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Byowa
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Seit dem 18. September gelten nun neue AGB's bei Amazon - daher hab ich mal einen Blick darauf geworfen.
2.1 Rechtseinräumung. Mit Bezahlung der Musikinhalte erteilen wir Ihnen vorbehaltlich dieser Vereinbarung ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Musikinhalte ausschließlich für den privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zu Ihrer Unterhaltung.
2.2 Beschränkungen. Sie verpflichten sich, bei Ihrer Nutzung der Musikinhalte alle anwendbaren Urheberrechts- und andere Gesetze zu beachten. Außer soweit im vorstehenden Absatz 2.1 angegeben, dürfen Sie die Musikinhalte nicht weiterverbreiten, übermitteln, abtreten, verkaufen, ausstrahlen, vermieten, teilen, verleihen, ändern, anpassen, bearbeiten, lizenzieren oder in sonstiger Weise übertragen oder nutzen. Wir erteilen Ihnen keine Rechte zu Synchronisierung, öffentlicher Aufführung, Verwendung zu Werbezwecken, gewerblichem Absatz, Weiterverkauf, Vervielfältigung oder Vertrieb der Musikinhalte. Wie von unseren Anbietern von Musikinhalten vorgeschrieben, sind Musikinhalte nur für Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar.
Gleich vorweg, ich kenne leider die alten AGBs nicht, daher stellt sich die Frage, ob dies eine Änderung ist. Ich konnte jedenfalls nichts im Internet dazu finden und auch die Dame bei Amazon war ratlos.
Neben der Tatsache, dass einem die MP3 gar nicht gehört (gut, das war mehr oder weniger bekannt...) dürfte damit auch die Aufführungsmöglichkeit wegfallen. Auch wesentlich ist, dass diese Aktualisierung (sofern sie eine ist) möglicherweise auch für bereits erworbene MP3s Geltung erlangen könnte, soweit ihr nicht widersprochen wird - denn das Rechtsverhältnis, dass einem das 'Recht an der MP3' gewährt wird, besteht weiterhin.
Stellt sich auch die Frage, wie das mit der Gema ist - im Grunde hat diese mit dem Rechtsverhältnis zu Amazon nichts zu tun. Möglicherweise ist zwischen dem urheberrechtlich geschütztem Kunstwerk als Musik und der MP3 als Ware zu differenzieren? Oder räume ich mit der Gemazahlung das Problem aus dem Weg?
Nun bin ich mal gespannt, ob ich etwas übersehen habe...
2.1 Rechtseinräumung. Mit Bezahlung der Musikinhalte erteilen wir Ihnen vorbehaltlich dieser Vereinbarung ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Musikinhalte ausschließlich für den privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zu Ihrer Unterhaltung.
2.2 Beschränkungen. Sie verpflichten sich, bei Ihrer Nutzung der Musikinhalte alle anwendbaren Urheberrechts- und andere Gesetze zu beachten. Außer soweit im vorstehenden Absatz 2.1 angegeben, dürfen Sie die Musikinhalte nicht weiterverbreiten, übermitteln, abtreten, verkaufen, ausstrahlen, vermieten, teilen, verleihen, ändern, anpassen, bearbeiten, lizenzieren oder in sonstiger Weise übertragen oder nutzen. Wir erteilen Ihnen keine Rechte zu Synchronisierung, öffentlicher Aufführung, Verwendung zu Werbezwecken, gewerblichem Absatz, Weiterverkauf, Vervielfältigung oder Vertrieb der Musikinhalte. Wie von unseren Anbietern von Musikinhalten vorgeschrieben, sind Musikinhalte nur für Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar.
Gleich vorweg, ich kenne leider die alten AGBs nicht, daher stellt sich die Frage, ob dies eine Änderung ist. Ich konnte jedenfalls nichts im Internet dazu finden und auch die Dame bei Amazon war ratlos.
Neben der Tatsache, dass einem die MP3 gar nicht gehört (gut, das war mehr oder weniger bekannt...) dürfte damit auch die Aufführungsmöglichkeit wegfallen. Auch wesentlich ist, dass diese Aktualisierung (sofern sie eine ist) möglicherweise auch für bereits erworbene MP3s Geltung erlangen könnte, soweit ihr nicht widersprochen wird - denn das Rechtsverhältnis, dass einem das 'Recht an der MP3' gewährt wird, besteht weiterhin.
Stellt sich auch die Frage, wie das mit der Gema ist - im Grunde hat diese mit dem Rechtsverhältnis zu Amazon nichts zu tun. Möglicherweise ist zwischen dem urheberrechtlich geschütztem Kunstwerk als Musik und der MP3 als Ware zu differenzieren? Oder räume ich mit der Gemazahlung das Problem aus dem Weg?
Nun bin ich mal gespannt, ob ich etwas übersehen habe...
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