; BPatG, 27 w (pat) 24/03 „Ballermann Hit-Mix = Ballermann Hits“ –vgl. je die PAVIS-Leitsätze hierzu);
Instanzgerichte (Auszug - nicht vollständig): LG Mannheim, gerichtl. Vergleich vom 23.09.2010 – 2 O 105/10 (Verletzung bestätigt); LG Rostock, Urteil vom 30.04.2010 – 3 O 254/09; LG Braunschweig, gerichtl. Vergleich vom 10.03.2010 – 9 O 1587/09 (Verletzung bestätigt); LG München I, gerichtl. Vergleich vom 02.02.2010 - 33 O 7231/09 (Verletzung bestätigt); LG Saarbrücken, Anerkenntnisurteil vom 11.01.2010 – 7 O 145/09; LG Frankenthal (Pfalz), Anerkenntnisurteil vom 02.11.2009 – 2 HK O 124/09; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2009 – 2a O 256/08; LG Mannheim, Urteil vom 05.08.2008 – 2 O 50/08; LG Koblenz, Beschluss vom 23.10.2007 – 3 HK.O 142/07; OLG München, Urteil vom 28.06.2007 – 29 U 5365/06; LG Bielefeld, Urteil vom 05.01.2006 – 13 O 57/05; OLG München, Urteil vom 17.11.2005 – 29 U 3240/05; LG München I, Urteil vom 25.10.2005 – 33 O 5096/05; LG München I, Urteil vom 08.11.2005 - 33 O 7386/05; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2001 – 2-06 O 212/01; LG Stuttgart, Beschluss vom 12.06.2001 – 11 KfH O 81/01; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.12.2000 – 3 W 3851/00; OLG München, Beschluss vom 17.11.2000 – 29 W 2956/00; LG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2000 – 315 O 912/00; LG Leipzig, Beschluss vom 11.09.2000 – 5 (0) 7333/00; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1999 - 20 U 56/98;
Deutsches Patent- u. Markenamt (Auszug – nicht vollständig): DPMA, Beschluss vom 15.01.2003, S 152/01 Lösch – Reg.-Nr.: 397 48 147.0/21; DPMA, Beschluss vom 22.02.2008 – 397 56 737.5/24; DPMA, Beschluss vom 21.04.2008 – 397 28 910.3/29, DPMA, Beschluss vom 15.11.2007 – 397 32 060.4/42
===Ende der Mail ====================================================================
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