Alte Aufnahmen samplen

marvis

Musikschwein
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Wie wir alle wissen beschränkt das Urheberrecht die Verwendung von Samples für eigene Produktionen solange man nicht die Genehmigung des Urhebers hat.

Nun ist mir aber etwas aufgefallen: Laut der sog. "Regelschutzfrist" gilt das Urheberrecht nur bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das heisst, dass die Aufnahmen aller Musiker, die 1940 oder früher gestorben sind, mittlerweile zur freien Verwendung zur Verfügung stehen dürften.

Das ist für mich persönlich interessant, da damit u.a. viele alte Swing-Aufnahmen für mich nutzbar wären und ich damit Electro Swing-Tracks bauen könnte - und die auch ganz offiziell veröffentlichen dürfte.

Ist das so korrekt oder habe ich da einen Denkfehler?
 
Hinweis / Tipp ...

Es ist aber noch zu beachten, daß die Rechte der Aufnahme selbst 50 Jahre nach Erstveröffentlichung geschützt sind! Bei Titeln mit Gesang ist zu beachten, daß auch die Schutzfristen des Textdichters zu berücksichtigen sind, also auch der Textdichter muß 70 Jahre oder länger tot sein.

Kleiner Tipp:
Es gibt sehr autentischen Swing von Glen Gray (Leiter des Casa Loma Orchestras ab den Ende 20er Jahren) - nach Originalarrangements eingespielt in Stereo für die Capitol in den Jahren 1957 bis 1964. Die o. g. 70-Jahresfrist vorausgesetzt, dürften die recht guten Aufnahmen jetzt schon frei sein bzw. sukzessive frei werden. Erhältlich bei Amazon: Swinging Sounds of the Great Bands, More Sounds of the Great Swing Bands und Casa Loma in Hi-Fi (die beiden erst genannten CDs habe ich selbst); bei YT zum Reinhören: Glen Gray and The Casa Loma Orch. - No Name Jive, Glen Gray - Blues On Parade.

Es gibt dann noch das "Glenn Miller Orchestra directed by Wil Salden" - ein holländisches Swing-Orchester, das ebenfalls sehr autentisch Swing spielt (bei Amazon: Swing Forever, Evergreens in Swing, The Very Best Of Swing und weitere Aufnahmen).


eBill
 

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