Das geht ja ganz schön durcheinander.
Die beiden Seiten Vervielfältigungsrechte und Wiedergaberechte haben miteinander nichts zu tun und es sind stets beide Seiten zu betrachten.
Gut ist, dass du wenn du von der GEMA eine von denen erstellte Rechnung hast der schwarze Peter bei denen liegt.
So hast du nun die Meldung letztendlich selbst vorgenommen und bist selbst für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. (Reingefallen!)
Ist aber kein Problem, wenn die GEMA der Meinung ist, dass sie gerne mehr Gebühren hätten bekommst du einen Nachbescheid.
Hast du wenigstens den genauen Namen und die Stadt der "Dame am Telefon" notiert, zusammen mit dem Zeitpunkt des Telefonates?
Ansonsten hast du gar nichts in der Hand.
Auch hast du nicht auf mich gehört:
Die Abgeltung der Wiedergaberechte ist Sache des Veranstalters (deines Kumpels)!
Du als DJ zahlst dafür also 0,00€, das sind schon mal 33€ weniger als 33€.
Dein Kumpel zahlt ja schon für Wiedergaberechte in seinem Laden, also ist eine Zahlung durch Dich ggf. sogar doppelt und damit erst recht unnötig.
Wieder 33€ gespart.
Falls die Sonderveranstaltung in eine andere Kategorie gehört so hat dein Kumpel ggf. Vergünstigungen die er geltend machen kann, was wiederum die 33€ reduzieren würde.
Zur Info für alle interessierten:
Die Gebühr für Wiedergaberechte berechnet sich aus der Grundfläche des Veranstaltungsraumes in m² (eigentlich sogar "nur" Publikumsfläche) und dem Eintrittspreis (auch für 0€ gibt es eine Spalte).
Des Weiteren gibt es verscheidene Nachlässe z. B. durch Mitgliedschaft in einer Organisation mit Rahmenvertrag oder bei häufigeren Veranstaltungen (ab der 10.).
Was den VR-Ö betrifft, so kommt es hier darauf an, wo du deine Titel her hast und wie (oft) du sie speicherst bzw. mitführst.
Ob VR-Ö Gebühren für Kopien zu entrichten sind richtet sich einzig nach dem Vorhandensein von "Öffentlichkeit".
Dieser Tarif gilt z. B. für das Brennen von CDs, speichern von MP3 etc. durch:
- Discjockeys
- Tanzlehrer
- Fitnesstrainer
- Übungsleiter in Vereinen, Volkshochschulen
Quelle:
GEMA VR-Ö
Für den DJ ist Punkt 2b) relevant.
Es kann durchaus sein, wenn man seinen Arbeitsablauf entsprechend VR-Ö-optimiert hat und seine Musik normal kauft, dass man dann gar keine VR-Ö Gebühren zahlen muss, weil man nur Originale hat und keine Kopien (z.B. auf USB-Sticks mit wechselndem Inhalt) anfertigt. Gekniffen sind all diejenigen, die für jede Veranstaltung andere Titel auf ihre Sticks KOPIEREN.
Wenn du also in einem bestehenden Betrieb mit bestehendem GEMA-Vertrag (in der richtigen Kategorie) spielst und nur gekaufte Originaltitel dabei hast zahlst du insgesamt ganz offiziell genau 0,00€.
Hat dir das die freundliche GEMA-Tante so erklärt? Wohl nicht.
Wie gesagt, die GEMA hat die Beratungs- und Vertragsgestaltungshoheit. Sie ist der einzige Ansprechpartner von dem man verwendbare schriftliche Aussagen zu den GEMA-Tarifen & konkreten Gebühren bekommen kann (auf die man im Zweifelsfall versuchen kann sich zu berufen).
Gleichzeitig ist die GEMA natürlich daran interssiert möglichst viel Geld zu erwirtschaften.
Aber ich wiederhole mich, das hatte ich ja alles oben schon geschrieben.
Viel Erfolg für deine Veranstaltung!