Auflegen in kneipe

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Todi

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7 Jun 2022
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Hallo zusammen,

Um es kurz zu machen.
Ich will bei einem Kumpel in der Kneipe Musik machen.

Er zählt bereits gema und ich möchte einfach nur Musik dort abspielen muss ich zusätzlich auch gema anmelden?
Ich lege meine und seine CDs auf.

Ich habe sonst nichts mit djing an der Mütze und mache es auch nicht gewerblich und bekomme auch keine Geld dafür.


Tarif m v habe ich gesehen braucht man das?

Oder braucht man den Tarif ö?
Falls ja wo kann man den beantragen?

Ich möchte das dort alle legal von statten geht.

Da er ja schon gema zahlt macht es ja keinen unterschied wer die Musik abspielt er oder ich...

Wie sieht es mixen aus die ich selber gemacht habe oder von anderen sind die halt nicht original sind
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag.

Das ein oder andere Werk ist von Soundcloud.
 
Dazu kann dich nur die GEMA abschließend und umfassend beraten.
Wichtig zu Wissen ist, dass es nicht nur "die GEMA" ist die man bezahlt, sondern einen oder ggf. mehrere Tarife die eben bei der Veranstaltung bzw. öffentlichen Aufführung berührt werden und damit abgegolten werden müssen.
Ob jemand das gewerblich macht oder nicht, ob derjenige dafür Geld bekommt oder nicht ist dabei unerheblich. Was zählt ist die "Öffentlichkeit" und die ist in der Kneipe gegeben.
Die Frage ist, ob sich durch deinen Auftritt der Charakter der Veranstaltung ändert? Wenn dein "Kumpel" normalerweise für "Hintergrundmusik" zahlt, dann beinhaltet das keine "Tanzveranstaltung" bzw. Partylautstärke.
Die Abgeltung der Wiedergaberechte ist aber i.d.R. Sache des Veranstalters.

Was dich definitiv und direkt betrifft sind die Vervielfältigungsrechte (Kopien) (Tarif VR-Ö seit 2013). Die sind vom Urheber der Kopien, also i.d.R. vom DJ zu zahlen.
Wenn du ausschließlich Original-CDs, Platten oder Musikkassetten (ja das kennt die GEMA noch) nutzt, dann ist alles in Ordnung.
Interessant wird es in dem Moment in dem du wie auch immer geartete Kopien einsetzt (u. a. auch Soundcloud wenn das Werk vom Urheber bei der GEMA angemeldet ist).
Kopierst du z. B. Tracks von deiner Festplatte auf einen USB-Stick, so ist für jeden dieser Titel der VR-Ö zu entrichten.
Die Prüfung ob ein Titel bei der GEMA zur Verwertung registriert ist obliegt dem Nutzer. Im Zweifelsfall musst du gegenüber der GEMA nachweisen, dass der Titel eben nicht aus deren Repertoire oder dem Repertoire ausländischer Verwertungsgesellschaften mit dem die GEMA einen Gegenseitigkeitsvertrag hat stammt.

Es zählen weder für die Wiedergabe noch für die Vervielfältigung die Titel, die du tatsächlich gespielt hast (eine Titelfolge ist nur bei "Livemusik" einzureichen), sondern ALLE Titel die du "zur Wiedergabe bereit hältst".
Also auch deine "privaten" Tracks die zusätzlich noch auf dem USB-Stick sind, kurz alles was du dabei hast, was irgendwie Musik sein könnte.
Streng genommen sogar die Audio-Files deiner Computerspiele wenn sich diese zu dem Zeitpunkt auf der Festplatte befinden.

Es spielt auch keine Rolle, ob Eintritt verlangt wird, oder nicht, es gibt auch einen Gebührenschlüssel für "keinen Eintritt".
Geltend gemacht werden können aber besondere Belastungen, Härtefälle oder ein Anteil am Eintritt fürs Bufett. Dies muss der GEMA dann detailiert dargelegt werden.

Wie gesagt, belastbar beraten kann dich nur die GEMA selbst.
Leider wirst du dort nicht unbedingt zu deinen Gunsten beraten.


Die GVL ist übrigens auch abzugelten, diese Gebühren nimmt aber meine ich immer noch die GEMA gleich mit ein, aber keine Gewähr.

Interessant wäre zu wissen, ob dein Kumpel bei einem Verband Mitglied ist der einen Rahmenvertrag mit der GEMA hat, dann gibts Prozente (Rabatt) auf die Rechnung.
(Auch auf die die er schon zahlt, das lohnt sich mal zu prüfen!)
Der DEHOGA wäre so ein Verband.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die umfassende Antwort.

Eine Frage habe ich aber noch.

Beim vr ö habe ich ja 500 Lieder dann zu einer pauschalen, muss ich diese 500 Lieder dann alle einzeln einreichen und lizensieren?
 
Nein, die GEMA möchte nur das Geld, erst bei einer Kontrolle müsstest du dann vorzählen, dass die Menge passt.

Für den Ersteinstieg würde ich die Variante "ein Backup aktivieren" nutzen, da kannst du auf einen Schlag alle Kopien einmalig lizensieren die du bis dato gesammelt hast.
Ab dann musst du halt zählen und wenn die 500 voll sind wieder 500 neue ziehen.
(Ein wie auch immer geartetes Abo halte ich nicht für sinnvoll, da wie beim Handy dann "ungenutztes Kopiervolumen" am Ende des Zeitraumes verfällt.)
 
Auch hier habe ich Mittlerweile eine Antwort erhalten.
Ich habe mit der GEMA Telefoniert, vorab die Frau am Telefon war wirklich sehr nett und sehr aussage freudig (sagt man das so?).
Sie hat mich am Telefon durch die Seite navigiert und zum richtigen Tarif geführt.

Dadurch, dass ich es kostenlos mache (also ohne Gewerbe) brauche ich NICHT den Tarif-Ö hier reicht der Tarif M-V (https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-m-v/)

Von wo aus die Musik kommt spielt auch keine Rolle solange diese sich auf meinem Rechner,usb-stick etc befindet (es wird davon ausgegangen, dass die Musik Legal erworben wurde, eine Kontrolle dies bezüglich gibt es nicht).

Die Endrechnung sieht für meinen Fall dann wie folgt aus:

Preis:​

GEMA Vergütung
25,70 €
GVL Vergütung
5,14 €
Netto
30,84 €
Umsatzsteuer 7%
2,16 €

Gesamtbetrag
33,00 €


Ich finde damit kann man sehr gut leben.


Ich hoffe ich kann den zukünftigen Lesern dieses Threads helfen ;)


Schöne Tag ;)
 
Das geht ja ganz schön durcheinander.
Die beiden Seiten Vervielfältigungsrechte und Wiedergaberechte haben miteinander nichts zu tun und es sind stets beide Seiten zu betrachten.
Gut ist, dass du wenn du von der GEMA eine von denen erstellte Rechnung hast der schwarze Peter bei denen liegt.
So hast du nun die Meldung letztendlich selbst vorgenommen und bist selbst für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. (Reingefallen!)
Ist aber kein Problem, wenn die GEMA der Meinung ist, dass sie gerne mehr Gebühren hätten bekommst du einen Nachbescheid.
Hast du wenigstens den genauen Namen und die Stadt der "Dame am Telefon" notiert, zusammen mit dem Zeitpunkt des Telefonates?
Ansonsten hast du gar nichts in der Hand.

Auch hast du nicht auf mich gehört:
Die Abgeltung der Wiedergaberechte ist Sache des Veranstalters (deines Kumpels)!
Du als DJ zahlst dafür also 0,00€, das sind schon mal 33€ weniger als 33€.
Dein Kumpel zahlt ja schon für Wiedergaberechte in seinem Laden, also ist eine Zahlung durch Dich ggf. sogar doppelt und damit erst recht unnötig.
Wieder 33€ gespart.
Falls die Sonderveranstaltung in eine andere Kategorie gehört so hat dein Kumpel ggf. Vergünstigungen die er geltend machen kann, was wiederum die 33€ reduzieren würde.

Zur Info für alle interessierten:
Die Gebühr für Wiedergaberechte berechnet sich aus der Grundfläche des Veranstaltungsraumes in m² (eigentlich sogar "nur" Publikumsfläche) und dem Eintrittspreis (auch für 0€ gibt es eine Spalte).
Des Weiteren gibt es verscheidene Nachlässe z. B. durch Mitgliedschaft in einer Organisation mit Rahmenvertrag oder bei häufigeren Veranstaltungen (ab der 10.).

Was den VR-Ö betrifft, so kommt es hier darauf an, wo du deine Titel her hast und wie (oft) du sie speicherst bzw. mitführst.
Ob VR-Ö Gebühren für Kopien zu entrichten sind richtet sich einzig nach dem Vorhandensein von "Öffentlichkeit".

Dieser Tarif gilt z. B. für das Brennen von CDs, speichern von MP3 etc. durch:​

  • Discjockeys
  • Tanzlehrer
  • Fitnesstrainer
  • Übungsleiter in Vereinen, Volkshochschulen
Quelle: GEMA VR-Ö
Für den DJ ist Punkt 2b) relevant.

Es kann durchaus sein, wenn man seinen Arbeitsablauf entsprechend VR-Ö-optimiert hat und seine Musik normal kauft, dass man dann gar keine VR-Ö Gebühren zahlen muss, weil man nur Originale hat und keine Kopien (z.B. auf USB-Sticks mit wechselndem Inhalt) anfertigt. Gekniffen sind all diejenigen, die für jede Veranstaltung andere Titel auf ihre Sticks KOPIEREN.

Wenn du also in einem bestehenden Betrieb mit bestehendem GEMA-Vertrag (in der richtigen Kategorie) spielst und nur gekaufte Originaltitel dabei hast zahlst du insgesamt ganz offiziell genau 0,00€.

Hat dir das die freundliche GEMA-Tante so erklärt? Wohl nicht.
Wie gesagt, die GEMA hat die Beratungs- und Vertragsgestaltungshoheit. Sie ist der einzige Ansprechpartner von dem man verwendbare schriftliche Aussagen zu den GEMA-Tarifen & konkreten Gebühren bekommen kann (auf die man im Zweifelsfall versuchen kann sich zu berufen).
Gleichzeitig ist die GEMA natürlich daran interssiert möglichst viel Geld zu erwirtschaften.

Aber ich wiederhole mich, das hatte ich ja alles oben schon geschrieben.
Viel Erfolg für deine Veranstaltung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe explizit nach Tarif ö gefragt, dadurch das es ein Event ist und ich kein DJ bin sondern nur an dem Abend egal mit welchem Equipment auflege greift für diesen Abend Tarif m.
Tarif ö wird gebraucht wenn man es beruflich macht.
Gleiches zählt auch bei einem Karnevalswagen sagte sie mir oder einem Stadtfest.

Die gema die er bereits zahlt hat für die Veranstaltung nichts zu tun weil es sich nur um Hintergrund Musik handelt und ohne Veranstaltungscharme



Alle oben getroffenen Aussagen wurden mir von der gema 1zu1 so gesagt


Den Namen habe ich, ich habe sogar die
Email Adresse.

Und das Telefonat wurde auch unter Zeugen geführt.

Und wenn ich falsch beraten ist es halt so dann ist es aber nicht mein Problem ich habe alles besten Gewissens gemacht.

PS:Die 33 Euro zahlt natürlich der Veranstalter und nicht ich 😉
 
Legst du denn jetzt wirklich mit realen CDs auf, also ohne diese auf den Laptop zu rippen und mit diesem abzuspielen?
Wie nutzt du den die Soundcloud Titel und wie hoch ist der Anteil (auch wenn das rechtlich eigentlich keine Rolle spielt)?

Ob du das gewerblich machst oder als Hobby ist für dich persönlich vollkommen egal. Entscheidend ist, ob die Veranstaltung öffentlich ist.
 

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