Anmeldepflicht ja oder nein?

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DJ Massl

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Hallo Leute :)

Habe in 3 Wochen ein Angebot für eine abifeier bekommen.
Die Technik undumherum läuft auf ein Gewerbe eines Freundes.
Geld verlange ich persönlich keines dafür, sprich ohne Vergütung.

Nun meine Frage...

Wie wir alle wissen, ist der Teufel ein Eichhörnchen..
Falls nun wirklich die Polizei auf der matte steht, sei es wegen Lautstärke oder sonst was, können die mir was anhaben? Is keine öffentliche Veranstaltung!

Hoffe ihr wisst mehr Bescheid als ich :)

Danke, Gruß Marcel
 
Normalerweise kommen die ja erstmal und sagen, dass es leiser sein soll, bevor überhaupt irgendwas großartig passiert.
Danach sollte man eben vermeiden, dass sie noch ein zweites oder drittes mal vorbei schauen und einfach ein paar dB runter fahren.
 
Hallo Leute :)

Habe in 3 Wochen ein Angebot für eine abifeier bekommen. (...) Is keine öffentliche Veranstaltung

Diese Annahme ist vermutlich falsch. Eine Abifeier bekommt ihr nur als geschlossene Veranstaltung im Sinne von nicht öffentlicher Rahmen durch, wenn ausschließlich die AbiturientInnen und deren LehrerInnen feiern. Kommt ein einziger Außenstehender dazu - sei es Eltern, Freunde etc - ist die Party öffentlich. Die Strafzahlung ist dann ein 100% Aufschlag und alle Rabatte sind gestrichen. Ganz ehrlich, zahlt einfach die paar GEMA-Kröten und teilt es euch, oder geht in einen Club und nutzt diesen, die haben meist für solche Abende bessere Getränkepreise und dann spart ihr GEMA, Technik und Putzen.

Wie schon gesagt wurde, die Polizei verwarnt i.d.R. erst einmal. Wenn man mit denen freundlich redet und ihren Anweisungen Folge leistet passiert da gar nichts. Jedoch kann es bei ungeeigneter Lokation auch direkt zum Abbruch kommen.

Eine heiße Kiste kann es höchstens für den Veranstalter werden, wenn jemanden was passiert und die Lokation z.B. zu voll war etc. Solange du als DJ nicht über die Maßen aufdrehst und Leuten Schaden zufügst (Stichwort: Tinitus) bist du als DJ safe.
 
Danke schon einmal für die rasche Antwort :)
Allerdings versteht ihr mich glaube falsch.

Was für die Veranstalter für Konsequenzen zukommen, is mir relativ Schnuppe, so hart es kling. Mich interessiert nur, ob die mir dumm kommen können, dass ich zum Beispiel nicht angemeldet bin. Also ob ich überhaupt eine Anmeldung brauche, ohne Auszahlung!

Dass die Veranstalter gema zahlen müssen is mir klar, nur eben ewas mich betrifft..

Danke :)
 
Wenn du es als reinen Freundschaftsdienst anbietest und es keine gewerbliche VA ist, dann würde ich hier die Kirche im Dorf lassen, sonst müsste ja jeder der auf einer Geburtstagsfeier netter Weise ein Weile am Rechner steht sich anmelden. Vielleicht kennt sich ja wer hier mit Versicherungsschutz aus, wenn dir z.B. was auf den Kopf fällt o.ä., das wäre das einzige was mir einfällt.
 
Dass die Veranstalter gema zahlen müssen is mir klar, nur eben ewas mich betrifft..

Danke :)

Verstehe ich dich richtig:
Du legst auf, bekommst keine Vergütung dafür und willst wissen ob du dafür ein Gewerbe anmelden musst?
Wenn das so ist lautet die Antwort "Nein"!

Gewerbe musst du anmelden, wenn du zur Gewinnerzielung regelmäßig irgendetwas machst.
 
Gema wirst du wohl aber selber abdrücken müssen - soweit du es wirklich alles korrekt machen willst...das hat aber wiederum nichts mit der Polizei zu tun.
 

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