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paddydj
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Hallo zusammen,
ich bin hier mal durchs Forum gegangen, um was darüber zu suchen. Also es geht um folgendes Beispiel:
Azubi X wird auf schnelle Welle angerufen, ob er morgen auf einer Weihnachtsfeier des Unternehmens Y auflegen könnte, weil kein DJ da ist. Azubi X sagt "Ok, krieg ich irgendwie hin." Abgemacht sind 200€. Azubi X erledigt seine Arbeit und möchte das Geld haben. Der Geschäftsführer möchte dies natürlich nicht unter der Hand machen und Azubi X auch nicht.
Angeboten wird vom Geschäftsführer, das alles über die Sozialversicherungsnummer abzuwickeln, um den Azubi X für den Abend als quasi auf 400€-Basis-Angestellten zu bezahlen. Azubi X hat aber eine Ausbildung, is ja klar.
Meine Frage:
Braucht der Geschäftsführer dazu die Sozialversicherungsnummer oder die Lohnsteuerkarte? (Azubi X übt die Tätigkeit nicht regelmäßig aus, war also nur ein Sonderfall und die 200€ sollen nur eine Aufwandsentschädigung für ihn sein, dass er sich den Ar*** aufreißen musste, alles für den nächsten Tag zu organisieren) Gibt es da einen Weg, dass beide Parteien ohne Konflikte aus der Sache herauskommen, sprich der Azubi sein Geld bekommt und das auch legal?
Und muss dieser Betrag versteuert werden? Was ist noch dabei zu beachten?
Vielen Dank an den, der was dazu weiß!!
ich bin hier mal durchs Forum gegangen, um was darüber zu suchen. Also es geht um folgendes Beispiel:
Azubi X wird auf schnelle Welle angerufen, ob er morgen auf einer Weihnachtsfeier des Unternehmens Y auflegen könnte, weil kein DJ da ist. Azubi X sagt "Ok, krieg ich irgendwie hin." Abgemacht sind 200€. Azubi X erledigt seine Arbeit und möchte das Geld haben. Der Geschäftsführer möchte dies natürlich nicht unter der Hand machen und Azubi X auch nicht.
Angeboten wird vom Geschäftsführer, das alles über die Sozialversicherungsnummer abzuwickeln, um den Azubi X für den Abend als quasi auf 400€-Basis-Angestellten zu bezahlen. Azubi X hat aber eine Ausbildung, is ja klar.
Meine Frage:
Braucht der Geschäftsführer dazu die Sozialversicherungsnummer oder die Lohnsteuerkarte? (Azubi X übt die Tätigkeit nicht regelmäßig aus, war also nur ein Sonderfall und die 200€ sollen nur eine Aufwandsentschädigung für ihn sein, dass er sich den Ar*** aufreißen musste, alles für den nächsten Tag zu organisieren) Gibt es da einen Weg, dass beide Parteien ohne Konflikte aus der Sache herauskommen, sprich der Azubi sein Geld bekommt und das auch legal?
Und muss dieser Betrag versteuert werden? Was ist noch dabei zu beachten?
Vielen Dank an den, der was dazu weiß!!
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