Auflegen mit MP3-Sammlung ➔ wie ist rechtliche Situation (bei einmaligem Auflegen)?

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ApricotX

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Hallo zusammen,

ich war früher DJ und habe regelmäßig aufgelegt. Das war meist in Clubs in denen ich ohnehin angestellt war und somit wurde das regulär über den Arbeitsvertrag beglichen und ich musste mich nicht selbständig machen. War zu meiner Studienzeit. Seit dieser Zeit habe ich natürlich unzählige Mp3s auf meinem Rechner. Teilweise auch ohne das Original, da ich das entweder so von Kollegen damals erhalten habe bzw. größtenteils auch, weil auf einem Gig mal drei (!) Koffer voller original Cds geklaut wurden (auf die Details möchte ich hier nicht eingehen 😭)

Aktuell, d.h. die letzten wenigen Songs die ich überhaupt noch runterlade, sind aus rechtlich einwandfreien Quellen.
Soweit so gut.

Nun werde ich demnächst auf einer "mehr oder weniger" öffentlichen Veranstaltung auflegen (mit Laptop). Dies geschieht mit meinem Equipment. Es ist eine Firmenveranstaltung auf öffentlichem zugänglichem Gelände. Gema wurde natürlich schon informiert. Dafür wird dann ja eine Gebühr fällig.

Was ich mich aber frage ist, kann ich überhaupt mit den alten MP3s (z.T. älter als 15 Jahre) überhaupt auflegen? Wenn mich einer nach der Rechnung der CD - oder gar nach der CD selbst - fragt, kann ich nur mit den Schultern zucken. Es sind auch aktuelle Tracks dabei, die ich online bezogen habe. Für die ist es ja kein Problem aber für den Rest (und das ist eher die Überzahl).
Wobei selbst bei rechtlich einwandfreien MP3s habe ich ehrlich gesagt keine Zeit und Lust beim Auflegen irgendjemandem irgendwelche Belege/E-Mails mit den Kaufdaten zu zeigen.

Das ist auch eine einmalige Sache und daher macht es keinen Sinn sich alle MP3s nachträglich neu zu besorge– zumal ich ja nicht weiß, was ich spielen werde an dem Abend.

Also, GEMA ist bezahlt bzw. angemeldet. Habe ich hier irgendwas zu beachten? Oder mache ich mir wieder mal zu viele Gedanken?
 
Ja, ist immer sone Sache, nachzuweisen, das zig Jahre alte Sachen, deren original Datenträger weg, ggf. ja einfach auch nur verschlissen ist, legal in der Musiksammlung liegt. Fakt ist: Zahlen tust du zunächst für die private Nutzung, der Datenträger und die Praktikabilität der ganzen Sache ist dem Gesetzgeber zunächst mal egal.

Wenn‘s dann ums auflegen geht, gilt es zu trennen. Wer ist DJ und wer ist Veranstalter. Die Nutzung für den einmalige Zweck einer Veranstaltung ist vom Veranstalter einmalig zu lizensieren. Nicht vom Dj, wenn der nicht Veranstalter ist. Dem Veranstalter kann es dabei auch egal sein, ob du deine Sachen regulär gekauft hast. Kann er ja auch gar nicht kontrollieren. Er erwirbt die Lizenz zur Nutzung für den angemeldeten Abend. Damit ist die Nutzung lizensiert. Egal woher die Tracks kommen.

Im Prinzip brauchst du gar keinen Track regulär gekauft haben. Du nutzt ihn ja an dem Abend nicht privat. Er ist ja für den Abend lizensiert. Du als DJ zahlst für den Track für deine Nutzung. Zu Hause zum üben und vorhören. Das bezahlt ja kein Veranstalter. Das kann wiederum auch auf einer Veranstaltung nicht kontrolliert werden. Was soll der von der GEMA sagen? Ggf. könntest du immer sagen: „Der Track ist nur heute hier für diese Veranstaltung auf meiner Platte, eine private Nutzung findet nicht statt. Für heute ist er lizensiert.“. Wenn er kontrollieren will, muss er schon außerhalb einer Veranstaltung auf dich zukommen.



Wenn der Veranstalter dir nen Stick gibt, den du an diesen Abend zu spielen hast, weil nur die Musik laufen soll, dann musst du diese Tracks ja auch nicht privat lizensieren. Die Nutzung ist für den Abend freigegeben. Punkt. Dürftest sie dir aber in dem Fall aber auch wiederum nicht kopieren und später privat nutzen, weil du dafür ja dann keine Lizenz erworben hast.



Letztlich sind die Regelungen an sich recht klar, in der Praxis nur eben schwer kontrollierbar.
 
Danke für deine Einschätzung.
Der Veranstalter ist mein Arbeitgeber. Ich bin Mitarbeiter in dem Unternehmen und würde für den einen Tag den Part des DJ übernehmen (bin aber nicht als DJ in dem Unternehmen tätig; das Unternehmen ist auch nicht in der DJ/Musikbranche tätig).
Vergleichbar mit einer Unternehmens-Weihnachtsfeier bei der ein beliebiger Mitarbeiter auflegt. Und dass der Zugang in die Lokalität öffentlich ist (sagen wir mal es ist ein größeres Restaurant).

Der Arbeitgeber - und somit Veranstalter - hat auch die Gema bereits informiert. Das Schreiben liegt mir vor. Von daher sollte alles passen. Ich war mir nur nicht sicher, wie es sich mit meinen alten MP3s verhält. Aber laut deiner Einschätzung sollte das wohl kein Problem darstellen.
 
Die Regelungen sind tatsächlich relativ einfach, leider werden sie aber oft durcheinander geworfen was es dann wieder kompliziert zu verstehen macht.

Zur Übersicht nochmal schematisch aufgeteilt:

1. Abgeltung der Wiedergaberechte (durch den Veranstalter)

Dies ist vom Veranstalter zu zahlen, es gibt verschiedene Tarife, die in der Regel nach Quadratmeter, Eintrittspreis und Nutzungsdauer berechnet werden.
Auch bei einem Eintrittspreis von 0€ fallen Gebühren an! Dazu gibt es Pauschaltarife (für die Gastronomie) die z. B. für Hintergrundbeschallung dauerhaft bezahlen.
Wichtige Unterscheidung ist, ob eine Veranstaltung "öffentlich" ist oder nicht.
Die GEMA hat auch innerhalb ihres Regelwerkes unterschiedliche Auffassungen / Definitionen von "Öffentlichkeit".
Bei Firmenfeiern habe ich gehört soll es so sein: Sind nur die Angestellten eingeladen so soll es sich um eine "geschlossene Veranstaltung" handeln, sind hingegen die Partner der Angestellten mit eingeladen, so gilt die Veranstaltung als "öffentlich". Bei Hochzeiten soll es Gerichtsurteile geben, dass diese per se nicht öffentlich sind.
Wie gesagt alles Meinungsäußerungen meinerseits!
Da dieser Teil den DJ (eigentlich) nicht betrifft gehe ich nicht noch näher darauf ein.

2. Abgeltung der Vervielfältigungsrechte (durch den Verursacher z. B. den "DJ")

Ist vom "DJ" zu bezahlen (von demjenigen, der die Kopie herstellt). Maßgeblich ist der Tarif VR-Ö (Neufassung von 2013).
Entscheidend ist dass der Titel zur "Wiedergabe bereitgehalten" wird, d. h. man hat den Titel einfach nur dabei.
Ob man ihn spielt, nur beabsichtigt ihn zu spielen oder ob er zufällig auf dem gleichen Datenträger ist spielt keine Rolle.
Das bedeutet im Klartext:
Für alle Titel, die auf einer Veranstaltung "dabei" sind ist die "Originalität" oder die Bezahlung der Vervielfältigung nachzuweisen.
Bedeutet: Alle Original-CDs oder Vinylplatten (oder Kaufkassetten für ganz alte Vertreter der Zunft) sind "Originaltonträger" und damit kein Problem.
Alle anderen Speichermedien (und auch selbst gebrannte CDs / DVDs) sind erstmal fraglich "Originaltonträger".
Betrachten wir also mal die mp3:
  1. Die mp3 ist im Downloadportal gekauft und direkt auf den bei der Veranstaltung vorhandenen Datenträger heruntergeladen worden. Damit ist dieser Datenträger der "Originaltonträger", es handelt sich um ein "Original" und es ist keine VR-Ö Gebühr fällig. (Nachweis über den Kauf kann per Rechnung ggf. erbracht werden.)
  2. Die mp3 ist eine Kopie von einer Original-CD (unerheblich, ob diese noch vorhanden ist, oder nicht), dann ist sie nach VR-Ö zu lizensieren.
  3. Die mp3 ist eine Kopie von der Festplatte des heimischen Rechners und befindet sich auf einem USB-Stick, dann handelt es sich um eine Vervielfältigung und VR-Ö wird fällig.
  4. Die mp3 ist aus "unbekannter Quelle", damit handelt es sich um eine Kopie, diese ist nach VR-Ö zu lizensieren (Wer hätte es gedacht?).

Das wars erstmal. Soweit so gut. Die aktuellen Tarifgebühren kann man bei der GEMA unter "VR-Ö" finden.
Es gibt auch zusätzlich die Möglichkeit einen "Altbestand" einmalig zu lizensieren. Das ist dann eine Pauschale, egal wie viele Titel.
Wichtig ist, dass theoretisch die "Kopie" bereits vor der "Herstellung" zu bezahlen ist. Man erwirbt hierzu z. B. eine Lizenz für 500 Kopien und führt dann eine "Strichliste". Zumindest nach der Vorstellung der GEMA muss es wohl so sein? Übrigens möchte die GEMA keinen Nachweis, welcher Titel genau kopiert wurde, genauso wie sie keine Playlists von DJs anerkennt, was für die ganzen Producer ein Problem ist, aber das gehört nicht hier her.
Die Prüfung ob es sich bei dem kopierten Titel tatsächlich um ein Werk aus dem "GEMA-Repertoire" hält obliegt ebenfalls dem "Kopeur" (Gibt es das Wort? Ich meine den "Kopierer").

Ein Streitfall ist das sog. "Ausschneiden & Einfügen", d. h. ich nehme einen USB-Stick und übertrage die mp3 auf diesen in der Weise, dass die Datei hinterher auf der Quelle (z. B. HDD) nicht mehr vorhanden ist. Es gibt also nach wie vor nur die eine Datei. Damit ist dann theoretisch der USB-Stick zum neuen "Originaltonträger" geworden und die HDD ist keiner mehr (bezogen auf den einzelnen Titel).
Es wurde nie offiziell (schriftlich) bestätigt, dass dieses Vorgehen zulässig ist um keine VR-Ö Gebühren auszulösen, aber auch nicht dass es nicht so ist.

Theoretisch ist es also ein Problem auf einer Veranstaltung zwei USB-Sticks mit gleichem Inhalt dabei zu haben.
Auch ist es doof, wenn man die Titel für jede Veranstaltung individuell auf den Stick packt und andere Tracks dafür löscht.
Hier kann nach strenger Auslegung jedesmal pro Titel die Kopiergebühr anfallen!

Was kann man also tun?
Die meisten Downloadportale erlauben es den Titel häufiger als ein Mal herunterzuladen.
Daher kann man sich so mehr als einen "Originaltonträger" erschaffen.
In einem fiktiven Beispiel habe ich fünf externe Festplatten und darf jeden Titel mind. fünf mal herunterladen nach dem Kauf.
Damit habe ich hinterher fünf fertig lizensierte "Originaltonträger" mit meinen Titeln drauf.
Theoretisch also alles in Ordnung.
Praktisch ist das kaum durchzuhalten / umsetzbar.

Außerdem kann man CDs(Vinly) bei Amazon kaufen wenn sie "Auto Rip" enthalten.
Damit erwirbt man automatisch zusätzlich zur Original-CD auch eine MP3-Lizenz.

Die Verantwortung für vom Veranstalter, von anderen Künstlern oder von Gästen mitgebrachte Tonträger lehne ich übrigens in meinem Vertrag mit dem Veranstalter ab.
Damit ist klar, dass hier im Zweifelsfall der Veranstalter gefragt ist oder eben wie oben geschrieben der Verursacher der Kopie.

Was die Sache besonders verwirrend macht ist, dass die GEMA auf ihrem Abfragebogen für die Wiedergaberechte auch in einzelnen Punkten Fragen stellt, die eigentlich auf den VR-Ö abzielen und sich der Antragsteller so ggf. unfreiwillig zum Denuntianten macht oder was falsch ankreuzt was zu höheren Gebühren führt.

Hier gibt es aber noch eine Möglichkeit für den TE, denn es besteht die Möglichkeit Titel auch für nur eine Veranstaltung zu lizensieren.
Die Gebührenhöhe ist ähnlich wie bei der "normalen" Lizenz, da es aber wie im Parkhaus pro angefangene 100 Stück geht macht das eigentlich für den regulären DJ keinen Sinn.
In diesem Fall könnte es aber sein, dass der TE davon profitiert, weil er die Gebühr dann nicht selbst zahlen muss, aber eben trotzdem für diese eine VA safe ist.
Aber Achtung, diese Gebühr ist zusätzlich zur landläufigen "GEMA-Gebühr" zu zahlen, sie steht zwar dann ggf. auf der gleichen Rechnung ist aber eine andere Sache!

Um jetzt alle total zu verwirren:
Es kommt auf die GEMA Gebühr immer auch noch eine GVL Gebühr oben drauf, da die GEMA das Inkasso für die GVL macht.
Zur Höhe des GVL Anteils beim VR-Ö gibt es bislang aber noch keine definitiven Aussagen und das finde ich nicht ok, denn hinterher kommen die mit nachträglichen Forderungen um die Ecke, das traue ich denen zu.

Auch hier handelt es sich wie im kompletten Beitrag wieder um meine persönliche Meinung und es kann sein, dass ich veraltete oder unkorrekte Informationen habe.
100% ige Sicherheit gibt es nur bei der GEMA direkt! Im Zweifelsfall kontaktiert also bitte die GEMA oder besucht deren Webseite!

Fast hätte ich es vergessen:
Bitte nicht den Boten (mich) erschießen, ich habe mir das nicht ausgedacht, das war die GEMA, ich informiere euch nur, dass es diese Tarife gibt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank für dein ausführlichen Worte.
Dass das ganz kompliziert ist dachte ich mir schon. Den Teil 1 haben wir ja bereits gemeldet. Geht wohl nur noch um Teil 2, d.h. meine Musik auf dem Laptop. Ich würde jetzt für das eine Mal einfach hoffen, dass das schon passt und keiner vorbeikommt und mich unterbricht um meine Rechnungen zu sehen :) Ich habe ja ca. 2500 Lieder auf der Platte, von denen ich wahrscheinlich keine 100 spiele. Für die 2.500 Stück wären das dann 350€ oder eben alles löschen und nur 200 Songs mitnehmen, dann wäre ich bei 28 EUR. Wobei sich wohl kein DJ mit 200 Songs wohl fühlt.

Ich muss zugeben, dass die Preisgestaltung ok ist aus meiner Sicht. Also auch bei jährlich wiederkehrenden Gebühren. Man verdient ja schließlich auch Geld damit. Für die einmalige Veranstaltung eigentlich auch ok. Man kann sich ja vielleicht im Vorfeld auf 500 Songs reduzieren, dann sind das 70 EUR - aber mühselig alles zu sortieren bzw. auszuwählen.

Nun denn, ich nehme nicht an, dass einer von der Gema kommt und mich mit solch Fragen nervt (darf er das überhaupt? Guckt der dann auf meinen Laptop bzw. konfisziert ihn :)).
Ein wenig Leben am Limit schadet ja auch nicht ;)
 
Ich kenne die Gema und ihre Vertreter nicht, aber ich denke mir dazu folgendes:

Es gibt sicher unzählige Veranstaltungen, die "schwarz" gemacht werden und kein Cent wird an die Gema bezahlt. Deshalb wird man dort froh sein um jede Veranstaltung, die korrekt angemeldet wird. Und sofern die Angaben bei der Anmeldung halbwegs schlüssig klingen (Location passt etwa zu der erwarteten Anzahl Gäste), wird man sich kaum genauer für diese Veranstaltung interessieren.

Wenn die Gema jetzt bei jedem angemeldeten Event aufkreuzt und die grosse Hausdurchsuchung beginnt, werden sich die Veranstalter und DJs Gegenmassnahmen überlegen oder im Zweifel die Veranstaltung nicht mehr anmelden. Das möchte dann ja auch keiner.

Btw. finde ich die Art, wie das in Deutschland gehandhabt wird, sowieso krass unlogisch. Da bin ich froh, haben wir es in der Schweiz einfacher.
 
Ich muss zugeben, dass die Preisgestaltung ok ist aus meiner Sicht. Also auch bei jährlich wiederkehrenden Gebühren. Man verdient ja schließlich auch Geld damit.
Der Preis an sich ist tatsächlich ok. Die Möglichkeit z. B. am Anfang seiner DJ Karriere seinen bisherigen Bestand auf einmal zu registrieren ist sogar sehr gut.
Ich hoffe dass die Gebühr hierfür jetzt langsam mal stabil bleibt, denn irgendwann wird es für Neueinsteiger einfach unrealistisch teuer. (Zum Vergleich: 2013 waren es nach meiner Erinnerung noch einmalig 125 Euro. Dann jedes Jahr 25 Euro mehr.)
Diese jährliche Gebühr finde ich persönlich etwas komisch, denn man bezahlt ja eigentlich für ein Volumen, sagen wir mal für 500 Kopien.
Das ist eine Zahl und die wird halt im Laufe der Zeit weniger, man braucht sie sozusagen auf. Wie lange man dafür braucht sollte keine Rolle spielen.
Bei der Jahresgebühr verfällt aber immer der ungenutzte Rest von den Prepaid-Kopien nach dem Jahr wieder und zusätzlich muss man ja trotzdem aufpassen, denn falls man mehr als 500 pro Jahr machen sollte muss man ja theoretisch wieder nachzahlen. Das macht also eigentlich gar keinen Sinn so.
Was mich am meisten stört ist dass die GVL sich auch nach nun mehr 7 Jahren (im April dann) noch immer nicht festgelegt hat wieviel sie anteilig haben möchte.
Es standen teilweise Beträge von über 100% des GEMA Betrages im Raum. Da man sich ja wenn man seine Kopien bei der GEMA angemeldet hat dann ja quasi schon geoutet hat,
könnten die dann einfach hergehen und jeden Betrag rückwirkend zusätzlich verlangen, denn sie wissen ja schon, dass man kopiert hat.
Siehe hierzu dieses Dokument. Hier der besonders interessante Abschnitt: "
Als Interimslösung haben die GVL und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. als größter Gesamtvertragspartner nunmehr vereinbart, die Vervielfältigungsrechte für die GVL nochmals in Form des bisherigen Zuschlags auf die GEMA Wiedergabetarife für die Zeit ab 01.04.2013 bis zum 31.12.2015 nachzuberechnen.
Die entsprechende Rechnung finden Sie als Anlage."
Das finde ich nicht ok, dass die dann hinterher noch mal nachfassen und es dann plötzlich das doppelte kostet. Das muss einfach ganz klar vorher bekannt sein!

Auch dass die GEMA die FAQ .pdfs zum VR-Ö einfach wieder aus dem Netz genommen hat, anstatt sie weiter zu führen und zu verbessern finde ich nicht ok, denn
so hat niemand mehr die Möglichkeit die genauen Bedingungen zu erfahren. Da standen nämlich interessante Sachen drin z. B. zu RAID-Systemen oder zur speziellen Definition von "Öffentlichkeit" die für den VR-Ö gelten sollte und noch einige andere Sachen mehr, z.B. dass wenn man sich einen neuen Laptop kauft oder die Musik-HDD kauptt geht und man eine Sicherungskopie "aktiviert" aber trotzdem nur wieder jede Datei ein Mal beim Gig dabei hat trotzdem wieder zahlen muss und eben das mit der GVL usw..
(Hab grad zufällig festgestellt, dass man einen Teil der alten FAQ noch "hergooglen" kann, obwohl er auf der GEMA Seite nicht mehr zum VR-Ö verlinkt ist.)

Wie gesagt, an sich ist das Ganze völlig ok, aber die Details haben es schon in sich!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal, man macht es hier wieder komplizierter als nötig. Auf der anderen Seite kenne ich mich mit Alternativen Modellen nicht aus bzw. hab mich nicht damit beschäftigt. Klingt meist sehr einfach zu Beginn. Wenn man dann aber ins Detail geht, merkt man, dass es doch nicht so einfach durchführbar ist.

Zum Thema Exekutive: Hat jemand schon mal so eine Kontrolle erlebt (also nicht, ob die VA bei der Gema gemeldet ist, sondern ob der DJ für die Lieder die nötigen Rechte hat)?
Wie will man das denn prüfen. Der wird wohl kaum Lieder für Lied durchgehen, prüfen welches "Gema-Berechtigt" ist und das dann auf einer List abhaken. Ganz davon abgesehen, dass ich den ja nicht an meinen Laptop lassen muss und auch nicht will während ich auflege. Und im Nachhinein wird es schwierig, mich aufzusuchen und meine Festplatte zu durchforsten.
 
Mal abgesehen von der Theorie: gibt es überhaupt hier jemand oder kennt jemanden, der praktische Erfahrung mit dem Thema in Bezug auf die Durchsetzung durch die GEMA hat?
 
Deinen Laptop durchsuchen dürfte nur die Polizei mit einem richterlichen Beschluss (außer bei "Gefahr im Verzug" - dürfte aber wegen ein paar GEMA-Gebühren unverhältnismäßig sein). Die Polizei hat aber anderes zu tun (besonders nachts und am Wochenende) als Laptops nach nicht-lizensierten mp3-Dateien zu durchsuchen. Den Vogel von der GEMA lässt Du einfach nicht an Deinen Laptop und fertig.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung als juristischer Laie.
 
Das ganze hat so viele Lücken, dass man eh immer irgendwie rumkäme. Und ich bezweifle sogar, dass die GEMA allgemein als Exekutive auftauchen darf. Wer ist denn die Exekutive in diesem Land?


Wie gesagt, wenn man sich Tracks kauft, zahlt man bereits die Nutzungsrechte für die persönliche (ggf. juristische Person, wer ein Gewerbe hat) Nutzung. Dann zahlt der Veranstalter noch mal für die Nutzung auf der Veranstaltung. Gut, reicht, mehr ist doch albern.

Sonst kann ich auch dahergehen und den Partygast verklagen, der mit nem Stick zum DJ kommt und darum bittet, etwas zu spielen. Der müsste ja dann auch vorher alles anmelden. Schwachsinn.


Und das Original eines Musikstücks hat eh niemand. Man kauft immer nur Kopien. Von Anfang an. Egal auf welchem Datenträger.


Ansonsten hat Darkside bereits alles gesagt
 
Ich bin mir da nicht so ganz sicher, ob das reicht.
Die Urheber eines Werkes sollten ja irgendwie für ihre Arbeit bezahlt werden. Gerade Producer die "Clubmusik" herstellen haben hier oft Probleme, da sie in der GEMA unterrepräsentiert werden. Daher wäre ich dafür, dass DJs (auf freiwilliger Basis) auch Playlisten einreichen dürfen (so wie es bei Livebands und im Radio Pflicht ist) und zwar für die Wiedergabe und für das Kopieren.
Damit kann man dann die Nutzung und Vervielfältigung bestimmter Werke dokumentieren was bedeutet, dass die GEMA die angefallenen Gebühren auch an genau diese Künstler auszahlen muss.
Das fände ich fair und dann wäre ich auch durchaus bereit die entsprechenden Gebühren zu zahlen.
Die Künstler werden nämlich nach der Häufigkeit ausbezahlt in der ihre Werke aufgeführt werden (mit einem besonderen Bonus für die "Volksmusik").
Die Erfassung der Wiedergabehäufigkeit ist aber in unserem Bereich sehr dürftig, da sie nur über so Blackboxen in wenigen Discotheken erfolgt.
Deswegen bekommen eben Künstler die Tracks machen die nicht geeignet sind fürs Radio oder um von einer Band gespielt zu werden auch weniger Tantiemen.
Das ist auch der Grund, warum sich der Bohlen so eine goldene Nase verdient, weil er seine Lieder genau für diese Zwecke produziert und damit das Maximum rausholt.
Künstler, beispielsweise aus den Bereichen Trance, Hardstyle oder Techno kriegen hingegen kaum was, es sei denn ihre Titel sind mainstreamcharttauglich und dort auch erfolgreich.
 
Da bin ich bei absolut jedem Wort bei dir. Das Problem gibt es ja schon ewig. Und die Clubmusik leidet ja schon ewig darunter, weil aber auch ein riesengroßer Teil der Akteure diese Zusammenhänge gar nicht kennt. Heute wie vor 30 Jahren.

Manche sind auch heute so schlau und melden 30 Pseudotracks bei der Gema an und melden bei jedem Auftritt, dass sie diese gespielt hätten. Kontrolliert ja eh keiner. Immer n paar Mark mehr in der Tasche.

Doch selbst mit den digitalen Möglichkeiten ist dem überwältigenden Anteil der Protagonisten der Clubmusik jeder weitere Handgriff zu viel. Erst recht, wenn sie nach dem Gig besoffen nach Hause müssen.

Ich glaube in der Masse wird das nie so wirklich funktionieren. Leider. Ein Clubmusikproduzent sollte einfach nicht mit Tantiemen kalkulieren, solang er nix radiotaugliches produziert und vermarktet.

Mich würde mal interessieren, ob irgendjemand mal Tantiemen für von DJs nachlizensierte Tracks bekommen hat. Auch nur einen Cent.
 

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