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ApricotX
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Hallo zusammen,
ich war früher DJ und habe regelmäßig aufgelegt. Das war meist in Clubs in denen ich ohnehin angestellt war und somit wurde das regulär über den Arbeitsvertrag beglichen und ich musste mich nicht selbständig machen. War zu meiner Studienzeit. Seit dieser Zeit habe ich natürlich unzählige Mp3s auf meinem Rechner. Teilweise auch ohne das Original, da ich das entweder so von Kollegen damals erhalten habe bzw. größtenteils auch, weil auf einem Gig mal drei (!) Koffer voller original Cds geklaut wurden (auf die Details möchte ich hier nicht eingehen )
Aktuell, d.h. die letzten wenigen Songs die ich überhaupt noch runterlade, sind aus rechtlich einwandfreien Quellen.
Soweit so gut.
Nun werde ich demnächst auf einer "mehr oder weniger" öffentlichen Veranstaltung auflegen (mit Laptop). Dies geschieht mit meinem Equipment. Es ist eine Firmenveranstaltung auf öffentlichem zugänglichem Gelände. Gema wurde natürlich schon informiert. Dafür wird dann ja eine Gebühr fällig.
Was ich mich aber frage ist, kann ich überhaupt mit den alten MP3s (z.T. älter als 15 Jahre) überhaupt auflegen? Wenn mich einer nach der Rechnung der CD - oder gar nach der CD selbst - fragt, kann ich nur mit den Schultern zucken. Es sind auch aktuelle Tracks dabei, die ich online bezogen habe. Für die ist es ja kein Problem aber für den Rest (und das ist eher die Überzahl).
Wobei selbst bei rechtlich einwandfreien MP3s habe ich ehrlich gesagt keine Zeit und Lust beim Auflegen irgendjemandem irgendwelche Belege/E-Mails mit den Kaufdaten zu zeigen.
Das ist auch eine einmalige Sache und daher macht es keinen Sinn sich alle MP3s nachträglich neu zu besorge– zumal ich ja nicht weiß, was ich spielen werde an dem Abend.
Also, GEMA ist bezahlt bzw. angemeldet. Habe ich hier irgendwas zu beachten? Oder mache ich mir wieder mal zu viele Gedanken?
ich war früher DJ und habe regelmäßig aufgelegt. Das war meist in Clubs in denen ich ohnehin angestellt war und somit wurde das regulär über den Arbeitsvertrag beglichen und ich musste mich nicht selbständig machen. War zu meiner Studienzeit. Seit dieser Zeit habe ich natürlich unzählige Mp3s auf meinem Rechner. Teilweise auch ohne das Original, da ich das entweder so von Kollegen damals erhalten habe bzw. größtenteils auch, weil auf einem Gig mal drei (!) Koffer voller original Cds geklaut wurden (auf die Details möchte ich hier nicht eingehen )
Aktuell, d.h. die letzten wenigen Songs die ich überhaupt noch runterlade, sind aus rechtlich einwandfreien Quellen.
Soweit so gut.
Nun werde ich demnächst auf einer "mehr oder weniger" öffentlichen Veranstaltung auflegen (mit Laptop). Dies geschieht mit meinem Equipment. Es ist eine Firmenveranstaltung auf öffentlichem zugänglichem Gelände. Gema wurde natürlich schon informiert. Dafür wird dann ja eine Gebühr fällig.
Was ich mich aber frage ist, kann ich überhaupt mit den alten MP3s (z.T. älter als 15 Jahre) überhaupt auflegen? Wenn mich einer nach der Rechnung der CD - oder gar nach der CD selbst - fragt, kann ich nur mit den Schultern zucken. Es sind auch aktuelle Tracks dabei, die ich online bezogen habe. Für die ist es ja kein Problem aber für den Rest (und das ist eher die Überzahl).
Wobei selbst bei rechtlich einwandfreien MP3s habe ich ehrlich gesagt keine Zeit und Lust beim Auflegen irgendjemandem irgendwelche Belege/E-Mails mit den Kaufdaten zu zeigen.
Das ist auch eine einmalige Sache und daher macht es keinen Sinn sich alle MP3s nachträglich neu zu besorge– zumal ich ja nicht weiß, was ich spielen werde an dem Abend.
Also, GEMA ist bezahlt bzw. angemeldet. Habe ich hier irgendwas zu beachten? Oder mache ich mir wieder mal zu viele Gedanken?